"Exzellenz", begrüßte der österreichische Jurist auf einem Empfang des Richtervereins vor Jahren den Gastgeber Dr. Makowka und benutzte damit die in seinem Land für einen Gerichtspräsidenten gebräuchliche Anrede. Der damalige Leitende Oberstaatsanwalt Wittke mußte sich mit dem Titel "Hofrat" begnügen. Dies war einer der wenigen Augenblicke, in denen ich Dr. Makowka sprachlos fand. Ist er doch, solange ich ihn kenne (seit über 25 Jahren nämlich), ein Mann des Wortes mit ausgewogenen, einprägsamen Formulierungen bei dienstlichen und privaten Gelegenheiten. Auch hätte ihn diese Bezeichnung nicht schrecken dürfen, denn "exzellente" Eigenschaften - z.B. hervorragende Menschenkenntnis im wahren Wortsinn - zeichnen ihn seit jeher aus. An zahlreiche Gespräche, beginnend mit der Erörterung von Personalien oder des Umgangs mit der Presse bis zur Diskussion der rechtsstaatlichen Grundlagen staatsanwaltschaftlichen Handelns, werde ich mich dankbar erinnern.
Unvergeßlich wird mir aber auch unser gemeinsamer Fernsehauftritt als "Jugendgericht" Anfang der achtziger Jahre zu einem Kaufhausdiebstahl einer Jugendlichen bleiben, bei dem nicht nur die Meinung der als Publikum anwesenden Schüler, der wahre Schuldige sei der Warenhausdetektiv, von Dr. Makowka großzügig toleriert, sondern auch noch eine Maßnahme gefunden wurde, die die Gemüter der jungen Leute beruhigte. - Auch dies ein kleines Lehrstück in "exzellenter" richterlicher Tätigkeit.
Marion Zippel