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Streichungsverteilung

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2005/2006 gab die Justizbehörde auf Fragen der GAL-Abgeordne­ten nach dem Konzept zur Personalreduzierung folgende Übersicht zu Protokoll[1]:

 

 

Produkt-

gruppe

Betrag in

Tsd. Euro

  Stellen

 

StA

400

2

Stellen R 2

 

 

2

Stellen R 1

 

 

1

Stelle

A 10

 

 

0,5

Stelle

BAT V c

 

 

2

Stellen  BAT VIII

 

 

1

Stelle

BAT IX b/VII

OLG

245

1

Stelle

R 3

 

 

1

Stelle

R 2

 

 

1

Stelle

R 1

 

 

1,3

Stellen  BAT IX b/VII

LG

240

3

Stellen  R 1

 

 

1

Stelle

BAT VI b

 

 

1

Stelle

BAT IX b/VII

AG

385

3

Stellen  R 1

 

 

1

Stelle

BAT II a

 

 

4

Stellen Rpfl. A 9 – A 13

 

 

0,9

Stelle

mjD

 

 

0,6

Stelle

BAT IX b/VII

OVG

34,8

0,5

Stelle

R 2

VG

205,4

1

Stelle

R 2

 

 

2

Stellen  R 1

 

 

1

Stelle

A 7

FG

34,8

0,5

Stelle

R 2

Arbeits-

gerichte

 

55

 

1

 

Stelle

 

R 1

 

In der Summe werden also 33,3 Stellen (davon 18 Richter[2]) im Werte von 1,6 Mio. € eingespart.

 

Interessant sind auch die Ausführungen der Justizbehörde zu früher prognostizierten kürzeren Erledigungsdauern von Berufungen[3]

„Die kürzeren Planwerte für die durchschnittliche Erledigungsdauer für 2003 und 2004 beruhten auf der Annahme, dass sich die ZPO-Reform 2003 beschleunigend auswirken würde. Diese Annahme hat sich bisher nicht bestätigt.“

Vor derart falschen Annahmen hatten der Richterverein[4], der Deutsche Richterbund[5], die Präsidenten aller OLG’e[6] und viele Sachverständige[7] schon im Entwurfsstadium der Reform gewarnt.

 

Ein weiterer Punkt:

„Die GAL-Abgeordneten hinterfragten die Prognose, dass Erledigungen erheblich steigen werden, und wollten wissen, vor welchem Hintergrund diese Prognose getroffen worden sei. Die Senatsvertreter führten aus, die Erfahrung zeige, dass bei einem Anstieg der Zahl der Eingänge, auch die Erledigungszahlen steigen, deshalb sei die Zahl der Eingänge in Verbindung mit der Zahl der Richter zu sehen.“[8]

Im Klartext: Versuchen die Richter, höhere Eingangszahlen durch Mehrarbeit wettzumachen, so wird das nur durch überobligationsmäßige Anstrengungen erreichte Niveau das neue Normalmaß.

Den umgekehrten Satz („sinken die Eingangszahlen, so darf der Richter wieder mehr Zeit für eine Sache aufwenden“) hört man dagegen nur selten.

 

Wolfgang Hirth


 

[1] Bericht des Haushaltsausschusses in der Bürgerschaftsdrucksache vom 29.11.04, Bü.-Drucksache 18/1300, S. 24

[2] Das sind die ursprünglich 20 zu streichenden Richter, von denen schon bei Hirth, MHR 3/2004, 3 berichtet wurde.

[3] Bü.-Drucksache 18/1300, Anhang S. 32 (Anlage B – Anlage 4)

[4] Hirth, MHR 2/2000, 15

[5] DRB, DRiZ 2000, 88

[6] DRiZ 2000, 329

[7] Anhörung des BT-Rechtsausschusses, http://www.richterverein.de/aktuell/bt001207.htm

[8] Bü.-Drucksache 18/1300, Anhang S. 23