Ende der „Schonzeit“
Die seit zwei Jahren andauernde "Schonzeit", in der die Gerichte anders als viele andere Behörden keine Stelleneinsparungen vornehmen mussten, ist leider vorbei. Im nächsten Jahr haben die Amtsgerichte einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch Stellenstreichungen in Höhe eines Budgetwerts von 385.000 EUR zu erbringen. Diese Summe entspricht 7 Richterstellen (R1) bzw. 13,5 Rechtspflegerstellen (A9).
Bei allen Beteiligten besteht Konsens, dass sich die zu erbringenden Einsparungen möglichst nicht zum Nachteil der hoch belasteten und bereits durch frühere Konsolidierungsrunden betroffenen Mitarbeiter der Geschäftsstellen auswirken dürfen. In den Verhandlungen mit der Justizbehörde wurde im übrigen versucht, eine "Mischung" der zur Streichung aufzugebenden Stellen zu finden, die alle sonstigen gerichtlichen Funktionsgruppen einigermaßen gleichmäßig belastet und möglichst wenig spürbar ist.
Das zwischenzeitlich erzielte Ergebnis sieht wie folgt aus: Drei Stellen werden im höheren bzw. gehobenen Dienst in der Gerichtsverwaltung eingespart werden; die gerichtlichen Verfahrensbereiche werden hierdurch nicht belastet werden. Weiter werden je zwei Richter- und zwei Rechtspflegerstellen gestrichen werden. Die verbleibende Konsolidierungslast wird durch vorhandene freie Stellenreste unterschiedlicher Funktionsgruppen erbracht.
aus einem Newsletter der Verwaltung des
AG Hamburg vom 03.09.04