(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/11, 19) < home RiV >

Rechtspolitik und Rechtskultur

Ingo von Münch zieht Bilanz[1]    - Buchbesprechung -

 

Seitdem der damalige Chefredakteur der NJW Prof. Hermann Weber im Sommer 1993 seine insgesamt nüchtern-juristische Wochenschrift um die Rubrik „Kommentare“ erweitert hatte, fanden sich dort immer wieder auch Glossen aus der Feder des früheren Hamburger Zweiten Bürgermeisters, Wissenschaftssenators und Völkerrechtlers Ingo von Münch, der schon zuvor bei der NJW und vielerorts sonst im juristischen Schrifttum – nicht zuletzt auch durch seinen Grundgesetzkommentar - bestens eingeführt war.

Nun schrieb er für die NJW seine meist kurzen, durchweg kritischen Kommentare und Betrachtungen, die offensichtlich Frucht sowohl praktischer Politikerfahrung als auch stupender literarischer und wissenschaftlicher Beschlagenheit waren, die aber zugleich die aufmerksame Wahrnehmung der täglichen Medien, der Zeitungen zumal, verrieten. Wer 1993 im Plenarsaal des HansOLG bei der Verleihung des Emil-von-Sauer-Preises zugegen war, mag an den Festvortrag des Preisträgers über Rechtskultur[2] eine jedenfalls blasse Erinnerung besitzen[3]. Dieser Begriff taucht dann auch nicht ohne Grund im Titel seines letzten Buches auf, dem diese Zeilen gelten. Jetzt also – im fortgeschrittenen Alter - ist der Autor noch einmal über den Acker geritten und hat sich gefragt, was aus „seinen“ zahlreichen Themen, deren Behandlung er ja stets an irgend einem Punkte hatte abbrechen müssen, geworden ist. Daraus sind 20 Kapitel entstanden, deren überwiegender Teil NJW-Kommentare aufgreifen, die zwischen 1993 und 2001 dort im Blatt erschienen sind, die zum kleinen Teil bei anderen, gelegentlich auch späteren Aufsätzen anknüpfen.

1.

Die sicherste Methode zu langweilen, ist Vollständigkeit. Deshalb hüte ich mich, aufzuzählen oder gar zusammenzufassen, was im Buch auf ca. 250 Seiten geschrieben steht. Der Autor selbst bietet im Vorwort einen ganz knappen Überblick[4]. Daraus lediglich zur Vermittlung eines Eindrucks ein paar der Themen:

Die DDR: Ein Unrechtsstaat? Zu solcher Reflexion war der Autor besonders berufen[5]. Immer wieder - wen wundert es bei einem Staatsrechtler? - Themen rund um das Bundesverfassungsgericht und das Grundgesetz, etwa: Feiertage, Geburtstage und 60 Jahre Grundgesetz oder Zur Autorität des BVerfG‘s, wobei der Verfasser das publizistische Kesseltreiben gegen den Karlsruher Richterkandidaten Horst Dreier in Erinnerung ruft, zu dem die von ihm sonst geschätzte und oft zitierte FAZ einen der hemmungslosesten Polemiker beigesteuert hatte[6]. Natürlich umkreist er auch die „political correctness“ (Gedanken zum Sprachgebrauch und zur „political correctness“), wobei er den Lesern Mitteilungen über seine eigenen diesbezüglichen Erfahrungen allerdings erspart. Die hatte er nämlich als Autor einiger Publikationen sammeln müssen, die nicht in den Mainstream gepasst hatten – etwa das Buch über den Hamburger „Fall Engel“[7], das keiner der großen Verlage in sein Programm aufnehmen wollte, oder „Frau, komm!“ - Die Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen 1944/45[8], mit dem kein deutscher Verlag etwas zu tun haben wollte, obwohl (oder gerade weil?) das Buch mit Quellen und Nachweisen auf das Penibelste gespickt war, so dass der Autor letztlich beim österreichischen ARES-Verlag gelandet war, was ihm von der Kritik wiederum prompt mit scheinheiligem Befremden vorgehalten wurde[9].

„Heilt die Zeit Wunden?“ fragt der Autor in einem anderen Kapitel. Er zeigt an Beispielen kolonialer Unterdrückung, Ausbeutung und Ausrottung, wie auch scheinbar Erledigtes wieder aufersteht und selbst nach langer Zeit Genugtuung fordert: im Ritual der Entschuldigung oder - handfester - in Gestalt finanzieller Entschädigungen. Mehr von letzterem handelt das Deutschland betreffende Einleitungskapitel (Deutschland: Vergangenheit in der Gegenwart), das schwierige und teils bis heute noch ungelöste Konflikte schildert[10].

Kirche gegen Staat: Das sog. Kirchenasyl“- gegen letzteres erhebt der Autor entschiedene Einwände - sicherlich berechtigte, entsprechend dem Titel eines älteren Kommentars „Kirchenasyl: ehrenwert, aber kein Recht“[11].

„Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag: kein Beitrag zur Freiheit“: das ist hochaktuell, weil wir mit diesem Resultat einer „öffentlich-rechtlichen Selbstbedienung“ uns zum 01.01.2013 beglückt finden werden[12].

Föderalismus: Reform ohne Ende“ (immerhin 25 Seiten) kann als Leitfaden dienen, sich zwischen den ständigen Baustellen dieses in steter Bewegung begriffenen Geländes jedenfalls grob zu orientieren. Und zum Schluss des Buchs zwar nicht das Ende, aber eine vorläufige Zwischenbilanz des von Gerhard Schröder leichtfertig, unter falscher (aber auch später nie korrigierter) Voraussetzung vom Zaun gebrochenen „Aufstands der Anständigen“[13].

Warum, ließe sich fragen, hat der Autor eigentlich seine 30 im Anhang bezeichneten alten Aufsätze der Jahre 1991 bis 2006 nicht beigefügt, jedenfalls gekürzt? Das wäre sicherlich interessant und nützlich gewesen. Allerdings kann dieser Mangel dem Autor nicht angelastet werden, weil ein Verlag, der zu solchem Wiederabdruck bereit wäre, schwerlich zu finden ist. Aus dieser Not hat der Verfasser eine Tugend gemacht, indem er seine 20 neuen Aufsätze so abgefasst hat, dass sie auch aus sich heraus durchaus verständlich und in sich geschlossen sind. Wer mehr will, muss sich die Mühe machen nachzuschlagen oder die alten Texte aufzurufen.

2.

Ich beschränke mich über das Gesagte hinaus auf wenigen Bemerkungen:

Der Autor hatte schon in seinem 2007 erschienen Buch „Die deutsche Staatsangehörigkeit: Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft“ sich die „Dauerbaustelle“ des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vorgenommen[14]. Dabei stellte er zur Mehrstaatigkeit fest, dass der deutsche Gesetzgeber des Jahres 1999 entgegen den ausdrücklichen früheren Bedenken des BVerfG‘s[15] und entgegen der damaligen europäischen Rechtslage keine Bedenken trug, die deutsche Staatsangehörigkeit ziemlich freigebig auszuteilen – anzubieten wie sauer Bier, als integrationsbeflügelnde Drauf- und Zugabe[16]. Nun greift der Autor dieses Thema noch einmal auf: „Vom ‚Übel‘ zum Genuss: mehr Mehrstaatigkeit“[17]. Diese sei offenbar „auf dem Vormarsch“ und werde als Signum der „offenen Republik“ auch gefeiert, wobei freilich einige Probleme übersehen, verniedlicht oder verdrängt würden[18].

Das Thema ließe sich mit einem anderen, scheinbar weit entfernt liegenden verknüpfen: dem Kinderwahlrecht, vom Autor jetzt wieder abgehandelt unter: „Ein zusätzliches Elternwahlrecht genannt Kinderwahlrecht“, Danach bekämen Eltern oder gesetzliche Vertreter für ihre selbst noch nicht wahlmündigen Kinder je eine zusätzliche Wahlstimme. Das gegenwärtige Wahlvolk, so die Befürworter einer entsprechenden Verfassungsänderung, dulde, fördere oder verlange nämlich eine selbstsüchtige Politik, welche die Lebensinteressen der Kinder und kommender Generationen dem Tagesnutzen opfere; und genau eine solche Politik werde deshalb ja auch kräftig betrieben. Die Argumente, die aus dieser (durchaus zutreffenden) Erkenntnis im Einzelnen abgeleitet werden, sind zahlreich und eindrucksvoll, können hier aber nicht vorgestellt werden[19]. Von Münch tut das Endergebnis mit Recht als verfassungswidrig (Art. 38 I 1 GG) ab: Dem ehernen Grundsatz „one man, one vote“ sei vermutlich selbst mit einer 2/3-Mehrheit nicht beizukommen (Art. 79 III GG). Deshalb lässt er offen, wieweit die sozial- und rechtspolitischen Gründe und Erwartungen der Befürworter (i.S.v. Generationengerechtigkeit und Zukunftsverantwortung) in concreto plausibel und schlüssig sind.

Lassen wir aber Rechtsfragen einmal auf sich beruhen und blicken wir zurück auf die geltende, einstweilen noch bis zum 18. Lebensjahr befristeten Kinder-Mehrstaatigkeit und verbinden sie überdies mit der herrschenden Praxis großzügiger Einbürgerung. Wie würde ein Kinderwahlrecht sich praktisch auswirken - angesichts unserer realen demografischen, sozialen und politischen Gegebenheiten? Das Stimmgewicht der regelmäßig kinderreichen Migrantenfamilien würde mächtig anschwellen, die Parteien darin wetteifern, die neue Klientel zu umwerben[20]. Eltern, die selbst lediglich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, würden für ihre einstweilen auch deutschen Kinder viele Stimmzettel - sozusagen treuhänderisch - in die Wahlurnen werfen. Welche Motive, Erwartungen, Loyalitäten, Abhängigkeiten usw. würden dabei wohl zum Tragen kommen und den Ausschlag geben – etwa die Ideale der Protagonisten eines Kinderwahlrechts? Rudolf Wassermann bezeichnet Wahlfragen zutreffend als Machtfragen: wie man den Souverän - das Wahlvolk - zurechtschneidet, so liege die Macht. Andere Nationen verfielen schwerlich auf die Idee, mit dieser brisanten Materie zu spielen.

Bologna ante portas“ – schon die Überschrift verrät, was der frühere Wissenschaftssenator und langjährige Universitätspraktiker von diesem gebetsmühlenhaft beschworenen, mit immer neuen Steigerungsbegriffen garnierten, längst als „alternativlos“ bezeichneten Prozess hält: Nichts! „Marterwerkzeuge wie Modularisierung, Zertifizierung, Akkreditierung haben die Herrschaft übernommen … Das Paradigma Universität ist dem der Schule gewichen … Die Mehrheit der deutschen Professoren ist in den Bolognaprozess hineingeschlittert“, lauten ein paar treffende Sentenzen zur missratenen Umsetzung einer freundlich gemeinten Idee. Ihre Übertragung auch auf unsere Juristenausbildung[21], die im Ausland oft höher geschätzt werde als von unseren Bildungstechnokraten, sei aus speziellen Gründen ganz verfehlt[22]. Es gibt bei uns nun „Elite-“ und „Spitzenuniversitäten“, „Exzellenzcluster“, „Exzellenzinitiativen“ und dergleichen Wunder mehr[23]. Und all’ das muss zuvor natürlich im Wege der „Evaluation abgesegnet worden sein. Wie ist das geschehen? Durch die Messung schierer Quantitäten: den „wissenschaftlichen Ausstoß“, d.h. Menge und Umfang der je zurechenbaren Publikationen, Initiativen, Aktivitäten … und schließlich auch nach Zahl und Qualität (= Bewertung!) von Promotionen.

Das leitet über zu einer meist verschwiegenen jedenfalls mitwirkenden Ursache diverser Plagiatsaffairen („mundus vult decipi“[24]), deren Reihe seit dem Fall Guttenberg offenbar kein Ende nimmt - einem Thema, das der Autor unter dem Titel „Wissenschaft und Politik“ kurz berührt[25]. Es sollte bei dieser Gelegenheit angemerkt werden, dass von Münch vor zehn Jahren ein sowohl amüsantes, literarisch gehaltvolles als auch für entschlossene oder zögernde Doktoranten ausgesprochen hilfreiches Buch über die Promotion veröffentlicht hatte, das fünf Jahre später schon in dritter Auflage vorlag[26]. Darin zitiert er - sozusagen als einen „Schnack“ – das studentische Motto: „Einmal abschreiben: Plagiat; zweimal abschreiben: Referat; dreimal abschreiben: Dissertation“[27], ein Zitat, an das aus aktuellem Anlass in der Presse wieder erinnert worden ist.

Um auch zum Schluss noch im Dunstkreis gehobener Bildung zu bleiben: Was der Autor zur Verscherbelung der eigenen Staatsangehörigkeit angemerkt hatte, stellt er auch mit Blick auf die deutsche Sprache fest: Sie abzulegen, um sich mit der modernen lingua franca - einer Art von Pidgin-Englisch akademischen Spezialzuschnitts - zu schmücken, endet nicht selten im Lächerlichen:

„… kann sogar peinlich werden, dann nämlich, wenn die Vortragenden die englische Sprache nicht wirklich beherrschen: Ausländische Studenten schmunzeln nicht selten über Formulierungen deutscher Professoren in deren gut gemeintem Englisch …“[28]. Aber dergleichen liegt keineswegs nur oder in erster Linie an Professoreneitelkeiten, es ist seit Jahrzehnten - und dann von „Bologna“ beflügelt – dem akademischen Betrieb sozusagen ins Fleisch „implantiert“, wie schon die verbindlich gewordenen Schablonen in den Vorlesungsverzeichnissen (natürlich auch dem Hamburger) zeigen, etwa „Master of Health Management (MaHM)“, „Master of Health Economics (MAHE)“ usw. Für den Bereich „GENDER-Studies“ hatte ich hier ein paar Beispiele für akademisches „Neusprech“ angeführt[29]. Da von Münch begriffsstutzig genug war, nicht zu verstehen, warum z.B. die Friedrich-Schiller-Universität Jena ihr „Zukunftskonzept“ unter das Motto „Light-Life-Liberty“ gestellt hatte (wäre beim Namenspatron dieser Universität, dem sonst so gern zitierten, denn nichts Besseres zu finden gewesen?), hatte er dort angefragt und vom Rektor die entwaffnende Auskunft erhalten: „Der einfache Grund für die Wahl des englischsprachigen Mottos liegt in der Tatsache, dass die englische Version des Zukunftskonzepts die für die Zwecke der Exzellenzinitiative verbindliche ist. Überdies richtet sich der mit dieser Trias („Light – Life – Liberty“) beabsichtigte plakative Hinweis auf die Profilierungslinien der Forschung an die internationalen Gemeinschaft der Wissenschaftler und Studieninteressierten, deren Verständigungssprache nun einmal das Englische ist“[30]. Über das Schindludern mit unserer Sprache, auf das von Münch mit Recht einige Seiten verwendet, gibt es glücklicherweise inzwischen längst eine trefflich-kritische Literatur[31].

„Das Leben ist kurz, der Bücher sind viele“ – dieser Sentenz aus Professorenmund entsinne ich mich noch gut, kann sie heute freilich niemanden mehr zuordnen; aber sie trifft ja zu: man muss auswählen! Vielleicht ist es mir gelungen, das hier besprochene Buch in die Kreise engerer Wahl zu befördern.

 

Günter Bertram


 

[1] Besprechung von Ingo von Münch: „Rechtspolitik und Rechtskultur – Kommentare zum Zustand der Bundesrepublik Deutschland“, Berliner Wissenschaftsverlag 2011, 264 Seiten, 39 €

[2] von Münch, NJW 1993, 1673 ff.

[3] Neben vielem auch sonst Beherzigenswerten zur Ämterpatronage: „Das Format eines Ministers oder einer Ministerin, einer Senatorin oder eines Senators erweist sich nicht an der Fügsamkeit gegenüber der Partei, sondern an der Unabhängigkeit gegenüber der Partei. Dies gilt wegen der Besonderheit der Justiz und der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Unabhängigkeit der Richter in besonderem Maße für diejenigen, die an der verantwortungsvollen Spitze der Justizverwaltung stehen“, a.a.O. (Anm. 2), S. 1676 re. Sp.

[4] vgl. „Vorwort“, S. 5-6; dazu das Inhaltsverzeichnis, S. 9/10 und die Fundstellennachweise im Anhang S. 247 f.

[5] Wie sehr dem in Berlin geborenen Autor das deutsche Zusammenwachsen am Herzen lag, wird auch dadurch unterstrichen, dass er sich bald nach der Wende als von den Studenten hochgeschätzter Rechtslehrer an der Universität Rostock engagierte. Der S. 33 in Bezug genommene Aufsatz „Rechtsstaat vs. Gerechtigkeit“ findet sich im Aprilheft 1994, 165 von „Der Staat“; nicht in der NJW, wie S. 33/247 irrtümlich angegeben..

[6] namens Patrick Bahners; dazu Bertram, MHR 1/2008, 17: Horst Dreier – zum Abschuss freigegeben?

[7] dazu Bertram, MHR 2/2004, 36: zu Ingo von Münch: der Fall Engel; zustimmende Besprechung von Redeker in NJW 2005, 3200

[8] Ares Verlag, Graz 2009

[9] etwa von Kleßmann: Eine unglaubliche Barbarisierung. Der Völkerrechtler und frühere FDP-Politiker von Münch will an die Vergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen in den Jahren 1944/45 erinnern, FAZ v. 17. 03. 2010, wo es heißt: „Dieses Buch eines renommierten Juristen und Politikers präsentiert ein schreckliches und wichtiges Thema in guter Absicht, aber unzureichend – zudem in einem österreichischen Verlag, an dessen Renommee Zweifel erlaubt sind“. Ungerecht und gewiss ärgerlich für einen Autor; aber das muss er eben „wegstecken“. Dem Passauer Ordinarius für Zivilprozessrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie Johann Braun wurde ungleich übler mitgespielt, nachdem er mit seinem Buch „Wahn und Wirklichkeit – über die innere Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“ keinen anderen als den Hohenrain-Verlag Tübingen (2008) gefunden hatte. Er wurde gemobbt, und seine eigene Universität war sich nicht zu schade, in dieser Sache Disziplinarermittlungen gegen ihn einzuleiten, die sie freilich später kleinlaut im Sande verlaufen ließ.

[10] Der „Fall Distomo“ (brutale Kriegsrepressalie einer Waffen-SS-Einheit in einem Ort bei Athen am 10.06.1944) hatte nach gerichtlichem Streit im Juli 2007 zur Pfändung des Athener Goetheinstituts geführt. Und ein komplizierter Fortsetzungsstreits unter Beitritt weiterer Parteien ist erst unlängst vom Straßburger Menschenrechtsgerichtshof zu Gunsten der BRD entschieden worden: FAZ vom 07.07.2011: Keine Entschädigung für griechische Opfer der Waffen-SS – MRG weist Beschwerde gegen Deutschland ab / „Rechtliche Grundlage fehlt“. Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hängt der Fall allerdings immer noch; dazu von Münch, S. 28-31

[11] NJW 1995, 565

[12] vgl. a.a.0., S. 181: „Nachtrag“

[13] Schon der Ursprungskommentar „Der Aufstand der Anständigen“ in NJW 2001, 728 war eine Art Fortsetzungsgeschichte, in den hinein die deutsche Zeitgeschichte bis zum Redaktionsschluss des Hefts 10/2001 hinein geschoben und einer spezifischen Beleuchtung unterworfen worden war.

[14] von Münch, Die deutsche Staatsangehörigkeit, Berlin 2007, vgl. Bertram, MHR 2/2008, 6: „Was ist die deutsche Staatsangehörigkeit heute noch wert?“

[15] etwa noch im Beschluss vom 16.09.1990, NJW 1991, 633

[16] von Münch a.a.O. (Anm. 14) S. 128 ff., 132 ff., 136 ff., 152 ff, insb. 159ff („Mehrfache Staatsangehörigkeit“).

[17] a.a.O. (Anm. 1), S. 83

[18] a.a.O. (Anm. 1), insb. S. 92 ff.

[19] Für ein Kinderwahlrecht z.B. Konrad Löw: Familie und Recht 1993, 25; ders. Kinder und Wahlrecht: ZRP 2002, 448; dagegen Wassermann, zit. bei Löw a.a.O. Fn. 4-7; ders. in: Politik und Justiz im demokratischen Verfassungsstaat, Berlin 2000, S. 57; vgl. dazu die Besprechung Bertram, „Prekäres Gleichgewicht“, RuP 2/2003, 119 (121); von Münch Kinderwahlrecht NJW 1995, 3165. Ausweislich der Schrift des Vereins Allgemeines Wahlrecht e.V. „Haben wir schon ein Allgemeines Wahlrecht?“ München 2001, sind auf dessen Berliner Symposion vom 10.05.1999 als Befürworter des Kinderwahlrechts neben Konrad Löw auch Konrad Adam, Prof. Hattenhauer, Lore-Marie Peschel-Gutzeit und RA Peter Merk, als entschiedener Gegner Rudolf Wassermann aufgetreten.

[20] Was sie im ureigenen Interesse auch würden tun müssen, um das Aufkommen neuer Parteien, etwa einer von Ankara gesteuerten, zu verhindern oder diese jedenfalls unter die 5% -Marke zu drücken.

[21] vgl. hierzu Viviani, MHR 2/2010, 12

[22] näher S. 191 ff

[23] vgl. etwa S. 113 – 116

[24] Die Welt will betrogen sein.

[25] vgl. S. 204-206

[26] Die Promotion – Der steinige Weg zum Dr. , 217 Seiten, Tübingen 2001, 3. Auflage 2006. Dort steht dem Kapitel „Dr Vater und Dr. Mutter“ folgendes Motto von Ferdinand Schuster voran: „Ein Federstrich des Dr. Vaters genügt, um vermeintlich hochwissenschaftliche Ergebnisse monatelanger Arbeit in den Orkus der Banalität zu werfen. Die ganze Bandbreite menschlicher Beziehungen wird ausgeschöpft. Man kann seinen Professor am Ende vor Gericht wieder sehen – oder hat ihn als Schwiegervater“.

[27] a.a.O. (Anm. 23) zu IV: „Thema der Dissertation“ S. 37/38

[28] „Gedanken zum Sprachgebrauch und zur „political correctness“, S. 69 ff. (78). Die Anglifizierung habe „zu der Absurdität geführt, dass sogar Förderanträge für das Fach Germanistik bei deutschen Forschungsorganisationen wie der DFG und der VW-Stiftung auf Englisch eingereicht werden müssen und auf Englisch zu begutachten sind…Erwähnenswert auch die Beflissenheit vieler deutscher Forscher, die dazu führe, sich mit ihren oft belächelten Englischkenntnissen selbst bei Tagungen im Inland anzubiedern. Es häuften sich auch Beispiele, dass der Englischzwang geradezu absurde Züge annehme und sich aus der vermeintlichen Internationalisierung des Forschungsbetriebs eine auf Einsprachigkeit angelegte Provinzialisierung ergebe“, a.a.O., S. 77.

[30] von Münch, S. 79

[31] Einiges davon angeführt bei Bertram, MHR 1/2004, 19 ff: Die stammelnde Nation, dort insb. „modern talking“ (S. 23 ff. mit Anmerkungen). Um zum Schluss lediglich ein besonders treffliches, gleichwohl kurzes Werk zu nennen, möchte ich auf Wolf Schneider, einen Senior (geb. 1925) des seriösen Journalismus aufmerksam machen: „Speak German! Warum Deutsch manchmal besser ist“, Reinbek (rowohlt) 2008 – in schon 6. Auflage.