Wir drucken einen Beitrag aus Nordrhein-Westfalen ab - Richter am Amtsgericht Düsseldorf Hansjörg Strohmeyer war Teilnehmer des Assossorentreffens
Im Rahmen der am 23./24. März 1995 durchgeführten Bundesvertreterversammlung fand auf Initiative des Hamburgischen Richtervereins erstmalig eine spezielle Veranstaltung zur Assesorenarbeit im Deutschen Richterbund und seinen Landesverbänden statt.
Circa 30 Assessoren/innen aus den verschiedenen Landesverbänden tauschten in mehreren thematisch gegliederten Gesprächsrunden ihre teilweise sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit der Betreuung der Jung-Richter und -Staatsanwälte durch die jeweiligen Bezirks- bzw. Landesverbände aus. Ausgehend von landestypischen Besonderheiten (neue Bundesländer, Stadtstaaten) ließ sich ein nicht zuletzt auf die unterschiedliche Mitgliederdichte zurückzuführendes mitunter erhebliches Gefälle in der Verbandsarbeit feststellen. So beginnt in einigen Mitgliedsverbänden die "sanfte Umarmung" des DRB bereits mit der Ernennung und setzt sich in regelmäßigen und gut besuchten Assessorenstammtischen, aber auch Einführungs-und Streßbewältigungsseminaren fort. In anderen Landesverbänden hingegen befindet sich die Assessorenwerbung und -betreuung geradezu in einem "Dornröschenschlaf". Sämtliche Veranstaltungsteilnehmer kamen daher übereinstimmend zu dem Schluß, daß es einer (noch) stärkeren Wahrnehmung der besonderen Interessen von Assessoren, insbesondere des Eingehens auf die Anfängerprobleme bedarf, um nicht zuletzt ihrer Bedeutung für eine auch zukünftig kontinuierliche Verbandsarbeit gerecht zu werden.
Um es aber nicht nur bei einer wohlgemeinten, letztlich aber folgenlosen Absichtserklärung zu belassen, drängten die Teilnehmer darauf, bundesweit Assessorenvertreter zu bestellen, wie es sie in einigen Landesverbänden bereits seit längerem gibt. Die Institutionalisierung eines Assessorenvertreters in den Landesvorständen ermöglicht es, den Einfluß der Assessoren auf die Verbandspolitik zu stärken, ohne einzelne zu überlasten.
Die Arbeitsgruppe hat der Bundesvertreterversammlung daher eine Empfehlung zur Abstimmung vorgelegt (siehe im folgenden Beitrag), die einstimmig angenommen worden ist.
Abschließend bleibt zu hoffen, daß die Initiative des Hamburgischen Richtervereins nicht in den Tiefen verbandspolitischer Strukturen ver-sackt, sondern in absehbarer Zeit umgesetzt wird und zu konkreten Angeboten und Hilfestellungen für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Nachwuchs führt.
Hansjörg Strohmeyer
Die Arbeitsgruppe "Assessoren im DRB" fordert die Bundesvertreterkonferenz auf, sich die folgenden Empfehlungen zu eigen zu machen:
1. Im Präsidium des Deutschen Richterbundes soll der Aufgabenbereich "Assessorenarbeit" eingerichtet und einem Mitglied des Präsidiums zugewiesen werden. Dieses Präsidiumsmitglied hat u.a. die Aufgabe, bis zur nächsten Bundesvertreterkonferenz eine Musterassessorenmappe zu erstellen.
2. In den Vorständen der jeweiligen Landes- und Bezirksverbänd soll - satzungsmäßig - mindestens ein Assessor (zum Zeitpunkt der Wahl) als Vertreter der jüngeren Kollegen mit vollem Antrags- und Stimmrecht vorgesehen sein. In jedem Landes- und Bezirksverband soll ein fester Etatposten für die Assessorenarbeit zur Verfügung gestellt werden.
3. Es soll 1 1/2-jährlich eine gemeinsame Veranstaltung aller Assessorenvertreter der Landes- und Bezirksverbände durchgeführt werden. Diese Veranstaltung soll an die Bundesvertreterkonferenz des DRB angekoppelt werden. Die Ergebnisse der Assessorenarbeitsgruppe sollen der Bundesvertreterkonferenz anschließend unter einem eigenen Tagesordnungspunkt vorgestellt werden.