(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/95) < home RiV >
Vertrauen zur Dritten Gewalt

Laut Hamburger Abendblatt vom 14.02.95 hat Bürgermeister Voscherau die "Flughafen-Entscheidung" des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts von Ende Januar dieses Jahres auf dem "Ball über den Wolken" mit dem (Karl) Schiller-Zitat glossiert, die sollten doch "die Tassen im Schrank lassen."

Die Pressestelle der Justizbehörde Hamburg schreibt am 13.02.1995 dazu:

Binnen weniger Tage ist in Hamburg mit der Flughafen-Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts erneut eine gerichtliche Entscheidung Gegenstand öffentlicher Kritik geworden.

Justizsenator Klaus Hardraht:

"Die Dritte Gewalt nimmt in unserer staatlichen Ordnung einen gleichermaßen wichtigen wie auch verantwortungsvollen Platz ein. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist einer der obersten Leitsätze der Verfassungsordnung. In Hamburg tragen wir der Unabhängigkeit und Verantwortung der Justiz dadurch besonders Rechnung, daß unsere Berufsrichter durch den in der Hamburger Verfassung verankerten Richterwahlausschuß gewählt werden und damit eine ausgesprochen hohe demokratische Legitimation erhalten. Wir alle können davon ausgehen, daß sich unsere Richterinnen und Richter ihrer hohen Verantwortung bewußt sind.

Nach den Verfassungsgrundsätzen hat die Dritte Gewalt insbesondere den Auftrag, den Bürgern Rechtsschutz zu gewähren und dabei im Bereich des öffentlichen Rechts die Exekutive als Zweite Gewalt zu kontrollieren. Dadurch entstehen von Zeit zu Zeit Entscheidungen, die die Verwaltung als unrichtig und hinderlich empfindet und die im Einzelfall auch objektiv unrichtig sein mögen. Diese Entscheidungen müssen jedoch respektiert werden, da sonst die Funktion der Gewaltenteilung gefährdet wird.

Ein anderer Aspekt kommt hinzu: Wir erwarten von unseren Richterinnen und Richtern zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit Zurückhaltung in der politischen Meinungsäußerung. Ein öffentlich attackiertes Gericht kann sich nicht mit denselben Mitteln wehren. Es darf und kann also solche Angriffe nicht in vergleichbarer Weise zu seiner Verteidigung erwidern.

Unserer Richterinnen und Richter verdienen unabhängig von der Frage, ob sie immer richtig entscheiden, unser Vertrauen und unsere Achtung."