17.01.1992 - Schreiben Verf. an Amtsgerichtspräsident:
"... Für die Berücksichtigung meiner Bewerbung bedanke ich
mich. Ihrem Schreiben lag ein Antragsformular nicht bei. Deshalb beantrage
ich auf diesem Wege die Genehmigung einer Dienstreise für die Teilnahme
an dem Lehrgang ..., für den Sie mich benannt haben. Ich bitte höflich
um Weiterleitung dieses Antrages an die Justizbehörde. Die Justizbehörde
bitte ich höflich um rechtzeitige Benachrichtigung, falls ich den
Betrag für eine DB-Rückfahrkarte nicht verauslagen, sondern eine
solche Karte von dort gestellt erhalten soll."
"1. Dem Richter am Amtsgericht Weise wird für die Teilnahme an der Tagung ... eine Dienstreise bewilligt. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Erstattung von Reisekosten ist durch den Titel Aus- und Fortbildung des Einzelplans 2 der Justizbehörde nicht abgedeckt.
2. Herrn Richter am Amtsgericht Weise
über den Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg
3. J 12 z.K.
4. z.d.A.
Dr. Raabe"
"Gegen die Entscheidung gemäß Satz 2 der meinen Antrag vom 17.1.1992 betreffenden Verfügung ohne Datum ... lege ich Widerspruch ein. Der Haushaltsplan ist nicht die maßgebliche Entscheidungsgrundlage. ..."
"Ihrem Widerspruch vom 9.4.1992 gegen die Versagung der Reisekostenerstattung wird aus formalen Gründen abgeholfen. ... Für künftige Seminare in Trier weist die Justizbehörde schon jetzt darauf hin, daß eine Dienstreise nur genehmigt wird, wenn vom Antragsteller ausdrücklich auf Kosten verzichtet wird."
"... Die Abhilfeentscheidung nehme ich zur Kenntnis. Dem Zusatz "aus formalen Gründen" messe ich keine Bedeutung bei. Ihren Hinweis für künftige Seminare in Trier halte ich für rechtswidrig. Ich bitte deshalb, ihn zurückzunehmen und mir zu bestätigen, daß über entsprechende künftige Dienstreiseanträge unabhängig von der Frage des Verzichts auf Reise-kostenerstattung entschieden werden wird. Bei negativer oder ausbleibender Antwort werde ich Feststellungsklage erheben."
"anliegend erhalten Sie das Jahresprogramm 1993 der Deutschen Richterakademie in Trier. ... Wenn Sie sich bei Ihrer dienstvorgesetzten Stelle um einen der Plätze bewerben wollen, bitte ich Sie, Ihrer Bewerbung gleichzeitig den Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise (siehe Umseite) beizufügen. ..."
Umseite = Antragsformular
"... Auf die Erstattung der mir nach dem Hamburgischen Reisekostengesetz zustehenden Entschädigung verzichte ich ausdrücklich."
"... erhebe ich Klage mit dem Antrag festzustellen, daß die Beklagte verpflichtet ist, über Anträge des Klägers, ihm eine Dienstreise für die Teilnahme an einem Lehrgang der Deutschen Richterakademie zu genehmigen, unabhängig davon zu entscheiden, ob der Kläger auf Reisekostenerstattung verzichtet."
"... Die Klage ist unzulässig. ... Dem Kläger fehlt ... das erforderliche Feststellungsinteresse. ... Dem Kläger ist zuzumuten, zunächst abzuwarten, ob ihm auf einen etwaigen späteren Antrag eine Dienstreise ggf. auch ohne eine Erklärung auf Verzicht der Reisekostenerstattung ge-nehmigt wird. Falls ein Dienstreiseantrag mit der Begründung abgelehnt werden sollte, er habe den erbetenen Ver-zicht auf die Reisekostenerstattung nicht erklärt, hätte er immer noch die Möglichkeit, die Ablehnung mit Hilfe des Widerspruchs durch die oberste Dienstbehörde überprüfen zu lassen oder einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. ..."
"... Anliegend erhalten Sie nunmehr das Jahresprogramm 1993 für
die Tagungsstätte Wustrau. ...
Hamburg ... bewilligt für die Teilnahme eine Dienstreise unter
Kostenverzicht (auf Fahrkostenerstattung). ..."
"Anliegend erhalten Sie das Jahresprogramm 1994 der Deutschen Richterakademie
...
Wenn Sie sich bei Ihrer dienstvorgesetzten Stelle um einen der Plätze
bewerben wollen, bitte ich Sie, Ihrer Bewerbung gleichzeitig den Antrag
auf Genehmigung einer Dienstreise (s. Umseite) beizufügen. ..."
Umseite = Antragsformular, siehe oben VI.
"... Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Beteiligten zur Erledigung des Rechtsstreits folgenden
1. Die Beklagte verpflichtet sich, künftig das Formular Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise für die Teil-nahme an dem Lehrgang der Deutschen Richterakademie bzw. Niedersächsischen Justizakademie in Königslutter in dem Punkt "Verzicht auf Reisekosten" wie folgt zu fassen:
"Auf die Erstattung der mir nach dem Hamburgischen Reisekostengesetz zustehenden Fahrkosten verzichte ich ausdrücklich im Hinblick darauf, daß die Haus-haltsmittel für Fortbildungsveranstaltungen so be-grenzt sind, daß bei voller Kostenerstattung erheb-lich weniger Kollegen und Kolleginnen die Möglichkeit erhielten, an Fortbildungstagungen für Richter und Staatsanwälte teilzunehmen."