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Familienzuschlag

 

Über den Familienzuschlag für Richter mit mehr als 2 Kindern haben die MHR mehrfach berichtet (4/2004, 9; 2/2005, 8; 4/2005, 13; 1/2007, 14). Vor dem Hintergrund, dass der Bundesgesetzgeber in einem Gesetzgebungsverfahren den kinderreichen Bundesbeamten für das dritte und nachfolgende jeweils 50 € mehr zugesprochen hat, ist derzeit in Hamburg eine Senatsdrucksache in Behördenabstimmung, die Gleiches auch in Hamburg umsetzen will.

Redaktion

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