Auf den Beitrag unseres Kollegen Dr. Henning Dahm (vgl. MHR 1/94 S. 16) erreichte uns eine Zuschrift Herr Marquas - Geschäftsführer des DRB. Die Redaktion kann dazu nur anmerken, daß die anderen Hamburger Teilnehmer denselben Eindruck gewonnen haben wie Dr. Dahm. Wenn es sich tatsächlich anders verhalten sollte, kann dies nur begrüßt werden. Herr Marqua schreibt:
"...Zum Beitrag des Kollegen Dahm über die Bundesvertreterversammlung des DRB in Dresden gibt es einiges geradezurücken:
Seit Jahr und Tag setzt sich der DRB dafür ein, daß (auch) die Besoldung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des sog. nichtrichterlichen Dienstes auf ein Niveau angehoben wird, welches, zumal in Großstädten, die Justiz jedenfalls annähernd in die Lage versetzt, insoweit konkurrenzfähig zu anderen Arbeitgebern wie Anwälten, Wirtschaftsunternehmen oder auch bestimmten Bereichen der öffentlichen Verwaltung zu sein. Bereits vor einigen Jahren war der Verband mit einer entsprechenden Forderung an die Öffentlichkeit getreten, allerdings ohne sichtbaren Erfolg, was ebenso bedauerlich wie wenig überraschend ist, wenn man bedenkt, daß nicht einmal die "großen", tariffähigen Gewerkschaften auf diesem Feld Erfolge verbuchen können. So gesehen macht es, wie ich finde, mehr Sinn, wenn das Präsidium auf ebenso wohlfeile wie nutzlose öffentliche Verbalbekundungen verzichtet, um stattdessen desto beharrlicher immer wieder im persönlichen Gespräch den in Bonn und anderswo Verantwortlichen die Brisanz der Lage vor Augen zu führen und auf Abhilfe zu drängen (was fortlaufend geschieht!).
Die Verfassungswidrigkeit der "Besoldung Ost" (derzeit 80 % des West-Niveaus), nach der diejenigen ostdeutschen Kolleginnen und Kollegen alimentiert werden, die als Richter und Staatsanwälte der DDR in den Justizdienst der neuen Länder übernommen worden sind (im Umgangsdeutsch hat sich für sie die Bezeichnung "übernommene Kollegen" eingebürgert), hat, soweit ich sehe, noch niemand festzustellen beantragt. Darum ging es auch in Dresden nicht. Der in dem Bericht erwähnten Kollegin, der Vorsitzenden des Thüringer Richterbundes, ging es vielmehr um folgenden Fall: Es gibt im Dienst der neuen Länder auch Richter und Staatsanwälte, die noch in der DDR einen juristischen Hochschulabschluß erworben, dann aber, nach der Wende, im Westen einen Referendardienst abgeleistet und das zweite juristische Staatsexamen abgelegt haben. Auch diese Kolleginnen und Kollegen werden nach Besoldung Ost bezahlt, obgleich - das ist der springende Punkt - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2, 4 der Zweiten Besoldungs-ÜbergangsVO vom 2.6.1993 i.V.m. Kap. III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 8 y, gg des Einigungsvertrags) anderes - nämlich volle Bezüge - vorsehen, zumindest bei "verständiger" Auslegung. Um diese Fallgestaltung ging es in Dresden.
Dort hat das Präsidium denn auch besagter Kollegin zugesagt, einem davon betroffenen ostdeutschen Kollegen, so er sich findet und auch zur gerichtlichen Geltendmachung seines Anspruchs bereit ist, Rechtsschutz für ein solches Verfahren zu gewähren (wozu es nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge wohl auch kommen wird).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Marqua"