In den unvordenklichen Zeiten des Präsidialrichters Makowka, als beim Landgericht Hamburg nur 12 Große und drei Kleine Strafkammern existierten und die Große Strafkammer 7 alle Schwurgerichtssachen erledigte, hauste diese, gut bestückt mit einem Vorsitzenden und meist drei Beisitzern, im damals noch allgemein zugänglichen "Schwurgerichtstrakt", der den Vorteil einer eigenen Toilette, aber den Nachteil eines gemeinsamen "dreischläfrigen" wenn auch großen Beisitzerzimmers aufwies. Die Präsenzpflicht der Beisitzer war dieser räumlichen Bedingtheiten wegen gelockert; eine ausreichende Beschlußbesetzung der Kammer freilich in einer administrativ nicht vorgegebenen Kernzeit durchweg gesichert. Vorrangig dieser Kernzeit und der in ihr üblichen informellen und formellen Beratungen wegen gehörte eine Kaffeemaschine zu den wesentlichen Bestandteilen dieses Dienstzimmers, und es oblag dem jeweils zuerst erscheinenden Beisitzer, sie in Betrieb zu setzen; die fortdauernde Verfügbarkeit einer ausreichenden Kaffeemenge durch Nachfüllen war durch enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beisitzer regelmäßig kein Problem
Soviel zum Umfeld, in das der Präsidialrichter Roland Makowka eintrat, wenn er die Große Strafkammer 7 besuchte - und das tat er nicht selten. Als guter Präsidialrichter erledigte er einen nicht unbeträchtlichen Teil seiner Geschäfte im Umhergehen - und zu diesen Geschäften gehören vor allem die Blitzableiterfunktion, das Krisenmanagement, das Beschwichtigungswesen, die Jahresgeschäftsverteilungsvorbereitung und die Vertreterbeschaffung im Einzelfall.
Roland Makowka kam, so darf vermutet werden, aus zwei Gründen gern in das dreischläfrige Beisitzerzimmer der Großen Strafkammer 7; erstens, weil es dort Kaffee gab und zweitens, weil er dort Vertretungskapazität vermutete. Kaffee bekam er immer, und die gewünschte ad-hoc-Vertretung so gut wie immer. Das zweite ist der Punkt, wo man auf den Charme des Präsdialrichters Roland Makowka zu sprechen kommen muß. Denn nie fiel er mit der Tür der zu füllenden Besetzungslücke ins Haus, sondern regelmäßig begann er mit dem Stoßseufzer, wie schwierig die Geschäfte seien, manchmal darauf hinweisend, daß hier eine Oase der Ruhe sei, oft mit dem Ausruf endend: "Kann ich einen Kaffee haben!". Dann wurde über das eine oder das andere gesprochen, und genau im passenden Augenblick kam der Hinweis, da sei doch leider wieder jemand ausgefallen, eine ganz harmlose, kleine Sitzung, und ob man denn nicht, usw. Und wenn Roland Makowka ging, war die Vertretungsfrage meist gelöst.
Ich habe dadurch, Roland Makowka sei Dank, trotz meiner kurzen Dienstzeit beim Landgericht Hamburg viel gelernt und sogar innerhalb eines Monats eine gemeinsame Rechtsprechung aller Kleinen Strafkammern des Landgerichts Hamburg unter jeweiligem Verweis auf die überzeugendenen Gründe der anderen Kammer zu begründen vermocht Und ich verdanke es dem Charme des Präsidialrichters Roland Makowka, daß ich auch einmal in meinem Leben einer Kammer für Handelssachen vorgesessen habe (13).
Peter Rieß