Der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und ihm folgend sein Herausforderer im Wahlkampf haben an Entscheidungen der hamburgischen Verwaltungsgerichte zu WAHLWERBESENDUNGEN der DVU heftige Kritik geübt und sie insbesondere als "demokratisch ungeheuerlich" und "Wahlhilfe in Richterrobe" bezeichnet.
Dazu erklärt der Vorstand des Hamburgischen Richtervereins folgendes:
- Die hamburgische Richterschaft steht auf dem Boden des Grundgesetzes und sieht mit Sorge die Zunahme extremistischer Tendenzen in Politik und Gesellschaft. Parteien mit solchen Zielsetzungen sollten in den Parlamenten nicht vertreten sein.
- Unabhängig davon gilt: Richter sind in ihren Entscheidungen an Recht und Gesetz gebunden.
- Nach geltendem Recht haben alle Parteien, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sind, den Anspruch auf Einräumung von Sendezeiten. Das gilt auch für die DVU. Einen Antrag, diese Partei zu verbieten, hat bisher weder die Bundesregierung noch eine Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht gestellt.
- Die Verwaltungsgerichte können deshalb der DVU Sendezeiten nicht mit der Begründung verweigern, sie verfolge rechtsextremistische Ziele.
- Genauso haben die kritisierten Gerichte entschieden. Deswegen ist die Richterschelte unsachlich und ungerecht.
Hamburg, den 24. August 1993
Der Vorstand des
Hamburgischen Richtervereins