... Während meines letzten
Amtsjahres 1997 hatte die Große Strafkammer 27 das sog. Neuwiedenthalverfahren
zu führen. Es fiel in eine Zeit, als in Hamburg über Jugendkriminalität
und die Praxis des Umgangs mit ihr - von den Behörden bis zu den Gerichten
- lebhafte Erregung herrschte. Zuvor im Mai 1997 hatte der rührige
Prof. Christian Pfeiffer aus Hannover ein dickes Gutachten vorgelegt: "Jugenddelinquenz
und jugendgerichtliche Praxis in Hamburg", das prompt in den Bürgerschaftswahlkampf
gezogen wurde. Es war interessanter- (und mir nie ganz erfindlicher), weise
nicht von der Justizbehörde, sondern der BSJB (Frau Raab) in Auftrag
gegeben worden.
Das Resultat des Gutachtens,
von dem die Presse bald Wind bekam, wurde als brisant dargestellt und (vielleicht
mit Recht) empfunden:
Während die Gewaltkriminalität
Jugendlicher und Heranwachsender von 1989 bis 1996 um das 2,8-fache gestiegen
sei /19 f GA /, seien die Verfahrensentscheidungen von StA und Jugendrichtern
laufend milder, die Sachbehandlung überhaupt laxer geworden / 53 ff
GA /, so daß der Gutachter sich zu fragen veranlaßt sah, ob
hier nicht eine beachtliche Zahl von Fällen "unter den großen
Diversionsteppich gekehrt" worden seien / 54 f - eine Beurteilung, die
dann freilich nicht ohne Widerspruch geblieben ist.
Das paßte nun allerdings
schlecht (oder gerade gut!!) in den Wahlkampf, der insoweit (wie man neudeutsch
zu sagen pflegt) "hochsensibilisiert" war. Bürgermeister Voscherau
hatte damals, wohl mehr oder weniger auf eigene Faust und unter insg. nur
mäßigem Beifall seiner Partei, Sicherheit vor Verbrechen nebst
law and order auf seine Fahnen und auf Wahlplakate geschrieben, die sein
Portrait trugen. Letztere hingen im Herbst 1997 überall auch in Neuwiedenthal,
was dort als etwas kühn ins Auge sprang.
So konnte es im Grunde kaum
überraschen, daß die Aufregung damals auch in unseren Prozeß
hineinschwappte: Nachdem wir das NWT-Verfahren für die weniger Belasteten
getrennt und durch Entscheidungen beendet hatten, die man - allein auf
Mediengeraune über eine nicht-öffentliche Verhandlung gestützt
- als glimpflich betrachten konnte, erteilte Voscherau dem Gericht eine
öffentliche Rüge: Es habe falsch und unverständlich entschieden
... zu lasch, zu lau, wie damals der Spruch ging.
Im Strafjustizgebäude fand
sich prompt eine Phalanx zusammen, die seiner Rüge die fällige
Gegenrüge erteilte. ...
- Hier möchte ich die Bemerkung
einflechten, daß sich kein Gericht durch eine derartige (oder sonstige)
Intervention von hoher Hand beeindrucken lassen darf. Bei solchen Anlässen
hat gelegentlich auch der Richterverein so etwas wie ein Wächteramt
(das er bekanntlich immer wieder übt). Als unabhängiges Gericht
aber und Teil der 3. Gewalt sollte man beileibe nicht in Weh - und Selbstmitleid
verfallen oder herumjammern: Denn was ficht es uns schon an? Die Unabhängigkeit
der Rechtsprechung kann - solange die Verfassung gilt! - wirklich und letztlich
nur durch die Richter selbst weggeworfen werden: durch Ducken, Angst oder
Anpasserei. -
Jugendkriminalität - um
im Text fortzufahren - ist also ein unerschöpfliches Thema. Nun habe
ich im letzten Mitteilungsblatt einen Umstand angeführt, der mich
allerdings eher hemmt, darüber jetzt weiter zu reden:
Es gibt seit dem Sommer d.J.
eine Enquetekommission der Hamburger Bürgerschaft, die endlich einmal
wissenschaftlich klären und feststellen soll, wie die einschlägigen
Kriminaldaten wirklich aussehen, was eine derartige Delinquenz verursacht
und welche Schritte dagegen einzuleiten sind: nicht nur von der Justiz,
sondern auch von Behörden, Schulen, der Gesellschaft, den Elternhäusern:
überhaupt irgendwie und von allen ...
Da ich dieser hochmögenden
Kommission angehöre, beschäftige ich mich von Amts so oft mit
dieser Materie, daß ich kaum Lust spüre, mich auch hier noch,
sozusagen in meiner Freizeit darüber zu verbreiten. Letztlich verstieße
es gegen alle Diskretion, wollte ich schon heute die Gelegenheit benutzen,
Ihnen vorauszusagen, was erst später irgendwann - Ende 1999 oder Anfang
2000 - im voluminösen Schlußbericht für die Bürgerschaft
stehen wird - auf den die Hamburger Öffentlichkeit zweifellos mit
angehaltenem Atem wartet. Immerhin fallen am Rande ein paar Lesefrüchte
- ganz außerhalb meiner Amtsverschwiegenheit - vom Baum der Erkenntnis
ab:
Der Arbeitsauftrag erfaßt
auch die Schule - sinnvollerweise, da sie ja das Nadelöhr ist, durch
das unsere Jugend ins zunehmend problematische Leben eingelassen wird,
und wo die Schwierigkeiten sich bekanntlich oft schon anbahnen. Der o.g.
Prof. Pfeiffer (der bei der Hamburger Schulbehörde offenbar einen
Stein im Brett hat), hat für eben dieses Amt im September d.J. ein
bemerkenswertes Gutachten vorgelegt:
– "Gewalterfahrungen und
Kriminalitätsfurcht von Jugendlichen in Hamburg" –,
aufgrund einer repräsentativen
Befragung von 3.500 Hamburger Schülern der Klassenstufen 9 (Alter
14 - 16 Jahre) in 155 Klassen. Diese wurden - wie bei sozialwissenschaftlichen
Erhebungen üblich - recht differenziert befragt: z.B. im einzelnen
nach ihrer Viktimisierung (Opfer-Werdung), aber auch nach eigenen Gewalttätigkeiten.
Hier ein paar Befunde:
26,1 % der befragten Schüler
waren im Jahre 1997 Gewaltopfer geworden (im einzelnen: Körperverletzung
ohne Waffe: 13,6 %; Raub: 10,1 %; Erpressung: 6,5 %; Körperverletzung
mit Waffe: 6 %; sexuelle Gewalt: 3,3 %) / 67. Der weitaus größte
Teil dessen blieb der Polizei verborgen, wurde ihr von den Schülern
also nicht angezeigt (vgl. / 68). Dieser sozusagen statistische Einblick
ins Dunkelfeld ist deshalb bemerkenswert, weil er die Vermutung stützt,
daß die jugendkriminologischen Daten der PKSt. nur einen ungewöhnlich
kleinen Bruchteil der wirklichen Taten widerspiegeln, was einige Spekulationen
erledigt, denen zufolge die Jugend von der Polizei vorschnell und übermäßig
"kriminalisiert" wird, und mit der PKS letztlich kaum etwas anzufangen
ist.
Pfeiffer wiederholt seinen Befund
vom Mai d.J., daß Opfer der Jugendgewalt ganz überwiegend Kinder
und junge Leute selbst sind:
"Die Opferziffern der 18 bis
unter 21jährigen haben zwischen 1988 und 1996 um mehr als das Dreifache
zugenommen (+ 222,5 %), die der Jugendlichen sind sogar um mehr als das
Fünffache angestiegen (+ 423,7 %)", während sich für die
über 60jährigen nichts geändert hat /14 und Abb. 6) /. Wer
als Praktiker seine Erfahrungen besitzt, wird davon nicht überrascht
sein; aber nun hat man's genau und schwarz auf weiß.
Ein Weiteres: Pfeiffer fragt
nach Faktoren, deren statistische Erfassung geradezu als political incorrect
erscheint: Nicht nur läßt er sich auf das Raster "Inländer
- Ausländer" ein, sondern er hantiert mit genaueren Differenzierungen
wie z.B.
-
Deutsche seit Geburt
-
Aussiedler
-
eingebürgerte Deutsche
-
türkische Ausländer
-
andere Ausländer /Tb. 10/47/.
Er gelangt dann im Täter/Opfer-Vergleich
zu Resultaten, die den Praktiker wiederum nicht überraschen, die man
bislang aber doch vorsichtshalber für rein persönliche, im Prinzip
zufällige Erfahrungen gehalten hatte, deren Extrapolation über
den Bereich unmittelbarer eigener Kenntnis hinaus als unzulässig galt:
Die Deutschen seit Geburt (=
67,7 % der befragten Schüler), stellen 27 % aller Gewalttäter;
ihre Opfer sind zu 81,1 % wiederum deutsche Schüler, zu knapp 1 %
Türken, im übrigen Osteuropäer und andere Ausländer:
vgl. Tb. 23 / 112 /
Die türkischen Schüler
(7,5 % der Befragten) stellen 31,6 % der Gewalttäter, aber nur 2,8
% der Gewaltopfer. /aaO/. Ihre Opfer sind zu 79,3 % Deutsche, 9,8 % Osteuropäer
und 7,5 % andere Ausländer. (Osteuropäer: 13,3 % Täter und
10,9 % Opfer). Danach kann, jedenfalls im Rahmen dieser Befragung, schwerlich
die Rede davon sein, daß die Gewalttätigkeit deutscher gegen
ausländische oder gar türkische Mitschüler ein kriminologischer
Prototypus sei. Die umgekehrte Lage ist ungleich häufiger und belastet
einige Schulen auf das schwerste.
Hier dreht es sich also um alltägliche
Jugendkriminalität, ohne jeden politischen Anstrich i.S. des ebenso
beliebten wie fast beliebigen verwendbaren rechts-links-Etiketts; und es
ist jedenfalls hier offensichtlich ganz unmöglich, zwischen Opfern
und Tätern Lichterketten zu ziehen. ...
Die von Pfeiffer aufgelisteten
Daten und Zahlen sind nun keine polizeilichen, möglicherweise durch
Vorurteile verfälschten Ermittlungsresultate, sondern Ergebnisse von
Opferbefragungen, die durch Täterbekundungen (z.B. der türkischen
Schüler selbst) auch statistisch bestätigt und erhärtet
werden.
Pfeiffer bohrt weiter: Können
frühkindliche oder jugendliche Gewalterfahrungen innerfamiliärer
Art die späteren eigenen Gewalttaten von Schülern mit verursacht
haben? Er zieht die entsprechenden Selbstauskünfte vergleichend heran
(früher Opfer = später Täter?) und bejaht die Ausgangsfrage.
Dann stellt er fest, daß innerfamiliäre Mißhandlungen
bei anderen "Ethnien", in z.B. türkischen Familien mit 23 % weit an
der Spitze liegen vor (von Geburt) Deutschen (8 %), Aussiedlern und eingebürgerten
Deutschen (18 %) und anderen Ausländern (19 %). Ich will das alles
nicht weiter ausspinnen, Sie nur noch auf eine diskussionswürdige
Aktualisierung der Befunde aufmerksam machen: Der 24. DJGT hat - Pfeiffer
folgend - die Abschaffung des elterlichen Züchtigungsrechts verlangt.
Das ist wohl auch zum Inhalt der rot-grünen Koalitionsverhandlung
in Bonn geworden und, soweit ich weiß, in diesem Sinne als Gesetzgebungsvorhaben
vereinbart worden. Rechtstechnisch heißt das wohl, daß die
"erzieherische" Ohrfeige künftig (in Ermangelung der traditionellen
Rechtfertigung) als Körperverletzung strafbar wäre (Schwere Mißhandlungen
und Quälereien - dies nebenbei - sind schon de lege lata nicht gerechtfertigt,
also strafbar).
Was immer man davon hält:
Wer das rechtspolitisch vorhat - und keine nur rhetorische Strafgesetzgebung
zelebrieren will -, der muß offensichtlich die Courage aufbringen,
in ausländische, hier (in Hamburg) vor allem in türkische Familien
hinein zu regieren. Denn wir wissen nun auch statistisch, daß dort
ungleich öfter und mehr geprügelt, geschlagen und Gewalt geübt
wird als in deutschen (wo das natürlich auch viel zu viel passiert!).
Diese Entschlossenheit zur Intervention verträgt sich aber schlecht
mit dem Bekenntnis, die - wie man sagt: - "kulturelle Identität" aller
fremden Ethnien unbedingt zu respektieren, also so etwas wie eine doppelte
Staatsbürgerschaft auch im kulturellen Sinne hinzunehmen. Man kann
das eine oder das andere wollen, aber schwerlich beides zugleich. Indessen
prangen die beiden zueinander widersprüchlichen Parolen, wie mir scheint,
auf einem Banner ...
Nun habe ich mich also - auftragsgemäß
- doch etwas über Jugendkriminalität verbreitet und bin dabei
vom 100. ins 1000. gekommen. ...
Lassen Sie mich nun aber schnell
noch das Thema wechseln und - entgegen der Ankündigung, mich nicht
wiederholen zu wollen - auf etwas zurückkommen, was ich schon am 30.
Januar zu sagen versucht hatte:
Churchill hat den Satz geprägt,
die Demokratie sei eine sehr schlechte Regierungsform, aber eine bessere
als alle übrigen. Nichts anderes gilt - mutatis mutandis - für
das Institut der richerlichen Unabhängigkeit. Man kann über sie
sich das Maul zerfetzen und dafür viel Zutreffendes und Peinliches
anführen. Herr Dr. Dr. Röhl pflegte, nachdem er zur Justizbehörde
gegangen war, gelegentlich anzumerken, er würde eigentlich gern einen
Essay verfassen über die unzulässigen Inanspruchnahmen richterlicher
Unabhängigkeit. Leider hat er es nicht getan, denn darin hätte
vieles gestanden, das man redlicherweise gar nicht hätte leugnen können.
Und wer (wie ich) einige Zeit in der Amtsrechtskommission des DRiB und
40 Jahre hier im Geschäft gesessen hat - mit offenen Ohren -, der
weiß, wie Gerichtsleitungen gelegentlich in Verzweiflung geraten
können über Fehlleistungen, Versagen, Schwächen und Laxheiten
im eigenen Betrieb, die sich wegen der richterlichen Unabhängigkeit
wesentlich schwerer ausbügeln oder "moderieren" lassen als ohne dieselbe.
Es liegt mir kurzum fern, die Richterschaft - meinen eigenen Berufsstand,
mich selbst - zu idealisieren. Allerdings idealisiere ich nun auch die
Gesellschaft im übrigen nicht. Die Gauß'sche Normalverteilung
der Talente, die nicht nur Genies, sondern auch Nieten und Mittelmaß
kennt, ist ein Gesetz von allgemeiner Gültigkeit. Doch geht es gar
nicht um die Frage, wo denn nun in Staat und Gesellschaft Tüchtigkeit,
Talent, Fleiß, Sensibilität und Kompetenz in höherem Maße
als anderswo versammelt sind. Auch über Effizienz, Mittelverwendung
und - Verschwendung muß man nicht erst den jährlichen Bericht
der Rechnungshöfe oder des Steuerzahlerbundes lesen, um ins Grübeln
zu kommen. Da schneidet die Justiz nach meiner Kenntnis vergleichsweise
hervorragend ab und scheint einer externen Belehrung nicht gerade zu bedürfen.
... Aber das ist gar nicht das Thema. Es geht um anderes:
Ohne Beschränkung, Brechung
und Kontrolle wächst jede Macht sich zum Kraken aus und bringt Mißbrauch,
Korruption und Willkür hervor. Dieser Satz, dem als rein abstrakten
wohl niemand widerspricht, würde gleichwohl in den Wind gesprochen
bleiben ohne eine ingeniöse Erfindung des Staatsrechts: die Gewaltenteilung.
Dabei ist eine reine Rechtsbindung
und Unabhängigkeit der richterlichen Gewalt - gegenüber beiden
anderen - insofern am wichtigsten, als Parlament und Exekutive in der Realität
des demokratischen Parteienstaats innigst miteinander verwoben und verquickt
sind. Deshalb liegt es im Interesse aller, daß nicht auch noch die
dritte Gewalt sich dort hineinziehen läßt oder genötigt
wird, bei den stärkeren Bataillonen ergebenst zu antichambrieren.
Sie muß ihre Autonomie mit Zähnen und Klauen verteidigen - im
Interesse des Gemeinwesens!
Das gilt auch heute! Wenn Prof.
Hoffmann-Riem anläßlich seiner v. Sauer-Preis-Rede am 02.04.1998
meinte, in unserer glücklich errungenen Demokratie drohe der richterlichen
Unabhängigkeit keine wirkliche Gefahr mehr, jedenfalls nicht von der
Exekutive (obschon die Richer selbst insoweit an durchweg lächerlichen
Einbildungen litten: vgl. Redetext S. 5, 8 ff), dann gibt er sich naiver
als ein Mann seiner Erfahrung sein kann. ... Aber über den politischen
Betrieb im demokratischen Parteienstaat, der mit seinem Filz durch alle
Poren - leider auch der Institutionen! - quillt und drängt, ist zu
vieles allgemeinkundig (vgl. nur ZEIT-Dossier Nr. 28 vom 2. Juli 1998:
Rainer Frenkel - Der rote Filz. Daß Filz in beliebigen Farben
auftritt: schwarz, gelb, grün oder sonstwie, braucht nicht hinzugesetzt
zu werden!), als daß ich Sie damit langweilen sollte. ...
Man muß also gar nicht
an "Politikverdrossenheit" leiden und von ihrem grassierenden Mißtrauen
angesteckt sein, um in der Unabhängigkeit jedenfalls der Justiz eine
unbedingt schützenswerte Bastion zu erkennen. Das ist realistische
Soziologie, weiter nichts, und hat mit einem moralisierenden Raisonnement
nichts zu tun.
Müssen Sie nun lange raten,
wieso und warum ich mich in derartige Abstraktionen verloren habe? Sie
alle, wann immer der Justizdienst für Sie geendet hat, haben Roland
Makowka als unseren getreuen Eichelhäher krächzen hören:
"Jetzt spart ihr die Justiz aber kaputt!" - bekannte Probleme also ? Geht
es heute, bei Justiz 2000 - wieder nur um's (unvermeidliche) Sparen?
Wohl kaum: daß es sich
um mehr dreht, ist unstreitig und wird in den Projekt-Papieren eigens herausgestellt.
Aber was genau ist der weitergehende Zweck? Vielleicht doch der Neuzuschnitt,
die Reduktion und "Anpassung" der richterlichen Unabhängigkeit? Das
wäre dann ein offenbar aufregendes Thema. In den letzten Mitteilungsblättern
ist es angeklungen, und vor 14 Tagen hat es hier nebenan - in der überfüllten
Grundbuchhalle - zur streitigen Verhandlung gestanden.
Sie sehen (und damit schließe
ich), welch' unentbehrlicher Laden unser Richterverein nach wie vor ist,
wenn ihm jetzt solche "Herausforderungen" vor die Füße gerollt
werden ..., den wir also nach wie vor dringlich brauchen, den Sie mit Ihren
alljährlichen Beiträgen am Leben erhalten und dem Sie überhaupt
immer wieder Treue und Loyalität beweisen: indem Sie z.B., wenn geblasen
wird, kommen - wie heute abend!
... Nun aber ist es wirklich
Zeit für den gemütlichen Teil des Abends!
Günter Bertram