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RiBGH Dr. Peter Brause,

Notwendigkeit der Stärkung der dritten Gewalt,

ZRP 3/2005, S. 82 - 85

 

Auszug:

 

"... Der Bundesgesetzgeber könnte nach Art. 98 III 2 GG im Deutschen Richtergesetz in einer Rahmenvorschrift die Anzahl der Richter nach Eingangszahlen je Verfahrensart festlegen. ...

 

... Aus sachlichen Gründen sollte ... die gesamte Gerichtsorganisation den Richtern überlassen werden. Dem stünde Art. 92 GG in seiner heutigen Interpretation nicht entgegen. ...

 

... Eine Diskussion über Stellen und Ausstattung ist im Grunde der Würde und Bedeutung einer unabhängigen Staatsgewalt nicht angemessen. Die gegenwärtige großpolitische Lage zwingt aber dazu, dass wir uns als Richter an ihr beteiligen. ..."

 

(Auszug gefertigt von Wolfgang Hirth

Anmerkung: vgl. hierzu Hirth, MHR 1/2003, S. 23) und Haushaltsvorrang