(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/92) < home RiV >
Reform der Beamtenversorgung - Neuregelungen

Das Reformgesetz der Beamtenversorgung ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Es ist die Folge demographischer, wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen in unserer Gesellschaft, die bereits in den vergangenen Jahren zu wachsenden finanziellen Belastungen geführt haben. Die Reform soll sicherstellen, daß die Beamtenversorgung auch zukünftig ihre Aufgabe, die Grundversorgung im Alter zu gewährleisten, erfüllen kann.

Zu den wichtigsten Änderungen der Beamtenversorgung gehört die Neugestaltung der Ruhegehaltsskala. Künftig steigt der Ruhegehaltssatz für jedes Jahr linear um 1,875 Prozent, so daß der Höchstsatz von 75 Prozent erst nach 40 (derzeit nach 35) ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht wird.

Auch zukünftig kann der Beamte um bis zu drei Jahre vor Vollendung der gesetzlichen Altersgrenze auf eigenen Wunsch in den Ruhestand versetzt werden. Allerdings muß er auf Dauer für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsbezuges einen Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent (also bis zu 10,8 Prozent) in Kauf nehmen.

Die Reform der Beamtenversorgung gilt uneingeschränkt für alle, deren Beamtenverhältnis ab dem 1. Januar 1992 begründet wird. Für die bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Beamten und Versorgungsempfänger gibt es Übergangs- und Sonderregelungen.

 

Sicherung des Lebensstandards
= Beamtenversorgung
+ Eigenvorsorge

Die Beamtenversorgung wird auch künftig die tragende Säule der Alterssicherung der Beamten sein. Sie kann und muß die Alterslast aber nicht allein tragen. Denn die private Altersvorsorge mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung steht wirkungsvoll als Ergänzung zur Verfügung.

Das Alterseinkommen ist bedarfsgerecht, wenn es in etwa dem letzten Nettoeinkommen entspricht. Nur so kann der gewohnte Lebensstandard auch im Alter finanziell abgesichert werden. Denn niemand möchte später auf liebgewonnene Gewohnheiten verzichten.

Das Klischee, ältere Menschen brauchen weniger Geld, gehört längst der Vergangenheit an. Das Gegenteil ist der Fall, da zu Beginn des dritten Lebensabschnitts in der neugewonnenen Freizeit verstärkt Wünsche verwirklicht werden. Es wachsen außerdem die Aufwendungen für Gesundheit, Ernährung und für Dienstleistungen Dritter, wie zum Beispiel Pflegeleistungen.

Die ergänzende Altersvorsorge durch eine kapitalbildende Lebensversicherung hilft, den erreichten Lebensstandard zu sichern und ermöglicht ein Stück mehr persönliche Freiheit - auch im Hinblick auf die Finanzierung des Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Pensionierung.

Dazu ein Beispiel: Zahlt ein 30jähriger monatlich 150,-- DM in eine kapitalbildende Lebensversicherung der Debeka, kann er mit 60 Jahren rund 180.000,-- DM an Versicherungsleistungen erhalten. Das reicht aus, um allein aus den Zinsen - eine sechsprozentige Verzinsung unterstellt - sein Alterseinkommen um rund 900,--DM monatlich aufzustocken.

Weitere Informationen erteilt die Debeka Geschäftsstelle Hamburg, Holzdamm 42, 2000 Hamburg 1, Tel.: (040) 24 82 18-0.

Manfred Lehrke
Organisationsleiter