(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/04, 3) < home RiV >

Ende der „Schonzeit“

 

Die seit zwei Jahren andauernde "Schonzeit", in der die Gerichte anders als viele andere Behörden keine Stelleneinsparungen vornehmen mussten, ist leider vorbei. Im nächsten Jahr haben die Amtsgerichte einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch Stellenstreichungen in Höhe eines Budgetwerts von 385.000 EUR zu erbringen. Diese Summe entspricht 7 Richterstellen (R1) bzw. 13,5 Rechtspflegerstellen (A9).

Bei allen Beteiligten besteht Konsens, dass sich die zu erbringenden Einsparungen möglichst nicht zum Nachteil der hoch belasteten und bereits durch frühere Konsolidierungsrunden betroffenen Mitarbeiter der Geschäftsstellen auswirken dürfen. In den Verhandlungen mit der Justizbehörde wurde im übrigen versucht, eine "Mischung" der zur Streichung aufzugebenden Stellen zu finden, die alle sonstigen gerichtlichen Funktionsgruppen einigermaßen gleichmäßig belastet und möglichst wenig spürbar ist.

Das zwischenzeitlich erzielte Ergebnis sieht wie folgt aus: Drei Stellen werden im höheren bzw. gehobenen Dienst in der Gerichtsverwaltung eingespart werden; die gerichtlichen Verfahrensbereiche werden hierdurch nicht belastet werden. Weiter werden je zwei Richter- und zwei Rechtspflegerstellen gestrichen werden. Die verbleibende Konsolidierungslast wird durch vorhandene freie Stellenreste unterschiedlicher Funktionsgruppen erbracht.

aus einem Newsletter der Verwaltung des

AG Hamburg vom 03.09.04

 

Anmerkung: Die Stellenstreichungen beschränken sich nicht auf das AG. In einer Pressemitteilung der Justizbehörde vom 15.06.04 heißt es u.a.: „Das Personalbudget der Gerichte, der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft in Höhe von 136,3 Mio. Euro wird um 1,6 Mio. Millionen gekürzt. Die Einsparungen werden durch Streichung frei werdender Stellen unter Einbeziehung von rund 20 Richter- und Staatsanwaltsstellen erzielt.“

Sollte da nicht auch die Schonzeit für die Politik enden? Aber machen wir uns keine Sorgen! Auf die Frage „Kann die Justiz angesichts knapper Kassen ihre Aufgaben als dritte Gewalt noch wirksam wahrnehmen?“ antwortete der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Stünker: „Einsparungen müssen sich nicht zwangsläufig negativ auf die Qualität der Arbeit auswirken“ (Sommerinterview NJW 37/2004, VII). Es kann einem grausen vor dieser verbreiteten Gleichgültigkeit an zentralen Machtstellen, mit der der Weg zum finanziellen Niedergang einer für das Gemeinwohl zwingend erforderlichen Justiz schon seit langem beschritten wird.

Wolfgang Hirth