Seit einiger Zeit verfolge ich die Berichte des Kollegen Weise in der MHR (vgl. 1, 2, 4/94, 1/95) über (seine) Prozesse gegen die FHH mit wachsendem Unmut. Soweit es die Form betrifft, stört mich zunächst, daß er in dem im letzten Heft veröffentlichten Artikel 'Dienstunfähig, aber zahlungspflichtig' lediglich von einem beihilfeberechtigten Richter schreibt, ohne klarzustellen, daß er diese Person ist. Auch wenn der regelmäßige MHR-Leser aufgrund des "Fortsetzungsdramas" über 'Fahrkosten nach Trier' ahnen mag, daß Betreiber des weiteren Prozesses gegen die FHH natürlich nur der Kollege Weise sein kann, so erfordert es für meinen Geschmack das Gebot intellektueller Redlichkeit, seine Beteiligten-Eigenschaft eindeutig offenzulegen.
Soweit es das Anliegen betrifft, welches hinter den beiden Verfahren steht, möchte ich von einer näheren Kommentierung absehen. Es mag für den einzelnen ja durchaus Gründe geben, ihm seiner Ansicht nach zustehende Rechte - und seien sie vom Streitwert her noch so geringfügig - gegen seinen Dienstherrn gerichtlich zu verfolgen. Dabei wird die Justiz allerdings sicherlich nicht erwarten können, daß "Otto Normalbürger" von der Geltendmachung von "Kleinvieh" zwecks Entlastung der Gerichte absieht, wenn schon ein Richter für (vom Betrag her) "peanuts" - eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung kostet nämlich noch nicht einmal 10,-- DM - zwei Instanzen mit insgesamt sechs Kollegen beschäftigt.
Am meisten stört mich, daß der Kollege Weise sich nicht lediglich auf's Prozessieren beschränkt, sondern dies auch noch in den öffentlichen Mitteilung des Hamburgischen Richtervereins kundtut. Dabei begnügt er sich ja nicht mit einer reinen Berichterstattung, sondern kommentiert aus seiner (subjektiven) Sicht den jeweiligen Verfahrensablauf u.a. unter sarkastischer Kritik an den verkürzt dargestellten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen. Daß das Schreiben in eigener Sache jedoch schlechtem Stil entspricht, darüber sollte eigentlich Einigkeit bestehen - zumal wenn Gegner und Gericht eine Stellungnahme aus naheliegenden Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus frage ich mich, ob die Leser der MHR, die ja nun täglich mit Prozessen befaßt sind, wirklich ein Interesse daran haben, mit Prozeßgeschichten eines Richters in eigenen Angelegenheiten konfrontiert zu werden.
Darum meine Bitte an den Kollegen Weise: Führen Sie ruhig weiter Ihre Verfahren, aber verschonen Sie Ihre Kollegen mit Ihren Geschichten darüber.
Soweit es schließlich das Prozessieren an sich betrifft, hätte ich schließlich noch eine Anregung: Mir ist aufgefallen, daß die Beihilfestelle den Auszahlungsbetrag jeweils auf volle DM-Beträge abrundet. Sicherlich wird sich auf diesem Feld eine Grundsatzentscheidung darüber erzielen lassen, ob diese Vorgehensweise zulässig ist.
Wolfgang Steinmetz