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Gespräch mit der Senatorin

Am 22. Juni 1993 fand ein Gespräch zwischen Mitgliedern des neu gewählten Vorstandes und der Justizsenatorin, Frau Dr. Peschel-Gutzeit, statt. Auf einige der dort angesprochenen Punkte ist die Senatorin bereits mit Schreiben vom 21. Juli 1993 zurückgekommen:

Die Fortbildungsreferentin der Behörde prüft danach auf Anregung des Richtervereins, ob durch Umschichtung weitere Mittel für die Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten freigesetzt werden können.

Auf Anregung der staatsanwaltlichen Vorstandsmitglieder soll versucht werden, für die Telefonanschlüsse der Staatsanwälte eine Amtsberechtigung zu schalten, damit Ferngespräche unmittelbar geführt werden können. Die Senatorin setzt maßvolle Benutzung voraus.

Die Senatorin ist ferner der Klage der Staatsanwälte über fehlende Diktiergeräte nachgegangen. Sie führt dazu aus: "Nach wie vor ist es so, daß die Staatsanwaltschaft nach meiner Information aus dem sogenannten Verfügungsfonds über ausreichende Mittel verfügt, um die benötigten Diktiergeräte anzuschaffen. In der Zwischenzeit ist auch entsprechend an die Staatsanwaltschaft herangetreten worden. Sollte es hier weiter zu Engpässen kommen, werden Sie mich das gewiß wissen lassen."

Frau Dr. Peschel-Gutzeit teilt ferner mit, sie habe angeordnet, daß Gefangene am Vortage der Verhandlung bereits in der Untersuchungshaftanstalt unterzubringen sind, die morgens um 8.00 vorgeführt werden müssen, damit die pünktliche Vorführung gesichert sei. Hierzu hat allerdings der Vorsitzende um gebeten, die Anordnung für Jugendliche zu überdenken.
 
K.W.