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Haushalts-Tabellen

In Nordrhein-Westfalen gab es am 20.12.1999 eine 98seitige Antwort auf eine Große Parlamentarische Anfrage (LT-Drucks. 12/4578; nachlesbar bei www.landtag.nrw.de). Daraus sind besonders 3 Tabellen sehr bemerkenswert, die - soweit sie nur NRW betreffen - in Hamburg wohl nicht anders aussehen würden.

Die eine Tabelle (Seite 32) betrifft den Anteil der nicht steuerbaren (!) Ausgaben, der so hoch ist (immer um 97 %), dass sich die Frage stellt, ob das Neue Steuerungsmodell nicht in der Justiz mit Kanonen auf Spatzen schießt.

Die zweite bemerkenswerte Tabelle betrifft den Kostendeckungsgrad in NRW. Es gibt hierzu eine allgemeine Tabelle über den Kostendeckungsgrad der ganzen Justiz (einschließlich des Vollzugs!), der immerhin noch zwischen 35 % und 42 % schwankt. Demgegenüber liegt der Kostendeckungsgrad der ordentlichen Gerichte einschließlich StA bei um die 60 % (Seite 37; siehe folgende Tabelle). Noch höher dürfte der Grad wohl bei Betrachtung nur der ordentlichen Gerichte ohne die StA sein.

Die dritte der herausgegriffenen Tabellen zeigt den "Anteil der Ausgaben des Justizhaushalts am Gesamthaushalt", eine Länderübersicht nach Jahren (Seite 30):

Allerdings muss man erstens bedenken, dass die Länderjustizhaushalte nicht immer ganz miteinander vergleichbar sind, weil sie über die unten aufgelisteten Fußnoten hinaus weitere unterschiedliche Positionen enthalten; so enthält der Hamburger Justizhaushalt als nichtgerichtlichen Bestandteil zum Beispiel auch das Justizkrankenhaus (vgl. Hirth, MHR 4/96, 13), während andere Bundesländer in ihrem Justizhaushalt teilweise sogar ganze Gerichtszweige zusätzlich enthalten (soweit sie einheitliche Rechtspflegeministerien haben).

Und insoweit in Hamburg der Justizanteil zu steigen scheint, muss zweitens berücksichtigt werden, dass außerhalb der Justiz ganze Verwaltungsbereiche im Laufe der Jahre aus dem allgemeinen Staatshaushalt in Nebenhaushalte ausgegliedert wurden. Wenn man diese Nebenhaushalte zwecks Vergleichbarmachung der Zahlen wieder zum Staatshaushalt hinzurechnen würde, dann wäre der Justizanteil am Staatshaushalt sogar gesunken.

Und drittens beruht die Steigerung des Justizanteils auch darauf, dass der Anteil des Justizvollzugs noch weiter ausgedehnt wurde (vgl. den Leserbrief von RA Pommerening im Hamburger Abendblatt vom 17.7.00 = bei www.richterverein.de in der Rubrik Justizpresse), obwohl Hamburg mit seinen Pro-Kopf-Aufwendungen für den Strafvollzug mit Berlin schon zuvor an der Spitze der Bundesländer lag (Vultejus ZRP 1997, 433, 435; vgl. zur weit unterproportionalen Stellenstreichung im Vollzug: Hirth, MHR 1/1998, 26). Die Größe des Justizanteils sagt in Hamburg also wenig über die Ausstattung der Gerichte aus.

Eine vierte Tabelle habe ich aus verschiedenen Quellen zusammengestellt. Sie zeigt, dass in Hamburg seit 1992 die Steuereinnahmen steigen, während die Richterzahlen sinken. Es ist also nicht richtig, dass für Richter kein Geld da ist. Das Geld wird nur lieber für andere Angelegenheiten ausgegeben.
1 2 3 4 5
Jahr Richter Teilzeit gesamt Steuereinnahmen
1992 834 68 868 11.116
1993 792 86 845 11.476
1994 809 100 859 11.256
1995 791 102 842 11.340
1996 772 95 819 11.785
1997 714 74 751 11.445
1998 718 88 762 12.542
1999 707 97 755 13.413
zu Spalte 2 und 3:
Quelle: Hamburger Personalstandstatistik des Statistischen Landesamts für jeden 30.6. eines Jahres; für alle Gerichtsbarkeiten; nur die R-Besoldeten

zu Spalte 4:
Summe aus Spalte 2 und 3, wobei die Teilzeitkräfte mit von mir auf durchschnittlich 50% geschätztem Teil angesetzt wurden

Spalte 5:
Haushaltswirksame Steuereinnahmen in TDM; Quelle für 1992-1998: Hamburgisches Statistisches Jahrbuch 1999/2000, S. 151; Quelle für 1999: Statistischer Bericht des Statistischen Landesamts L I 1 1999.

Anmerkung:
Dass die Kosten pro Richter jährlich gestiegen sind, mildert die Gegenläufigkeit der Trends von Richterzahl und Einnahmen nur und kehrt sie nicht um, denn die Erhöhungen der Richtergehälter und sonstigen Richterkosten fielen so gering aus, dass dadurch noch nicht einmal die sinkende Richterzahl kostenmäßig kompensiert wird.

Wolfgang Hirth