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Vom Hamburgischen Anwaltverein e.V.:
Zur Beherzigung!

Im Prinzip herrscht zwischen Richterschaft und Anwaltschaft Konsens darüber, daß man sich das Leben nicht wechselseitig unnötig schwer machen muß. Im forensischen Bereich sind nun einmal die Damen und Herren Richter die den Verfahrensablauf Bestimmenden. Auch wenn im großen und ganzen die Fristsetzungen und Terminierungen klappen, so gibt es immer wieder Ausreißer:

Die Anwaltschaft ist u.a. darauf angewiesen:

Schließlich führen bekanntermaßen zu kurze Fristsetzungen häufiger zu größerer Belastung der Geschäftsstellenverwaltung, da Fristverlängerungsanträge beschieden werden müssen.

Ich appelliere an Sie, die in der Anwaltsstation gewonnenen Kenntnisse über Büro- und Tagesablauf auf Anwaltsseite hin und wieder zu aktivieren.

Jürgen Keyl

1. Vorsitzender des HAV