(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/99) < home RiV >
Zuschrift der Debeka

Speziell für Referendarinnen, Referendare und Beamtenanwärter bietet die Debeka Krankenversicherung jetzt eine Möglichkeit: Sie erhalten - in der Vollversicherung - künftig den halben Jahresbeitrag zurück, wenn sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen. Damit hilft die Debeka den Referendaren und Anwärtern bei einem noch verhältnismäßig niedrigen Verdienst, die Ausgaben für die Krankenversicherung in erheblichem Maße zu begrenzen.

Seit jeher gibt das Unternehmen seinen Mitgliedern eine Geld-Zurück-Garantie, die es den Versicherten ermöglicht, eine Rückerstattung in Höhe von vier Monatsbeiträgen - also einem Drittel des Jahresbeitrages - zu erhalten.

Durch diese Geld-Zurück-Garantie sind alleine in den letzten zehn Jahren an die Versicherten der Debeka weit über 1,2 Milliarden DM geflossen. Debeka-Chef, Peter Greisler, begründet das folgendermaßen: "Wenn wir weniger für Leistungen ausgeben müssen, sparen wir damit. So stabilisieren sich unsere Beiträge. Die Beitragsrückerstattung - eine Geld-Zurück-Garantie - ist somit eine Belohnung für kostenbewußtes Verhalten, die letztlich allen Kunden zugute kommt." Das Unternehmen zahlt die Beitragsrückerstattung bereits ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr, sie sogar in voller Höhe. Im Gegensatz zu der sonst gängigen Praxis gibt es also keine Staffelung oder Einschränkung über mehrere Jahre. Der Anspruch wird dabei für jeden Versicherten einzeln ermittelt und ist dementsprechend unabhängig von der Inanspruchnahme der Versicherung durch andere Familienangehörige.

Weitere Informationen erteilt gerne Olof Betzing - Geschäftsstellenleiter Debeka - Holzdamm 42, 20099 Hamburg - Tel. Nr. 24 82 18 30

Ihr Manfred Lehrke


Einladung

Der Hamburgische Richterverein lädt alle künftigen Referendare und Referendarinnen zu einer Informationsveranstaltung ein:

Donnerstag, den 18. November 1999,
17 Uhr, Plenarsaal,Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1.

Frau Dr. Schmidt-Syaßen wird über die Referendarzeit informieren. Ein Gastreferent der Debeka erläutert das Hamburger Beihilferecht und die Absicherungsmöglichkeiten während und nach der Referendarzeit.

Anmeldungen erbeten an den Organisationsleiter der Debeka, Manfred Lehrke, Tel. 24 82 18-24.

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