"Sehr geehrter Herr Dr. Makowka,
für die Übersendung Ihres Mitteilungsblattes
Nr. 3/1992 des Hamburgischen Richtervereins danke ich Ihnen sehr. Ich habe
den Inhalt mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Besonders
interessant war für mich die zusammenfassende Darstellung und Rückschau
auf die Hamburger Justiztage 1992. Frau Wiedemann regt am Schluß
ihrer Betrachtungen an, Justiztage sollten in Hamburg zum ständigen
Repertoire der Öffentlichkeitsarbeit werden. Ich nehme diese Anregung
gern auf und bitte Sie, mich wissen zu lassen, in welchem zeitlichen Abstand
und in welchem Umfang nach Ihrer Meinung die Justiztage künftig stattfinden
sollten. Frau Wiedemann schlägt einen 3-Jahres-Rhythmus vor. Falls
das auch Ihrer Vorstellung entspricht, könnten die nächsten Justiztage
1995 stattfinden. Ich würde es begrüßen, wenn wir hierüber
demnächst einmal ein Gespräch haben könnten. Da wir in wenigen
Wochen mit der Zusammenstellung der Anmeldungen für den Haushalt 1994
beginnen müssen, scheint es mir angebracht, wenn diese Vorüberlegungen
recht rasch konkretisiert werden könnten.
Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir einen kleinen Hinweis: Frau Wiedemann hat unter der Rubrik "Dies und Das" auf Seite 6 oben ausgeführt, Bestrebungen der Justizbehörde, die Beteiligungsrechte der Präsidialräte einzuschränken, indem ausreichende Informationen verweigert werden, hätten durch Gespräche einstweilen abgewehrt werden können. Ich nehme an, daß Sie mit mir darin übereinstimmen, daß diese Mitteilung in mehreren Punkten falsch ist. Weder hatte die Behörde vor, Beteiligungsrechte der Präsidialräte einzuschränken, noch sind ihnen ausreichende Informationen verweigert worden. Es ging bekanntlich allein um die Frage, welche Daten und Bewerber, die nicht von der Behörde vorgeschlagen worden sind, künftig dem Präsidialrat übermittelt werden sollen. Diesen Bewerbern gegenüber bestehen keine Beteiligungsrechte der Präsidialräte. Soweit in bezug auf diese Bewerber nunmehr tabellarische Daten übersandt werden, geschieht dies nur, wenn und soweit die Bewerber sich damit ausdrücklich einverstanden erklären. Von einer Verweigerung von Informationen, auf die ein Anspruch besteht, kann keine Rede sein. Auch mußten keinerlei Bestrebungen der Behörde abgewehrt werden. Ich halte diese Darstellung von Frau Wiedemann nicht für hilfreich und vor allem nicht für geeignet, diesen Konflikt nun endlich beizulegen. Ich gehe davon aus, daß Sie in diesem Sinne noch einmal mit Frau Wiedemann sprechen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit"