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Ehrliche

Berufungsrücknahme

 

Seine Berufungsrücknahme vor einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg begründete ein Prozessbevollmächtigter ohne weitere Ausführungen allein wie folgt:

„Mit dem durch den jüngsten Urlaub gewonnenen Abstand und der in diesem Urlaub bekräftigten Erkenntnis, dass ich überhaupt keine Lust habe, mein sich derzeit prächtig gestaltendes Privat-/Berufleben mit diesem Vorgang weiter zu beschatten, nehme ich trotz rechtlicher Bedenken die Berufung zurück.“

(Red.)