Im Landgericht wird derzeit die Einrichtung von Spezialkammern für Baurecht diskutiert. Anregungen dazu aus der Anwaltschaft gibt es schon lange – aus gutem Grund ist auch für diesen Bereich die Kenntnis der speziellen fachlichen Grundlagen Voraussetzung für eine zügige und überzeugende Entscheidung. Es gäbe wohl interessierte Kollegen für solche Kammern – das Problem ist die Bewertung der Sachen. Soll man sie wie jede andere Zivilsache bewerten? Doppelt? Anderthalbfach? Dies ließe sich wohl großzügig handhaben, wären nicht die anderen Kammern, auf die der verbleibende "Rest" gnadenlos entfiele.
Diese Frage ist noch nicht entschieden. Wohl aber gibt es schon ein Forum, sich der Materie inhaltllich zu nähern: Seit einigen Monaten gibt es das "Baurechtskolloquium", zu dem sich Richter und Anwälte zusammenfinden. Interessenten sind willkommen und sollten sich melden bei
VRiLG Block ( Tel 428 43-2568
VRiOLG Timmermann ( 428 43-2076