(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/05, 8) < home RiV >

Kostendämpfungspauschale auf dem Prüfstand

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Der Hamburgische Richterverein hat schon im Gesetzgebungsverfahren deutlich gegen die Kostendämpfungspauschale Stellung bezogen (MHR 4/2004, 7); der Senat hat die Pauschale dennoch eingeführt. Angesichts des aus der Sicht des Vorstandes verständlichen erheblichen Unmuts, den die 7. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung im Kreise der Kolleginnen und Kollegen ausgelöst hat, hat der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins auf seiner letzten Sitzung beschlossen, die Erfolgsaussichten einer Klage als Musterverfahren anwaltlich prüfen zu lassen. Ferner wollen wir die Richterverbände in den Bundesländern, in denen gleichartige oder ähnliche Regelungen bereits praktiziert werden, um Informationen zu diesem Problemkreis bitten.

Bei positivem Ausgang der Prüfung soll gegebenenfalls für einen geeigneten Fall eine vollständige oder jedenfalls teilweise Kostenübernahme für einen Rechtsbehelf erklärt werden.

Der Vorstand bittet vorsorglich schon jetzt interessierte Betroffene, sich schriftlich unter kurzer Angabe der für die Beihilfebemessung erforderlichen Daten an den Vorstand des Hamburgischen Richtervereins zu wenden.

 

Inga Schmidt-Syaßen