Die Debeka
informiert:
Mit der
Debeka gut fahren - jetzt auch in der
Kfz-Versicherung
Mit der Einführung der Kfz-Versicherung
rundet die Koblenzer Debeka Allgemeine Versicherung ihre auf Privathaushalte
abgestimmte Produktpalette (Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat-, Glas- und
Rechtschutzversicherung) ab. Das Angebot umfaßt die - gesetzlich
vorgeschriebene - Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherung
und die Kraftfahrt-Unfallversicherung.
Vorteile des Debeka-Versicherungs-schutzes
sind:
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Günstige Beiträge
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Auf den - ohnehin günstigen - Beitrag wird
für PKW ein Nachlaß von 15 % gewährt, wenn die Erstzulassung
nach dem 31. Dezember 1992 erfolgte.
Der Rabatt wird - unabhängig vom Datum der
Erstzulassung - auch eingeräumt, wenn der Versicherungsnehmer erstrangig
im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder ein einmaliger Halterwechsel auf
den Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 13 Monate nach der Erstzulassung
stattgefunden hat.
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Bei monatlicher Zahlung geringer Beitragszuschlag
von 3 Prozent (üblich sind 5 bis 8 Prozent).
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Beitragssatz von nur 25 Prozent für PKW
nach 20 und mehr ununterbrochenen schadenfreien Kalenderjahren in der Kfz-Haftpflicht-
und Vollkaskoversicherung (meist endet die Rabatt-staffel bei 30 Prozent).
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24-Stunden-Service im Schadenfall: Unter einer
Service-Rufnummer können nicht nur rund um die Uhr Schäden gemeldet
werden, sondern Debeka-Versicherte erhalten hier auch Hinweise zum richtigen
Verhalten im Schadenfall. Darüber hinaus werden bei Bedarf Sachverständige
oder Mietwagen vermittelt sowie Abschleppdienste und Fachwerkstätten
benannt.
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Progressive Invaliditätsstaffel in der Kraftfahrt-Unfallversicherung
(bis auf 225 Prozent der Versicherungssumme).
Eine weitere - in der Branche einmalige - Besonderheit
bietet die Debeka für junge "Führerschein-Neulinge": Jugendliche
Fahranfänger, die als Versicherungsnehmer einen Vertrag abschließen,
werden von Beginn an in der Kfz-Haftplichtversicherung mit 125 Prozent
und in der Vollkasko mit 115 Prozent eingestuft; normalerweise erfolgt
die Einstufung mit einem Beitragsstz von 260 bzw. 190 Prozent. Voraussetzung
ist, daß bereits auf ein Elternteil ein Pkw zugelassen ist, der sich
in einer Schadenfreiheitsklasse befindet. So wird jungen Leuten die Finanzierung
ihres "fahrbaren Untersatzes" erleichtert.
Für weitere Nachfragen steht zur Verfügung:
Herr M. Lehrke,
Tel.: 04188 / 8075.