Wir entnehmen aus dem Rundschreiben 3/93 des Hamburgischen Anwaltvereins folgende Notiz:
Umgang mit Mitarbeitern der Gerichte
Es wird Ihnen in der Vergangenheit sicherlich schon einmal passiert sein, daß Sie gehetzt von Gerichtsterminen und Mandanten bei Mitarbeitern der Gerichte nachgefragt haben, warum Ihr Anliegen so zögerlich bearbeitet wird, warum dieser oder jener Fehler in der Ausführung der Arbeit aufgetreten ist. Immer häufiger endet diese Nachfrage in einem handfesten bösen Streit: Auf der einen Seite steht dann der Anwalt, der verärgert ist über den "kaffeetrinkenden, musikhörenden faulen Beamten", auf der anderen Seite trifft man den Gerichtsmitarbeiter, der den Anwalt als "überheblichen unverschämten Streithammel" empfindet. Beide giften sich an, viel unnütze Zeit vergeht, ohne daß das eigentliche Anliegen - die Beschleunigung des Verfahrens - einer sachgerechten Lösung zugeführt wird.
Hier frage ich mich oft, muß das so sein?
Sicherlich haben beide Beteiligten im Einzelfall gute Gründe, ihren Vorurteilen entsprechend zu reagieren. Vielfach ist aber die Reaktion der Kontrahenten überzogen.
Deshalb mein Appell an beide Seiten:
Haben Sie mehr Verständnis füreinander. Genauso wie nicht alle Mitarbeiter der Gerichte typisch beamtete "Faulpelze" sind, sind wir Anwälte nicht die "arroganten Pfeffersäcke".
Und, genauso wichtig, seien Sie um einen freundlicheren Umgang miteinander bemüht. Eine höfliche Bitte und eine nette Antwort führen fast immer schneller zum Ziel.
Vielleicht können wir es auf diese Weise schaffen, unsere jeweiligen Aufgaben leichter zu bewältigen und die geschilderten ("Vor-") Urteile zu überwinden.