Jedes Ermittlungsverfahren muß sorgfältig und unter Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten betrieben werden. Das gilt nicht nur für Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte, sondern für alle strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Der Verwirklichung dieses Anspruches stehen in Hamburg unzureichende Personalausstattung und unzumutbare organisatorische Rahmenbedingungen entgegen. Der Hamburgische Richterverein hat seit Jahren hierauf warnend hingewiesen.
In einem Bericht der Staatsanwälte - veröffentlicht in den Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins Nr. 2/1993 vom 15. Juni 1993 - heißt es u.a.:
In dem jetzt vom Senator vorgestellten "Bericht der Arbeitsgruppe zur Überprüfung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren" vom 7.11.1994 sind Anforderungen an die staatsanwaltschaftliche Arbeitsweise formuliert worden, die auch nach Auffassung der Mitglieder der Arbeitsgruppe mit der bisherigen personellen Ausstattung der Staatsanwaltschaft nicht zu erfüllen sind. Der Hamburgische Richterverein ist der Auffassung, daß Sparzwänge und ständig wechselnde politische Prioritäten nicht dazu führen dürfen, den Streit über Anforderungen an die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit auf dem Rücken derjenigen auszutragen, die bisher mehr als ihre Pflicht erfüllt haben. Insoweit ist der Justizsenator aufgefordert, die betroffenen Staatsanwälte gegen unberechtigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen.
Der Hamburgische Richterverein fordert deshalb nochmals,
· der Staatsanwaltschaft umgehend die Stellen zur Verfügung zu stellen, die zum Haushaltsplan 1994 von der Hamburger Bürgerschaft für die Einrichtung einer neuen allgemeinen Abteilung bereits bewilligt worden sind;
· unverzüglich Schritte zur Verbesserung der Organisationsstruktur bei der Staatsanwaltschaft einzuleiten.
Dr. Makowka