(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/05, 17) < home RiV >

Sicherheit für Richter und StA’e

 

Wie im vorstehenden Beitrag von Miriam Tenorth berichtet, hat der Richterverein in einem Gespräch mit Justizsenator Kusch (der selber im Jahr 2004 Opfer einer Messerattacke geworden war) auch die Sicherheit für Richter und StA’e zum Thema gemacht.

 

Grund dafür war, dass der Kollege Tempke am 23.03.05 in der ÖRA von dem 49jährigen Araber Muhamed A. kurz nach dessen Haftentlassung mit mehreren Messerstichen an Hals und Bauch schwer verletzt wurde. Der Täter wollte sich dafür rächen, dass Tempke ihn 2003 zu anderthalb Jahren Haft verurteilt hatte (A. war trotz Hausverbots in das Landessozialamt gegangen und hatte dort erst auf den Hausmeister und anschließend auf die Wachleute eingeprügelt; einem der Männer drohte er noch, er würde sich sein Gesicht merken und ihn töten). Der Täter war obdachlos, staatenlos, Sozialhilfeempfänger und wegen diverser Gewaltdelikte polizeibekannt.

 

Justizsenator Kusch besuchte Tempke noch am selben Tag auf der Intensivstation. In einer Presseerklärung gab Kusch bekannt: „Die gesamte Hamburger Justiz ist tief erschüttert über dieses feige Verbrechen. Mich persönlich macht besonders betroffen, dass aufrechte Richter, die sich Tag für Tag für den Rechtsstaat einsetzen, gleichwohl nicht zu 100% vor einem solchen Anschlag geschützt werden können.” Worte, für die dem Senator gedankt sei und denen Taten folgen müssen.  Auch Amtsgerichtspräsident Heiko Raabe zeigte sich bedrückt, „dass es überhaupt zu dieser Tat kommen konnte. Leider gibt es aber für Richter keine absolute Sicherheit. Anzeichen oder Warnsignale bestanden für diese Tat nach meiner Information nicht." Mögen diese Worte nicht als innerer Vorbehalt gegen Bemühungen um Erhöhung der Sicherheit zu verstehen sein, denn tatsächlich sind inzwischen in der Gerichtsverwaltung erste Planungen angelaufen.

 

Seit dem 7. April ist Kollege Tempke wieder im Dienst. Nach einem Pressebericht vom 08.04.05 sind mehrere Narben zurückgeblieben und sind 2 Finger nach wie vor gefühllos.

Der in „Die Welt” zitierte Satz „Einen vergleichbaren Fall gab es laut Richterverein in Hamburg bislang nicht” ist falsch; der Richterverein hat derartiges nicht gesagt. Vielmehr seien weitere Gefahrenbeispiele - auch außerhalb Hamburgs und untereinander nicht immer vergleichbar - hier aufgelistet. Wer weitere Beispiele kennt, mag sie bitte an mhr@richterverein.de mitteilen:

undatiert:

Bei der Urteilsverlesung im AG Düsseldorf springt der Angeklagte über die Balustrade vor der Anklagebank und beißt dem Richter eine Fingerkuppe ab.

November 1974:

Kammergerichtspräsident Günter v. Drenkmann wird in seiner Wohnung von Angehörigen der RAF ermordet.

Juni 1986:

Im Hamburger Polizeipräsidium erschießt der St.-Pauli-Killer Werner Pinzner den Staatsanwalt Wolfgang Bistry, Pinzners Ehefrau und sich selbst mit einer Pistole, die ihm seine Anwältin zugesteckt hat.

Mitte 80er Jahre:

Der Hamburger Amtsrichter Harder wird unter Androhung von Schlägen angegriffen und gegen das Fenster gedrängt, damit er einen Haftbefehl aufhebe.

1987:

Rudolf Schindler - Mitglied der „Revolutionären Zellen“ - schießt dem Bundesverwaltungsrichter Korbmacher ins Knie „aus Protest gegen die harten Urteile“ des von Korbmacher geleiteten Asylsenats.

März 1987:

In Hamburg-Harburg dringen 2 Männer in das Dienstzimmer der Richterin O.-G. ein. Während einer der beiden sie fest hält, feuert der andere eine Schreckschuss/Gaswaffe auf sie ab. In der Presse wird dies als Scheinhinrichtung bezeichnet. Hintergrund der Tat war eine Sorgerechtsentscheidung.

Mai 1988:

In einer mündlichen Verhandlung derselben Richterin wie im vorherigen Fall droht in einem Unterhaltsrechtsstreit der geschiedene Mann mit einer scharf gemachten Gaspistole und feuert dann in die Wand.

Ende 80er Jahre:

In Hamburg ersticht ein Afghane/Pakistani einen Sozialmitarbeiter und läuft daraufhin mit dem Messer in der Hand durchs Gericht - nach der Vormundschaftsrichterin H. suchend.

März 1994:

In Euskirchen erschießt der wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilte Erwin Mykolajczyk kurz nach dem Urteil den Richter und sechs weitere Menschen. Anschließend sprengt er sich mit einer Handgranate in die Luft. (dito)

Januar 1995:

In Kiel schneidet ein psychisch labiler Maler (54) einer 49jährigen Familienrichterin in ihrem Dienstzimmer die Kehle durch, weil er die Richterin irrtümlich für zuständig für das Sorgerecht über seinen Sohn hielt. Er versucht dann, sich auch selbst zu töten, überlebt aber.

Juni 1996:

Im Hamburger Ziviljustizgebäude verletzt der 65jährige Erwin Siegfried B. (hirnorganisches Psychosyndrom) den Mietekammervorsitzenden Sternel mit einem Enthäutungsmesser, weil B. einen Mieteprozess verloren hatte.

Februar 1998:

In Aurich verletzt ein Angeklagter im Gerichtssaal den Oberstaatsanwalt mit zwei Schüssen schwer und tötet sich dann selbst.

Mai 1998:

Im AG Essen tötet ein 69jähriger Afrikaner bei einer Zivilanhörung mit 5 Schüssen einen Richter (52) und danach sich selbst.

Anfang 1999:

Am VG Karlsruhe greift ein Asylkläger nach Klageabweisung den verkündenden Richter mit einem Stuhl an. Der Kollege ging hinter der Richterbank in Deckung und der Stuhl war anschließend nicht mehr als solcher zu gebrauchen.

Juni 1999:

In Kassel rammt Markus Adler, während gegen ihn wegen Raubmordes verhandelt wird, dem Richter einen Kugelschreiber ins Gesicht.

April 2002:

In Hamburg wirft der 36jährige Dieb Luigi B. nach seiner Verurteilung einen schweren Tisch auf den Richter. Der Tisch prallt vom Richterpult ab, B. springt auf das Richterpult, kann dann aber von 2 Vollzugsbeamten überwältigt werden.

März 2005:

In Hamburg wird Kollege Tempke niedergestochen (s.o.).

 

Obige Liste beruht in erster Linie auf Presseinformationen. Daneben habe ich einige wenige Kollegen befragt. In vielen weiteren Fällen wurden die Sachen nicht publik gemacht, besonders wenn es bei „bloßen” Drohungen oder unangekündigten „Besuchen” im Dienstzimmer oder auch beim Richter zuhause bleibt. Es sei daher die Bitte wiederholt, nicht aufgelistete frühere Fälle an mhr@richterverein.de mitzuteilen.

 

Aufgelistet wurden nur Angriffe gegen Richter und StA’e. Daneben gibt es viele weitere Fälle, in denen andere Personen im Gerichtssaal verletzt wurden (z.B. Anwälte, Zeugen, Angeklagte); man denke nur an den Fall Bachmeier, die im März 1981 im Lübecker Gerichtssaal den angeklagten mutmaßlichen Mörder ihrer Tochter Anna erschoss. Im Februar 1995 erschießt im Landgericht Köln ein Türke den mutmaßlichen Mörder seines Sohnes und verletzt einen Mitangeklagten. Im Mai 1995 tötet in einem Bremer Gericht der Bruder eines Mordopfers den mutmaßlichen Täter in einer Verhandlungspause auf dem Flur. Im März 1997 erschießt ein 39jähriger Polizist während eines Unterhaltsverfahrens in Frankfurt a.M. seine Lebensgefährtin und verletzt deren Anwältin schwer.

 

Erinnert sei auch an einen Hamburger Fall aus dem Jahre 1994: Ein 57jähriger erstach nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal des Strafjustizgebäudes den Angeklagten. Er hatte eine Frau erwürgt. Der Messerstecher war früher der Geliebte des Opfers gewesen. Auf Grund dieses Vorfalls wurden im Strafjustizgebäude an den Eingängen Sicherheitsschleusen eingerichtet.

 

Glimpflicher ging ein Fall im April 2005 aus: Nachdem der Präsident des LG Hamburg das Urteil gegen den Vergewaltiger und Mörder der 7jährigen Angelina verkündet hatte, ging Angelinas Mutter auf den Täter los und schlug mit Fäusten auf ihn ein.

Instruktiv und immer noch aktuell ist auch ein Artikel von Sabine Deckwerth in der Berliner Zeitung vom 09.05.98:

„... Ohne Anmeldung stürmen oft Angeklagte oder Zeugen in die Dienstzimmer im Kriminalgericht. Die Amtsrichterin läßt, wie andere Kollegen auch, vorsorglich Schere und Brieföffner nicht auf dem Schreibtisch liegen. ‚Ich muß den Leuten nicht noch die Waffen liefern.’ Ihr Name steht nicht im Telefonbuch und nicht an ihrer Haustür. Solche Vorsichtsmaßnahmen treffen viele Richter.

Eine andere Richterin kommt aus Nordrhein-Westfalen. ‚Einer Kollegin in Bonn hat ein Angeklagter mit einem Messer in den Hals gestochen. Ich schütze meinen privaten Bereich.’

Auch Protokollführerinnen sind vor Bedrohungen nicht gefeit. ‚Einmal stand ein Angeklagter vor meiner Wohnungstür.’ Die Angestellte hatte damals ihren Namen gut leserlich unter das Urteil gesetzt. ‚Der Mann dachte wohl, ich war die Richterin.’ Heute kann man ihren Namen nicht mehr entziffern. Einlaßkontrollen gibt es nur in 2 von 19 Berliner Gerichtsgebäuden, im Moabiter Kriminalgericht und im Kammergericht. Im Verkehrsgericht in der Kirchstraße gibt es sie nicht. ‚Gerade dort werden häufig Aggressionen deutlich’, sagt ein Verkehrsrichter. Er wurde erst kürzlich in einem anonymen Brief bedroht. ‚Es ist heute nicht mehr so teuer, Killer zu besorgen.’ Zu ernsthaften Zwischenfällen kam es bislang in Moabit nicht. Zu verstärkten Sicherheitsvorkehrungen schon. So wurde 1997 einer Verkehrsrichterin nach ernstzunehmenden Drohungen nahegelegt, ihre Verhandlungen in das durch Kontrollen geschützte Hauptgebäude zu verlegen. In einem anderen Fall wurden Einlaßkontrollen angeordnet.

Daß Waffen beinahe wie Brieftaschen mit sich herumgetragen werden, zeigt eine Zählung der Moabiter Sicherheitskräfte. Sie nahmen in einer Woche 13 Gassprays und 80 Messer am Eingang ab. Bis zu 2.000 Besucher werden täglich im Kriminalgericht kontrolliert.

‚Im Strafrecht kommt es seltener zu Bedrohungen als im Zivilrecht’, so Frank Masuch, Vizepräsident des Amtsgerichts Tiergarten. Besonders gefährdet seien Vormundschaftsrichter, die sich mit psychisch Kranken beschäftigen.

Ein Staatsanwalt unterstreicht solche Erfahrungen: Problematisch seien vor allem Psychopathen. ‚Ein echter Gangster von altem Schrot und Korn macht keine Probleme. Mit dem geht man vertrauensvoll Kaffee trinken, wenn er seine Strafe abgesessen hat.’ ”

Das „Schrot und Korn” muss allerdings sehr alt gewesen sein, denn „Gangster” neuerer Zeit sind wesentlich gewaltbereiter. Und der Hang, bei Auseinandersetzungen zum Messer zu greifen, hat auch in Hamburg gerade in letzter Zeit zugenommen. Volker Öhlrich - Mitglied im Vorstand des Richtervereins - hat deshalb schon im Dezember 2004 auf einer Podiumsdiskussion des Richtervereins gefordert, in bestimmten Stadtteilen zu bestimmten Zeiten Sperrbezirke einzurichten, in denen es verboten ist, Messer bei sich zu führen.

Während nach dem Angriff auf Tempke der Justizsenator hinsichtlich zusätzlicher Sicherheit für Richter und StA’e sofort die (notgedrungen vorerst rein verbale) Initiative ergriff, musste die Amtsgerichtsverwaltung erst durch den Richterrat (dessen Rechte der Senat durch eine Änderung des Richtergesetzes beschneiden will) bewegt werden, die früheren Gespräche zur Verbesserung der Sicherheit wieder aufzunehmen.

Die Justizbehörde plant die Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzepts nach vorheriger Sicherheitsanalyse unter Einbeziehung der Polizei. Bis Herbst müssen die Planungen stehen, damit die erforderlichen Mittel noch in den nächsten Haushaltsplan kommen können.

Der Richterverein hat nachgeforscht, was in den einzelnen Hamburger Gerichten bereits vorhanden ist. Es handelt sich dabei also nicht um utopische Maßnahmen, sondern um realistische Alternativen, bei denen sich lediglich die Frage stellt, was in den einzelnen Gerichten jeweils sinnvoll ist und was finanzierbar ist, wobei infolge der neu aufgezeigten Gefahrensituation kein Weg daran vorbeiführen dürfte, dass zusätzliche Mittel bereitzustellen sind. Folgende Liste ergab sich:

·       Besucherzugang nur durch Haupteingang

·       eine Barriere leitet Besucher zur dauernd besetzten Pförtnerloge

·       Videoüberwachung des Eingangsbereichs

·       Sicherheitsschleusen

·       Zugang nur mit Codekarte

·       Einlass nur auf Klingeln/Sprechanlage

·       ungehinderter Zugang nur zu den Sälen und Geschäftsstellen

·        Alarmtaste (z.T. intern, z.T. zur Polizei, z.T. in Dienstzimmern, z.T. in Sälen):

·       Alarm über Gegensprechanlage

·        Software „helpcall” auf den PC’s

·       Möglichkeit für den Alarmempfänger, in den Saal hineinzuhören zwecks Einschätzung der Situation

·        bei externem Alarm: optisches Leitsystem für die Polizei zum Auslösungsort

·       in Sicherheitsfragen ausgebildetes Personal

·       Durchsuchungen vor dem Saal

·       Kontrolle des Verschlusses von Fenstern und Türen durch einen Wachtdienst

·       Gebäudepatrouillen durch einen privaten Sicherheitsdienst

·       keine Namensschilder an der Tür des Richterdienstzimmers

·       Ersetzung der Türklinken durch Knäufe

·       Türspion

Die Liste kann fast glauben lassen, wir seien bereits übersichert. Es sei deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen nicht alle an einem einzigen Gericht kumuliert sind; bei manchem Gericht ist gar nichts von all dem Aufgezählten vorhanden.

Ein auswärtiger Kollege schrieb mir: „In Nordrhein-Westfalen jedenfalls tut die Verwaltung solche Angriffe nicht einfach ab. Entsprechend den Vorgaben eines vor Jahren von der Landesregierung beschlossenen Sicherheitskonzepts werden die Eingänge aller Gerichte mit Sicherheitsschleusen, einschließlich Durchleuchtungsgerät und Metalldekoderschleuse versehen. Auch sollen die Erdgeschossfenster mit durchschusssicherem und die Fenster der 1. OG mit durchwurfsicherem Glas versehen werden. ... Im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach (5 Amtsgerichte) steht jedoch der Einbau der Sicherheitsschleusen im Eingangsbereich unmittelbar vor seinem Abschluss.“

Am Landgericht Köln wird Handgepäck generell durchleuchtet (Metalldetektor). In Berlin werden die Gerichtswachtmeister in einer Fortbildung geschult, deeskalierend zu reagieren (für Richter wäre eine solche Schulung auch nicht schlecht, ich würde selbst teilnehmen wollen). Ein in Den Haag beim Internationalen Jugoslawien-Tribunal arbeitender Kollege schrieb, dass dort jeder Besucher seinen Ausweis am Eingang abgeben muss und auf den Korridoren bewaffnete Sicherheitskräfte patrouillieren. In den USA werden neue Gerichtsgebäude so gebaut, dass Verhandlungs- und Bürotrakt voneinander getrennt sind.

In meinen Privatunterlagen fand ich noch ein altes Verwaltungsschreiben aus dem Jahre 1992 zu „Abdeckungsmaßnahmen“ für Richter und StA’e. Danach kann in Einzelfällen auf Antrag und nur bei konkreter Gefährdung die Justizbehörde folgende Maßnahmen einleiten:

Die Einschränkung auf konkrete Gefährdungen sollte besser entfallen. Bei konkreten Gefahren habe ich allerdings auch schon von dienstlichen Präparierungen der Privatwohnung gehört.

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg ist inzwischen schon eine Änderung erfolgt. Im Kammerreport der RA-Kammer Hamburg (3/2005, S. 9) wird berichtet:

 ”Zur Verbesserung der Sicherheitslage im Gebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 100 wird ab 1. Mai 2005 die Schleusenfunktion des Eingangs ganztägig in Betrieb genommen. Das bedeutet, dass wie im Eingangsbereich des Gebäudes Gorch-Fock-Wall 15 jeweils nur eine der beiden Eingangstüren geöffnet sein kann. Ein gleichzeitiges Öffnen beider Türen ist ausgeschlossen. Die Außentür wird von 9 Uhr bis 13 Uhr zu öffnen sein, außerhalb dieser Zeit ist der Zugang nur mit Code-Karte oder auf Klingeln möglich. Darüber hinaus gilt folgendes: Das Gebäude ist für Publikumsverkehr grundsätzlich nur von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Abweichungen sind nur nach vorheriger Absprache mit Bediensteten zulässig. Anwälte haben darüber hinaus Zugang von 8.30 bis 15 Uhr. Jeder, der das Gebäude betreten will - auch Bedienstete -, muss sich gegenüber dem Pförtner ausweisen, soweit er nicht die Code-Karte benutzt. Inhaber von Dienstausweisen, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte von Rechtsanwälten werden eingelassen.”

 

Das subjektive Sicherheitsbedürfnis ist trivialerweise von Person zu Person unterschiedlich. Allerdings darf nicht schon der Umstand, dass Einzelne möglicherweise überhaupt keinen Wert auf Sicherheit legen oder sich nicht gefährdet fühlen, dazu führen, dass dies auf alle Übrigen übertragen wird.

 

Zudem ist die Abwägung des in der konkreten Situation erforderlichen Maßes an Sicherheit gegenüber der Bürgernähe (Erreichbarkeit des Richters) nicht immer einfach.

 

Dass in diesem Artikel so viel über Sicherheit geschrieben wird, lässt nicht auf eine diesbezügliche „Fixiertheit“ schließen (selbstverständlich sind auch viele andere Dinge im Leben wichtig). Aber man darf aus Angst vor einem derartigen Vorwurf auch nicht immer bestehende Probleme unbehandelt lassen. Die Zeit ist gekommen, die Sicherheit als einen Teil unseres Berufslebens zu verbessern.

Wolfgang Hirth


nachträgliche Hinweise des Autors:

 

Hamburg: Strafprozess nach Mordversuch im Gerichtssaal  (Welt 6.3.2018)

 

Freiburg: Mann übergießt seinen Richter auf offener Straße mit Benzin (Bad.Ztg 14.9.16)

 

Hamburg: Tumult im Strafjustizgebäude - Angehörige des getöteten türkischen Schutzgelderpressers versuchten, den infolge Notwehr freigesprochenen Täter zu ergreifen (HmbAbl 1.9.19)

 

Hamburg: Angeklagter wollte mit Waffe ins Gericht - nur die Sicherheitsschleuse verhinderte es (HmbAbl 22.7.16)

 

Bayern: Psych. Kranker lauert seinem Richter auf und schlägt auf ihn ein (UnserRadio 21.9.15)

 

Berlin: Bei Urteilsverkündung in einem Mieteprozess zerschlägt eine Partei dem Richter das Jochbein (Tagesspiegel 20.2.15)

 

Hamburg: Körperlicher Angriff auf Familienrichterin am AG Harburg (HmbAbl. 28.5.13)

 

Hildesheim: Richter und StA unter Polizeischutz auch nach Abschluss des Ampelmord-Prozesses  (NDR 20.7.12)

 

Karlsruhe: In einem Bauprozess schlägt eine Partei dem Richter einen Zahn aus (focus 13.1.12)

 

Dachau: Angeklagter erschoss während einer Verhandlung einen jungen Staatsanwalt (Spiegel 11.1.12)

 

Richterin am LG Köln entging Briefbomben-Anschlag (Welt 11.1.12)

 

Nur umstehende Personen konnten den Beteiligten davon abhalten, auf den Richter einzuschlagen; der Richter wird dienstunfähig  (OVG Koblenz 15.4.11)

 

Kampf zwischen Serben vor Gericht (Welt 5.4.11)

 

Amtsgericht Buxtehude verwüstet (Tageblatt 9.2.11)

 

Selbstverteidigungskurse für Wuppertaler StA'e (Westen 15.11.10)

 

In Baden-Württemberg sind 8 StA'e und 7 Richter bewaffnet (Bild 4.5.10)

 

Österreich: betrunkener Lehrer wollte Scheidungsrichterin töten; weil er sie nicht fand,
           erschoss er die Rechtspflegerin (Presse 16.12.09)

 

Villingen: Doppelattacke vor dem Richter  (Südkurier 6.11.09)

 

tödliche Messerattacke auf eine Zeugin im Landgericht Dresden  (01.07.09)

               Angeklagter ging bei Bluttat auch auf Richter los (AOL 27.10.09)

                    dito (Gisela Friedrichsen, Spiegel 27.10.09)

 

Amokdrohung am Sozialgericht Cottbus  (Märkische Allg. 27.7.09)

                  

Nach Übergriffen fordert der Nds. DRB Personen-Notsignal-Systeme ("Funk-Finger") (Bild 26.6.09)

 

LG Landshut: Mann erschoss in Prozesspause seine Schwägerin; dann erschoss er sich vor den Augen des Richters  (BlnMoPo 8.4.09)

 

In Schweinfurt wird ein Staatsanwalt am 24. Mai 2007 durch einen Messerstecher schwer verletzt (Main 7.4.09)

            

Nach Morsal-Prozess anonyme Todesdrohung gegen StA (HmbAbl. 16.2.09)

                

Brandanschlag auf Salzburger Staatsanwältin (Kleine Ztg 12.3.08)

 

Mordplan gegen einen Freiburger Richter (tagesanzeiger 29.2.08)

 

Molotow-Cocktail ins Vormundschaftsgericht AG HH-Altona  (4.1.07; HmbAbl 4.4.08)

 

DRB beklagt zunehmende Aggressivität von Rechtsextremen gegen die Justiz (ARD-Report 26.1.09)

Gerichtsvollzieher niedergestochen (BZ 26.7.06)

 

"Auf der Rolle steht jetzt: 'Schöffe Nr. x'." (express 30.1.06)

 

Rentner schlug 2005 den Berliner Generalstaatsanwalt Karge in dessen Büro mit einem Holzknüppel  (Tagesspiegel 21.1.09)

 

Schwert-Attacke auf Zivilrichterin in Donauwörth

                (Donauwörther 30.7.05)

 

Nov. 2003: Zwei Täter schießen zweimal auf einen Richter am AG Schongau, verfehlen ihn aber.

            (Ahrenhövel, DRiZ 2012, 179)

 

 2001:Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) auf offener Straße von Rechtsradikalem verprügelt (BZ 21.11.01)

 

Am 14.3.1997 schießt in Frankfurt ein Polizeibeamter in seinem Unterhaltsprozess auf eine Richterin, nachdem er seine iranische Ehefrau erschossen und eine Rechtsanwältin angeschossen hatte. Die Richterin verfehlt er.

            (N24, 23.3.2007)

 

 Am 09.03.1994 in Euskirchen schießt der Angeklagte im Gerichtssaal um sich und zündet eine Bombe; 7 Menschen sterben (Generalanzeiger Bonn)

 

Juni 1982: Ein wegen Raubes Angeklagter bemächtigt sich im LG Osnabrück während der Hauptverhandlung der Protokollführerin und droht, sie mit einem Klappmesser zu töten. Berichterstatter und Verteidiger bieten sich im Austausch als Geiseln an. Nach mehrtägiger Flucht können sich die Geiseln befreien. Der Täter wird überwältigt und begeht später Selbstmord.

            (Ahrenhövel, DRiZ 2012, 178)

 

Generalbundesanwalt Buback wurde am 7.4.1977 in Karlsruhe von der RAF ermordet.

                (Stern 10.10.02)

 

Am 20.11.1974 detonierte eine Rohrbombe am Hause des Hamburger VRiLG Geert Ziegler, der damals einer Strafkammer des LG vorsaß, die einen hochkarätigen Apo-Prozess führte.

            (Bertram MHR 2/93, 11)

 

Mai 1972: RAF-Attentat auf RiBGH Buddenberg mit einer Autobombe

 


schauen Sie auch in unsere Rubrik Sicherheit für Richter und StA'e