Dazu gibt der DEBEKA-Pressedienst unter dem 01.04.1994 folgende Information heraus, die vielleicht auch bei unseren Mitgliedern auf Interesse stößt:
"Nach der Mitte März getroffenen politischen Entscheidung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat über die Pflegepflichtversicherung sind ab 1. Januar 1995 Beiträge und ab 1. April 1995 Leistungen bei häuslicher Pflege vorgesehen. Die Leistungen bei stationärer Pflege sind ab dem 1. Juli 1996 geplant. Die Pflegeversicherung folgt dem Grundsatz der Krankenversicherung. Dies bedeutet, daß die gesetzlich Krankenversicherten in die gesetzlichen Pflegekassen einbezogen werden und privat Krankenversicherte zum Abschluß einer Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet sind.
Freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben ein bis Mitte 1995 befristetes Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Absicherung.
Der Beitragssatz beträgt ab dem 1. Januar 1995 ein Prozent, ab dem 1. Juli 1996 1,7 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils 50 Prozent der genannten Beitragssätze. Privat krankenversicherte Angestellte und Arbeiter erhalten einen entsprechenden Beitragszuschuß zur privaten Pflegepflichtversicherung. Für die privat krankenversicherten Beamten wird die Beihilfe einen Anteil an den Pflegekosten tragen. Der Beitrag für Beihilfeberechtigte ist auf 50 Prozent des Beitrags für Nichtbeihilfeberechtigte begrenzt.
Die Beihilfe wird ihre Leistungen der Pflegepflichtvesicherung anpassen; das heißt, von beiden Leistungsträgern zusammen erhalten die Beihilfeberechtigten voraussichtlich nicht mehr als die im Pflege-Versicherungsgesetz genannten Beträge.
Dabei dürften Leistungen aus zusätzlichen privaten Pflegetagegeldversicherungen nicht angerechnet werden.
Für privat Krankenversicherte besteht bezüglich der Pflegepflichtversicherung momentan kein Handlungsbedarf. Wie uns die Debeka mitteilt, wird sie von sich aus alles Erforderliche veranlassen und ihre Mitglieder rechtzeitig informieren."