Ende dieses Jahres finden die Neuwahlen zu den Richterräten und dem Präsidialrat der Hamburger Gerichte statt. Die Richterräte bei dem Landgericht Hamburg und dem Amtsgericht Hamburg bestehen aus jeweils 5 Mitgliedern, bei den übrigen Gerichten aus 3 Mitgliedern. Dem Präsidialrat gehören als "geborene" Mitglieder die Präsidenten der Gerichte an. Das Hanseatische Oberlandesgericht, das Oberverwaltungsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Landessozialgericht und das Finanzgericht wählen je zwei Mitglieder, das Verwaltungsgericht, das Arbeitsgericht und das Sozialgericht je 3 Mitglieder, das Landgericht und das Amtsgericht je 4 Mitglieder.
Der Hamburgische Richterverein beabsichtigt, für diese Wahlen Wahlvorschläge zu machen. Um diese auf eine breite, demokratische Basis stellen zu können, bittet der Vorstand alle Mitglieder,
Richterinnen und Richter für die beiden Gremien vorzuschlagen.
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An den
Vorstand des Hamburgischen Richtervereins
z.Hd. RiAG Jochen Cassel
Amtsgericht Hamburg
Abteilung 22 b
Ich schlage für die Richterrats- und Präsidialratswahlen folgende Mitglieder vor:
Richterrat: Gericht:
Präsidialrat: Gericht: