(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/04, 45) < home RiV >

Information der Debeka:

Einschränkungen des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes und der Beihilfe

 

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und deren Familienangehörige haben erfahren, wie der bestehende gesetzliche Versicherungsschutz nach und nach immer mehr abgespeckt wird. Das Modernisierungsgesetz (GMG) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, hat weitere erhebliche Einschränkungen gebracht.

 

Empfindliche finanzielle Belastungen entstehen zum Beispiel durch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie im Krankenhaus, durch den Leistungswegfall bei Brillen oder auch durch die Begrenzung der Kassenleistung bei Zahnersatz. Wollen Versicherte wenigstens ihr bisheriges Leistungsniveau beibehalten, ist es daher erforderlich, sich zusätzlich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern. Für ambulante Naturheilkunde und Heilpraktikerbehandlung sieht die GKV keine Leistungen vor, ebenso wie für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und damit zum Beispiel auch für einen Großteil der pflanzlichen und homöopathischen Arzneimittel. Aber auch hier kann eine private Zusatzversicherung Abhilfe schaffen. Schließlich rücken die alternativen Behandlungsmethoden immer mehr in das Bewusstsein der Patienten.

 

Viele gesetzliche Kassen bieten jetzt ihren Mitgliedern in Kooperation mit einem Privatversicherer Zusatzversicherungen an – und locken dabei zumeist mit Sonderkonditionen oder rabattierten Beiträgen. Doch diese Beiträge sind nicht immer günstiger als die regulären Angebote anderer Versicherungsunter-unternehmen; außerdem kann der Schutz der privaten Zusatzversicherung bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse enden oder sich verteuern.

Verbraucherschützer empfehlen, vor einer Entscheidung zu vergleichen, um eine optimale Absicherung entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen bei einem geeigneten privaten Krankenversicherer zu finden. Zu den Versicherern, die keine Kooperationen eingegangen sind, die aber in Vergleichen und Test von Wirtschafts- und Verbraucherzeitschriften immer wieder Spitzenpositionen mit günstigsten Beiträgen belegen, gehört zum Beispiel die Debeka.

Der Krankenversicherer bietet für die Lücken der gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten, im stationären und im Zahnbereich Absicherungsmöglichkeiten – und das zu attraktiven Konditionen. Dies bestätigt zum Beispiel auch die Stiftung Warentest. Sie verlieh der Debeka im Vergleich von Krankenhaus-Zusatzversicherungen (Zweibettzimmer/ Chef­arztbehandlung) das Qualitätsurteil „sehr gut“ (FINANZtest 11/2003). In der Dezember-Ausgabe von FINANZtest empfahl die Stiftung bei der Wahl von Ergänzungsversicherungen unter anderem das Angebot der Debeka mit „umfangreichen Zahnleistungen“ als „besonders günstig“. Ein „hohes Leistungsniveau bei Zahnleistungen, Heilpraktikern und Brillen“ würden nach Aussage der Tester nur drei Versicherer bieten, darunter die Debeka.

Die Einschnitte in der GKV betreffen ebenfalls beihilfeberechtigte Personen, denn zum Teil wurden die Beihilfevorschriften an das GMG angepasst. Auch für diesen Personenkreis bietet die Debeka bedarfsgerechte Lösungen an, zum Beispiel im Bereich der Krankheitskostenvollversicherung, mit denen sich Beihilfeberechtigte vor Abstrichen im Gesundheitswesen schützen können.

 

Debeka, Krankenversicherungsverein a.G.