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40 Jahre hamburgische Sozialgerichtsbarkeit

 

Am 01.01.1994 ist die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit 40 Jahre alt geworden. Aus diesem Anlaß feierten die Sozialgerichte ihr Jubiläum am 28.03.1994, zunächst im Rahmen einer Festveranstaltung in der Handwerkskammer, im Anschluß daran mit einem Empfang in den Räumen der Sozialgerichte mit einer Ausstellung von Dokumenten und Bildern zur Geschichte der hamburgischen Sozialgerichtsbarkeit.

Zu der Festveranstaltung waren insbesondere die etwa 650 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (im wesentlichen aus den Kreisen der Versicherten und Arbeitgeber) eingeladen, um damit deren große Bedeutung bei der Mitwirkung an der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zu dokumentieren und zu ehren. Nachdem der Präsident des Landessozialgerichts einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung der hamburgischen Sozialgerichtsbarkeit und ihre Besonderheiten gegeben hatte, befaßte sich die für die Aufsicht über die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit zuständige Senatorin der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Frau Fischer-Menzel, in einer schwerpunktmäßig sozialpolitischen Rede mit den aus ihrer Sicht negativen Tendenzen der aktuellen Sozialgesetzgebung auf Bundesebene, insbesondere im Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrecht. Im Anschluß daran kamen diejenigen mit Redebeiträgen zu Wort, welche als Vertreter der Sozialversicherungsträger die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit langjährig begleitet haben. Im Rahmen des anschließenden Empfangs in den Räumen der Sozialgerichte hatten die Gäste Gelegenheit, anhand einer kleinen Ausstellung von Dokumenten und Bildern die Entwicklung der hamburgischen Sozialgerichte von den Anfängen im Jahre 1954 bis zum heutigen Tage zu verfolgen.

Die Sozialgerichtsbarkeit ist neben der Finanzgerichtsbarkeit ein Zweig der besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie entscheidet über öffentlich-rechtliche Angelegenheiten der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Unfallversicherung), der Arbeitslosenversicherung (einschließlich der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit), der Versorgung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, sowie Streitigkeiten im kassenärztlichen und kassenzahnärtzlichen Bereich. Bei dem Landessozialgericht und Sozialgericht Hamburg sind neben den ehrenamtlichen Richtern/innen zur Zeit 34 Berufsrichter/innen rechtsprechend tätig. Im Jahresdurchschnitt werden ca. 6000 Streitigkeiten entschieden. Aus der Sicht der Sozialgerichte ist aktuell insbesondere die Vielzahl von Gesetzesänderungen zu beklagen, die zu einem größeren Teil finanzpolitisch bedingt sind. Sie tragen nicht dazu bei, das auch im Sozialrecht erforderliche Rechtsbewußtsein der Versicherten zu stärken und führen zu einer Vielzahl zusätzlicher Rechtsstreitigkeiten. Die Dienstleistung gegenüber den Rechtsuchenden sowie die Humanisierung der Arbeitsplätze bei den Gerichten (insbesondere des nichtrichterlichen Personals) wird durch die Einführung computerunterstützter Gruppengeschäftsstellen laufend verbessert.

Friedrich

Vizepräsident des Sozialgerichts Hamburg