Ein Jahr Barmbek
Hamburgs jüngstes Gericht – das war einmal. Diese Stellung hatte das Amtsgericht Hamburg-Barmbek 10 Monate für sich allein. Das jüngste Hamburger Amtsgericht ist seit kurzem das Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Die Verdrängung des Barmbeker Gerichts aus der Gerichtskindheit soll nicht negativ dargestellt werden. Erwachsen zu werden, hat auch viele Reize: Das Leben gründet schon auf eigenen Erfahrungen, die in diesem Falle so noch keiner gemacht hat und die die Zukunft dieses „Wesens“ entscheidend beeinflussen werden.
Ich nutze die Möglichkeit, über die Gründungsphase und die bisherige Gerichtswirklichkeit des Barmbeker Junggerichts zu berichten und das ganze ein wenig zu bewerten. Anlass dieser Ausführungen – das soll nicht unerwähnt bleiben – ist der einjährige Geburtstag des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek am 1. 4. 2003.
Die Idee, zwei neue Stadtteilgerichte (Barmbek: Einzugsgebiet 290.000 Einwohner, St. Georg: 240.000 Einwohner) zu gründen und die Bezirke der Amtsgerichte Hamburg-Harburg (zum 1. 4. 2002) und -Altona (zum 1. 2. 2003) zu vergrößern, beruhte auf der Einsicht, die für eine funktionierende Gerichtsverwaltung als notwendig erkannte Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg nur sinnvoll gestalten zu können, wenn die zu bildenden Segmente personell und räumlich zusammengeführt werden können. Dieses Ziel konnte nur erreicht werden durch eine Ausdünnung der Gesamtmannschaft beim Amtsgericht Hamburg (Mitte), also durch Herausführen eines Großteils des bisherigen Personals aus den Justizgebäuden am Sievekingplatz, Johannes-Brahms-Platz, Dammtorwall, Dammtorstraße und Caffamacherreihe, um Platz zu schaffen für Nachrücker aus aufzugebenden Justizgebäuden in die verbleibenden Gebäude am Sievekingplatz und in der Caffamacherreihe (Schlagwort: „Segmentierung Plus“). Finanziert wurde das ganze aus Segmentierungsmitteln, d.s. Fördergelder, die bewilligt worden sind, nachdem der Plan, ein Amtsgericht Hamburg-Nord zu gründen, vor vielen Jahren an finanziellen Engpässen gescheitert war. Resultat: Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ist ins Leben gerufen worden mit „Sterbegeldern“ des Amtsgerichts Hamburg-Nord. Die Beträge für diesen Zweck angenommen zu haben, stellt aber wohl keine Pietätlosigkeit dar.
Am Anfang steht in solchen Planungssituationen immer eine Projektgruppe. Die Projektgruppe „Amtsgericht Hamburg-Barmbek“ wurde Mitte des Jahres 2001 ins Leben gerufen. Sie bestand aus mir als Projektleiter, Uwe Eilers, dem jetzigen Geschäftsleiter des Gerichts, und Uschi Kapp, die die Planung und Umsetzung der EDV-Infrastruktur und –Ausstattung zu verantworten hatte. Die Projektgruppe war eine Untergliederung des Projekts Segmentierung des Amtsgerichts Hamburg. Sie fand folgende Situation vor: Es war ein Gebäude ins Auge gefasst worden, das im Innern total umzubauen und edv-mäßig auszustatten war. Eine vorläufige Raumplanung hierfür war bereits erstellt worden, gründend auf Berechnungen über den zukünftigen Geschäftsanfall. Die Projektgruppe residierte im Anbau des Ziviljustizgebäudes, im jetzigen Geschäftsstellenzimmer der Bibliothek des Land- und Amtsgerichts.
Frühzeitig im Juli 2001 fand eine erste Informationsveranstaltung für Interessenten in der Grundbuchhalle statt. Diese war gut besucht. Die dann folgenden ersten Schritte dienten der Orientierung der Gruppe – auch untereinander – ihrer internen Organisation und der Erstellung eines Projektplans.
Vordringliches Verwirklichungsziel war zunächst, den Mietvertrag für das Gerichtsgebäude unter Dach und Fach zu bekommen, um Planungssicherheit für die weiteren Schritte zu haben. Auch dies war Aufgabe der Projektgruppe. Hierbei zeigte sich, dass die Wirklichkeit bei der Anbahnung von Verträgen ganz anders ist als im juristischen Seminar dargestellt. Von den potenziellen Vermietern, Helmut und Hannelore Greve, war ein Makler als deren Vertreter eingeschaltet worden, der sich dadurch auszeichnete, zuvor schriftlich übermittelte Änderungswünsche zu einem vorliegenden Vertragsentwurf bei den Verhandlungen noch nicht einmal gelesen zu haben, so dass die ersten Termine mit dessen Ankündigungen endeten, die nun mündlich erläuterten Vorschläge der Mieterseite zu prüfen und Bescheid zu geben. Geschehen ist danach jeweils nichts. Die Durchsetzung der Änderungswünsche war für die Projektgruppe wichtig, weil in einem von Justizbehörde und Amtsgerichtsleitung abgezeichneten letter of intent festgelegt worden war, dass damals bereits vorliegende Abstimmungsergebnisse mit den Personalvertretungen zum Mietvertrag St. Georg auch für das Barmbeker Gericht maßgebend sein sollten.
Ein anderer Weg musste also her, um mit dem Makler („ein Pferdehändler“, so ein Insider) klarzukommen: Der Mietvertragsentwurf wurde als Datei eingescannt, die Mieterwünsche eingearbeitet und in rot kenntlich gemacht. Dieses Exemplar wurde bei der weiteren Verhandlung vorgelegt und Punkt für Punkt abgearbeitet. So kam Einigkeit über den Inhalt des Mietvertrags auf einmal recht schnell zustande, und dieser ist von Liegenschaftsamt und Vermieter unterzeichnet worden. Nachdem dies im Kasten war und in der Zwischenzeit das Mietverhältnis praktiziert worden ist, kann ich sagen: Dieses Mietverhältnis ist von beiden Seiten mit Leben erfüllt worden und funktioniert gut, manchmal besser als die geschriebenen Regelungen es vorgeben. Ich hätte nach meiner dreizehnjährigen Tätigkeit als Leiter des Mietedezernats beim Amtsgericht Hamburg nicht gedacht, dass es auch solche Mietverhältnisse gibt!
Ein Zwischenruf: Was ist die Grundlage für eine Gerichtsgründung? Natürlich ein Gesetz. Nach langem Hin und Her im Vorfeld kam es am 12. 7. 2001 in der Hamburger Bürgerschaft zur Beratung und Abstimmung über das Hamburgische Gesetz zur Errichtung eines Amtsgerichts Hamburg Barmbek. Ich war dabei, es war mein 59. Geburtstag, und das Gesetz wurde verabschiedet und am 18. 7. 2001 verkündet (GVBl. S. 215 f.).
Das erwähnte Hin und Her betraf die Frage, ob das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ein Familiengericht bekommen sollte. Die Richterinnen und Richter des Familiengerichts Hamburg waren dagegen und nutzten politische Kontakte, um insoweit bei der Justizbehörde durchzusetzen, dass ein Familiengericht dort – und jetzt auch in St. Georg – nicht angesiedelt wird. Eine für keinen einsehbare Situation: Alle etablierten Stadtteilgerichte haben Familiengerichte, nur die beiden großen Gerichte Barmbek und St. Georg nicht. Enttäuschung schlägt insoweit insbesondere bei Anrufern durch, die Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz suchen und bei familiengerichtlicher Zuständigkeit zum Amtsgericht Hamburg verwiesen werden müssen. Man sieht, es ist eine Regelung für die Familienrichter beim Amtsgericht Hamburg, die zusammenbleiben wollen, die Anwaltschaft, nicht aber für die rechtsuchende Bevölkerung. Wenn das strapazierte Wort von der Bürgernähe angebracht ist, dann in diesem Bereich!
Kurz zurück zur Entstehungsphase: Die Rekrutierung des Personals erfolgte ausschließlich durch Berücksichtigung freiwilliger Meldungen. Dies wurde im Service- und Rechtspflegerbereich abgefedert durch Zusammenarbeit und Zusammenkünfte zwischen Projektgruppe, abgebenden Dezernaten, Geschäftsleiter, Personalstelle und Personalrat (Komitee-Lösung) bzw. für den richterlichen Bereich mit dem Personalreferenten beim Präsidenten des Amtsgerichts, dem jetzigen Direktor des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg, Hannes Rzadtki. Die Projektgruppe hat die Mitarbeiter nicht – wie man ihr vorgeworfen hat – „abgefischt“. Alles kam ohne Akquisition ziemlich zielgenau hin. Gleichwohl erwies sich die vollständige Berücksichtigung der „Freiwilligkeit“ für das Gericht als Segen (dazu sogleich).
Ein Projekt der Überführung der Verfahrensbereiche von Mitte nach Barmbek waren die virtuellen Abteilungen. In Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen waren nach dem Barmbek-Gesetz überzuleiten nur die Sachen, die ab dem 1. 10. 2001, in Immobilien-Zwangsversteigerungssachen ab 1. 7. 2001, eingegangen waren. Die Möglichkeit, auf der Grundlage dieser Regelung parallele Barmbek-Abteilungen schon beim Amtsgericht Hamburg in dieser Übergangszeit einzurichten, um den späteren geschlossenen Übergang zu erleichtern, hatte etwas Faszinierendes, barg aber auch viele Nachteile. In einem Brainstorming mit den Präsidialrichtern beim Präsidenten des Amtsgerichts fiel das Votum für die Einrichtung solcher Abteilungen aus. Große technische Schwierigkeiten gab es hier mit der Fachanwendung Sijus-Zivil, bei deren Behebung der Pool der Justizbehörde tatkräftig geholfen hat. Nachdem das Präsidium des Amtsgerichts Hamburg die von der Projektgruppe vorgeschlagene Lösung beschlossen hatte, ging es darum, die beteiligten Bereiche über das Vorgehen hierbei zu informieren; die Staatsanwaltschaft wurde gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Anklagen ggf. bei den virtuellen Abteilungen erhoben werden. Die Numerierung der virtuellen Abteilungen entsprach bereits der späteren beim Amtsgericht Hamburg-Barmbek (Abteilungen 802, 810 ff., 840 ff.). Das ganze mündete bei Betriebsbeginn in eine ökonomisch gestaltete Übernahme der virtuellen Akten in Barmbek. Erwähnt werden soll, dass die Projektgruppe auch die Einrichtung und Betreuung der Harburger (Erweiterungsgebiet, s.o.) virtuellen Abteilungen mit erledigt hat.
Weiter hatte die Projektgruppe die Feinplanung des durch Segmentierungsmittel finanzierten Gerichtsumbaus zu bewerkstelligen und vor Ort in der Spohrstraße die Ausführung durch die Bautrupps der Vermieter zu überwachen. Die vorhandenen Trockenbauwände wurden weitgehend entfernt und neu gesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Bauleitern der Vermieter erwies sich als sehr produktiv, auch eine Folge der von Anfang an zustandegebrachten guten menschlichen Chemie. Die Projektgruppe konnte so auf fachkundigen Rat durch einen eigenen Architekten verzichten. Mit den Beauftragten des Landesamts für Informationstechnik wurden die EDV-Infrastruktur und die Sicherheitseinrichtungen (Alarmtechnik, Ausstattung Gerichtszahlstelle) festgelegt und deren Ausbau überwacht. Die Termine vor Ort waren sehr staubbesetzt; ich genoss den ungekünstelten und zugewandten Tonfall der Bauleute.
Es folgten Planung der Möblierung, der Beschilderung, der zusätzlich erforderlichen PC-Hardware, der Telefon- und Bücherausstattung und die Anschaffung des ganzen. Bei alldem gab es eine Interaktion zu den Personalräten, so dass viele mitbestimmungspflichtige Punkte durch Dienstvereinbarungen geregelt werden konnten. Die Projektgruppe hatte bei den Einzel-Beschaffungsposten zuvor festgelegte Budgetgrenzen einzuhalten. Trotz der festen Grenzen ergaben sich punktuell auch insoweit eigenständige Gestaltungsspielräume.
Ein sensibler Punkt war der Umzug. Nachdem vor Jahren der Umzug eines Dezernats in Mitte gründlich schiefgegangen war, richteten sich kritische Blicke auf den Barmbeker Umzug. Dank der guten Vorplanung durch die Projektgruppe mit einem justizerfahrenen Umzugsunternehmer und Abstimmung mit dem Komitee (s.o.), des Einsatzes von freiwilligen Umzugsbeauftragten aus den verschiedenen Bereichen ging diese riesige Unternehmung in einer Woche fehlerfrei über die Bühne.
Die Arbeit in der Projektgruppe wurde dadurch gefördert und beflügelt, dass nach einem ersten Zwischenbericht in der Mittwochsrunde das Vertrauen des Präsidenten des Amtsgerichts in die Arbeit erkennbar und ein fortlaufendes Berichten und Erscheinen gegenüber einer die Tätigkeit kontrollierenden Lenkungsgruppe entbehrlich war.
Die Eröffnung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek erfolgte am Donnerstag, den 28. 3. 2002, durch den Präses der Justizbehörde. Ich erhielt meine Ernennungsurkunde zum Direktor dieses Gerichts, ein Ereignis, das für mich bis kurz vor dem Start höchst ungewiss war. Das Medieninteresse war recht groß, nur das Hamburger Abendblatt versagte sich. Der ganze Gerichtsstart wurde von der hochmotivierten Gerichtstruppe mit großem Elan angegangen. Die Motivation und erkennbare Arbeitsfreude ist nicht verklungen sondern besteht nach wie vor.
Störend wirkte sich in der Anfangszeit Geschwätz aus, das aus dem Amtsgericht Hamburg zu den Kolleginnen und Kollegen nach Barmbek herüberdrang. Die Behauptung, in Barmbek sei nichts zu tun, war falsch und deshalb so gemein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sahen sich einem Phänomen gegenüber, das mit „Neidkomplex“ wohl hinreichend umschrieben wird. Auch die Präsidialverwaltung mischte indirekt durch fortlaufende hektische Nachfragen nach dem Geschäftsanfall hierbei mit, dabei ganz vergessend, dass Grundlage für die Personalausstattung ein Pensenkontrakt zwischen dem Präsidenten des Amtsgerichts und dem Direktor des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek (der erste dieser Art) war, der in aufgekochter Atmosphäre kurz vor Gerichtsbeginn abgesegnet worden war und solches Vorgehen in keinem Regelungspunkt vorsah.
Der erwähnte Pensenkontrakt legte in der Startphase in wichtigen Bereichen eine Personalausstattung von 60-70 % fest, die nach und nach aufzustocken war. Als der Zeitpunkt der Aufstockung gekommen war, ergab sich ein ganz erheblicher Nachbesetzungsanspruch insbesondere im Service-Bereich, den die Präsidialverwaltung zu erfüllen sich mangels Personals nicht imstande sah. Die Folge war, dass das Gericht Mitte des Jahres 2002 in Schieflage geriet. Hier konzipierte das Führungsteam ein Auffangkonzept: Das am stärksten gebeutelte Strafgericht und das Jugendgericht wurden aus dem Zivil- und dem Nachlassgericht personell aufgestockt. Die dort gerissenen Lücken wurden von den anderen Bereichen durch Übernahme bestimmter Arbeiten aufgefangen. Diese Solidarisierungsaktion des ganzen Gerichts, die auf die Schnelle nur in einem Stadtteilgericht möglich ist, hat trotz der Schwere der Zeit den Zusammenhalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefestigt. Zwischenzeitlich ist die personelle Aufstockung durch Neueinstellungen erfolgt.
Ein wichtiger Punkt für mich war, von Anfang an die unselige Zweiteilung in Richter und Nicht-Richter aufzubrechen und abzuschaffen. Eine Möglichkeit dazu war, im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts nicht nur das richterliche sondern auch das Aufgabengebiet der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger darzustellen. Dies ist nur ein kleiner Schritt im Rechtsanwenderbereich. Gleichwohl ist auf diesem Gebiet in der Denkweise aller Beteiligten noch viel zu tun. Übrigens der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek ist in aktueller Form abzurufen in Outlook\Öffentliche Ordner\Alle öffentlichen Ordner\Justiz\Amtsgerichte\Geschäftsverteilungspläne der Gerichte oder im Internet unter http://www.rechtsanwaltskam-merhamburg.de \ Service \ Geschäftsverteilungspläne der Gerichte. Übrigens: Auch mal angucken den Internet-Auftritt des Gerichts unter http://www.hamburg.de.
Ein weiterer Schritt zur Angleichung der Richter- und Rechtspflegerbereiche ist ein laufendes Pilotprojekt beim Amtsgericht Hamburg-Barmbek zur Dienstzeitbefreiung für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Grundlage ist eine von mir entworfene Dienstvereinbarung, die der Präsident des Amtsgerichts und der Vorsitzende des Personalrats unterzeichnet haben. Das Projekt hat begonnen am 1. 11. 2002, ein erster Zwischenbericht des Geschäftsleiters des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hierzu liegt vor. Fazit: Die Sache funktioniert sehr gut, auch wegen der vorher getroffenen organisatorischen Maßnahmen. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durchleben diesen Vorgang mit großer Zufriedenheit; das ganze stößt auch bei den Service-Mitarbeitern auf gute Akzeptanz. Ganz nebenbei hat das Projekt auch den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in Barmbek einen Internet-Zugang beschert.
Innovation: Zu erwähnen, dass jeder Mitarbeiter-Arbeitsplatz mit Netz-PC ausgestattet ist, scheut man sich heutzutage beinahe. Nicht selbstverständlich ist jedoch, dass das Netz in Barmbek konsequent genutzt wird. Für die Funktionsbereiche sind im Netz Ordner eingerichtet, auf die Berechtigte zugreifen können. Hier sind abgelegt gemeinsame Arbeitsunterlagen, auf die von verschiedener Seite Zugriff genommen werden kann. Z. B. legt ein Rechtsanwender seine in Datei-Form erstellte Entscheidung dort ab, und die Geschäftsstellen-Mitarbeiter können auf sie zum Weiterverarbeiten (Ausfertigen) zugreifen. Weiter gibt es im Netz einen Marktplatz, in dem Informationen für alle Gerichtsmitglieder abgelegt sind (z.B. Seminarunterlagen für verschiedene Rechtsgebiete, Informationen aus dem Präsidium, der Geschäftsverteilungsplan in aktueller Form, jeweils aktuelle Presseliste der StA). Spracherkennung, auch diese will jeder haben. Ich habe Mitte 2002 ein Konzept zur Vollausstattung des Barmbeker Gerichts erstellt, das auch für St. Georg Gültigkeit haben sollte. Bisher ruht mit Ausnahme von Einzelaktivitäten insoweit still der See. Dass St. Georg jetzt im Vorgriff bereits mit digitalen Diktiergeräten ausgestattet worden ist, lässt für beide Gerichte hoffen.
Wer nach Barmbek kommt, das Gericht besichtigt und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht, erlebt eine sehr freundliche Gerichts-Atmosphäre und durchweg zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und zwar in allen Bereichen. Viele Auswärtige haben in der Vergangenheit herumgeunkt, die Anfangseuphorie werde sich legen. Sie haben zum Glück Unrecht behalten. Der gute Eindruck vom Gerichtsbetrieb ist Folge einer sich entwickelnden Betriebskultur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, dass das Führungsteam des Gerichts in zugewandter Atmosphäre die Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Gerichtsbetrieb schafft, sich darum zumindest bemüht. Sie spüren, dass „die Verwaltung“ nicht eine ferne Institution sondern ihnen ganz nah ist und dass sie sich für ihre Belange stark macht. Dies zeigt die Äußerung einer Mitarbeiterin auf eine Rundmail von mir mit lobenden Worten über die Mitarbeiter zum Halbjahres-Geburtstag: „...die Mannschaft ist immer nur so gut, wie die Chefs es vormachen!“ Auch äußere Ereignisse sind für das Stimmungsbild sinnstiftend gewesen: Das waren im Jahre 2002 die Feier des 60. Geburtstags des Direktors durch das ganze Gericht, der gelungene Betriebsausflug mit Booten auf dem Osterbekkanal (10 Minuten vom Gerichtsgebäude entfernt, Baden ging ein Teil des Vormundschaftsgerichts) und die wunderschöne Weihnachtsfeier im Gericht.
Zur Gerichtsmannschaft in Barmbek gehören auch 15 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Sie treffen sich einmal monatlich im Gerichtsgebäude mit der Leiterin der Verwaltungsstelle für Gerichtsvollzieher-Angelegenheiten (ab und an sind auch dabei der Direktor und Zwangsvollstreckungs-Richter), sie genießen die Möglichkeit, bei Bedarf auf kurzem Wege Kontakt zu den Zwangsvollstreckungs-Rechtsanwendern aufzunehmen. Bei den genannten Gemeinschaftsveranstaltungen nehmen viele von ihnen teil.
Nicht vergessen werden sollen die Referendarinnen und Referendare. Seit Betriebsbeginn bevölkern eine Vielzahl von ihnen das Gericht. Sie nutzen die Möglichkeit, durch Arbeit an bestimmten Plätzen weitere im Gericht tätige Kollegen kennenzulernen. Für sie werden vom Gericht Möglichkeiten angeboten, alle Gerichtsteile kennenzulernen, und dies wird eifrig genutzt. Auch die Referendarinnen und Referendare entwickeln ein Zugehörigkeitsgefühl und sind bei den Gemeinschaftsveranstaltungen gut vertreten. Ein Abschiedswort eines Referendars vor zwei Tagen mir gegenüber: „Die Ausbildung hier hat für mich Maßstäbe gesetzt.“
Das Barmbeker Gericht – es blüht, weil alle Beteiligten das Ihre dazu beitragen.
Kai Breuer