Im Nachgang zum Bericht über den Besuch des Duvenstedter Brocks im Rahmen des wissenschaftlichen Besuchsprogramm des HansOLG schrieb uns der stellvertretende Landesvorsitzende des Naturschutzbeundes (NABU), RiAG a.D. Otto, wie folgt:
Sie haben nur zu recht: "Nicht jeder steht sie durch, die Exkursionen im wissenschaftlichen Besuchsprogramm des Oberlandesgerichts." Zumal dann, wenn sich die Natur mit all ihren Unbilden gegen die Menschen zur Wehr setzt, die in ihre Gefilde eindringen. Andererseits wird der standhafte Wanderer, der dem Wetter und den Mücken trotzt, mit dem seltenen Anblick von Wildschweinen und Kranichen belohnt.
Sehr nett sprechen Sie von "leichten Meinungsverschiedenheiten" der Naturschützer bei der Artbestimmung der singenden Vögel. Für die Juristen war es sicherlich keine neue Erfahrung, daß es Streitfragen in einem Sachgebiet gibt. Bei vogelkundlichen Exkursionen z. B. nach Helgoland, wird manch ein ornithologischer »Palandt" zu Rate gezogen, um die schwierige Frage zu entscheiden, ob der Vogel vor unseren Füßen eine Rohrammer oder eine Zwergammer war. Wer dann noch den Mut hat, in einer Fachzeitschrift zu schreiben, er habe dann und dort eine Zwergammer gesehen, hat eine "h.M." begründet - wie im juristischen Blätterwald.
In einem Punkt, sehr verehrte Frau Wiedemann, dürfen wir Sie berichtigen. Es ist nicht die Goldraute, deren zerriebene Blätter vor dem Stich blutgieriger Mücken schützen, sondern der überall wachsende Beifuß, der eher aus der heimischen Küche bekannt ist, um fette Speisen bekömmlicher zu machen. Um wegen der Wirkungslosigkeit der Goldraute den verständlichen Zorn zerstochener Richter und Staatsanwälte zu entgehen, war diese kleine Korrektur notwendig. Mit diesem Wissen kann man der nächsten Exkursion des NABU weit gelassener und mit größerer Vorfreude entgegensehen. Es lohnt sich immer, trotz Wetter und Mücken.