Mitgliederversammlung 2004
Am 16.02.2004 fand im Plenarsaal des HansOLG Hamburg die alljährliche Mitgliederversammlung des Hamburgischen Richtervereins statt.
1. Die einleitende Begrüßung erfolgte durch die Vereinsvorsitzende Dr. Schmidt-Syaßen. An erster Stelle war natürlich der prominente Gastredner zu nennen: der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier. Von Verbandsseite waren der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Arenhövel, der schleswig-holsteinische Vorsitzende Martins und der bremische Vorsitzende Lüttringhaus zu Gast. Der Justizsenator Dr. Kusch mit seinem Staatsrat Horstmann gab uns ebenso die Ehre wie der Hausherr PräsOLG Rapp und sein Vorgänger Dr. Plambeck. Aus der Politik war der FDP-Fraktionsvorsitzende Müller-Sönksen erschienen.
2. Arenhövel behandelte in seinem Grußwort die Auflösung des BayObLG und die nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Die Auflösung des BayObLG hielt er für diskussionsfähig, kritisierte aber die Art und Weise der Entscheidungsfindung. Das BayObLG habe von der Entscheidung Stoibers erst aus der Presse erfahren und sei nicht vorher angehört worden. Diese unakzeptable “Basta”-Politik gegenüber der Justiz entspreche nicht der Gewaltenteilung, sei aber in Politik und Verwaltung weit verbreitet. Dagegen müsse sich die Richterschaft wehren, auch mit dem Thema "Selbstverwaltung der Justiz", das im DRB dankenswerterweise das Mitglied im Präsidium des DRB Dr. Grotheer vorangetrieben habe.
Noch drängender aber seien die alltäglichen Ausstattungsprobleme bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, die mit hohen Beständen zu kämpfen hätten. Reformgesetze würden diese Probleme oftmals nur verschärfen, wie z.B. die Hartz-IV-Gesetze bei den Sozialgerichten. Die Parole von der Stärkung der I. Instanz dürfe kein billiges Gerede bleiben; eine strukturelle Entlastung sei erforderlich.
Anlässlich zweier aktueller BVerfG-Entscheidungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung führte Arenhövel aus, dass der DRB zwar nicht grundsätzlich gegen dieses Rechtsinstitut sei. Bei der Begründung entsprechender neuer Gesetze sollte aber die Ehrlichkeit gewahrt werden und die Bevölkerung aufgeklärt werden; die Politik übertreibe das Risiko. Einen u.U. lebenslangen Freiheitsentzug dürfe es nur in Ausnahmefällen geben. Straftaten von Entlassenen könnten aber auch dann nicht völlig verhindert werden.
3. Prof. Papier sprach sodann zur "Selbstverwaltung der Justiz". Die Rede ist veröffentlicht in diesem Heft der MHR; sie lehnt sich an den in NJW 2002, 2585 veröffentlichten Artikel von Prof. Papier an.
In der anschließenden Diskussion nahm Dr. Schmidt-Syaßen das Argument Prof. Papiers, der Gewaltenteilungsgrundsatz erlaube die Selbstverwaltung, wieder auf. Die Diskussion innerhalb des DRB habe im Ergebnis gezeigt, dass eine Selbstverwaltung sinnvoll sei. An den Einzelreformen arbeite der DRB parallel weiterhin mit, wie seine vielfältigen Stellungnahmen belegten.
Grotheer wies auf die internationale Außenseiterstellung Deutschlands hin: in der Internationalen Richtervereinigung sei für lediglich 5 Staaten keine Selbstverwaltung bekundet worden. Dass die Selbstverwaltung die Justizminister abschaffe, könne die Politik schlecht vorwerfen, weil sie selber deren Abschaffung vorantreibe, insoweit sie die Justiz von anderen Ministerien mitverwalten lasse. Zudem sei auf die Selbstverwaltung des BVerfG hinzuweisen.
In der weiteren Diskussion wurde auch der Vergleich zu sonstigen "ministerialfreien Räumen" gezogen.
4. In der sich anschließenden Mitgliederversammlung gab Dr. Schmidt-Syaßen zunächst ihren Geschäftsbericht ab. Dabei würdigte sie auch die Arbeit diverser einzelner Mitglieder (Präsidiumsarbeit, DRB-Kommissionen, Kasse, MHR und Internet, Verhandlungsführung für junge Kollegen, Tag der Menschenrechte, u.a.). Sie sprach folgende aktuelle Themen an: Musterverfahren wegen Pensionskürzungen, Änderung der Beihilfevorschriften, Zusammenlegung von Fachgerichtsbarkeiten, Rechtsanwälte als Richter, Pläne zur Zeiterfassung für die Bremer StA. Gesucht würden Kollegen als Ansprechpartner für Gesellschaftskunde-Lehrer (PGW).
Die nach nunmehr ca. 13 Jahren als Kassenwartin ausscheidende Kollegin Sjursen-Stein erstattete ihren erfreulich ausgefallenen Kassenbericht.
Bei der Vorstandswahl (es standen 14 von 21 Mitgliedern an) wurde anstelle des nicht erneut angetretenen OStA Meyer StA Elsner neuer stellvertretender Vorsitzender. RiAG Dr. Buhk wurde als Kassenwart und Vorstandsmitglied neu gewählt.
Ebenfalls neu im Vorstand sind RiVG Bertram für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Frau Dr. Groth (StA) für die Assessoren; Ri'inVG Abayan und StA'in von Laffert traten nicht erneut an. Frau Dr. Schmidt-Syaßen dankte den Ausgeschiedenen für Ihre Arbeit.
Alle Übrigen, deren Wahlperiode abgelaufen war, wurden wiedergewählt: Brezinsky (StA), Döring (AG), Graue (StA), Harms (LG), Hirth (LG), Dr. Kauffmann (FG), Kopp (LSG), Öhlrich (LG), Rath (ArbG), Dr. Steinmann (AG).
Die neue Zusammensetzung des Vorstands ergibt sich aus der in diesem Heft veröffentlichten Liste.
Wolfgang Hirth