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Sicherheit in Justizgebäuden - Offener Brief

 

Mit Bestürzung und Trauer haben neben den Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland auch wir in Hamburg die Nachricht über die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt und die Schüsse auf einen Richter im Amtsgericht Dachau aufgenommen.

In einer Presseerklärung vom 16.01.2012 hat der Deutsche Richterbund die Erstellung einer Gefährdungsanalyse gefordert, aus der ein konkretes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes Sicherheitskonzept entwickelt werden muss. Dazu heißt es u.a.:

In Verfahren mit besonderem Gefährdungspotential müssen die Richterinnen und Richter auf ein erprobtes, von Fachleuten entwickeltes zuverlässig und sofort wirkendes Sicherheitsprogramm zugreifen können.

Für Einlasskontrollen und die Sitzungs- und Ordnungsdienste muss besonders ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die schnellstmögliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Es darf kein Sicherheitsgefälle zwischen großen und kleinen Gerichten, zwischen Stadt und Land geben. Besucher, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte sowie die Menschen, die bei Gericht arbeiten, müssen sich in jedem Gericht sicher fühlen können.

Ausreichende Sicherheitsmaßnahmen in allen Justizgebäuden gewährleisten erst den Öffentlichkeitsgrundsatz, der es jedem Bürger ermöglicht, sich ein eigenes Bild von der Arbeit der Justiz zu machen.

 

Anlässlich der aus den tragischen Ereignissen am Amtsgericht Dachau für Hamburg aus Sicht des Richtervereins zu ziehenden Konsequenzen hat sich unser Vorsitzender Dr. Marc Tully mit dem folgenden Offenen Brief an die Justizsenatorin Schiedek gewandt:

Sehr geehrte Frau Senatorin Schiedek,

beigeschlossen übermittele ich Ihnen eine Abschrift der gemeinsamen Presseerklärung des Deutschen Richterbundes und der unter seinem Dach zusammengeschlossenen Landesverbände. Die tragischen Ereignisse im Amtsgericht Dachau geben Anlass, uns mit einem offenen Brief an Sie zu wenden und zu einer umfassenden Analyse und gegebenenfalls zu einer Neubewertung auch der Sicherheitslage in den Hamburgischen Justizgebäuden aufzufordern.

Der Hamburgische Richterverein teilt die Auffassung des Deutschen Richterbundes, dass für jedes Justizgebäude eine Gefährdungsanalyse zu erstellen ist, aus der ein konkretes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes Sicherheitskonzept entwickelt werden muss.

Dabei sollten die guten Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen in den Blick genommen werden: Dort kam es nach der flächendeckenden Installation von Schleusen mit Detektoren in allen Gerichten in den letzten Jahren nicht mehr zu Tötungsdelikten in Gerichtsgebäuden. Beeindruckend ist, in welcher Zahl in NRW seither, auch bei kleinen Gerichten auf dem Lande, gefährliche Gegenstände und Waffen sichergestellt worden sind. Berichtet wurde auch, dass die Gerichtsbesucher die Kontrollen ganz überwiegend akzeptieren und als Maßnahme zum eigenen Schutz nicht als Zugangserschwerung verstehen. Es zeigt sich, dass Sicherheit in Justizgebäuden den Rechtsgewährungsanspruch der Bürger, den unverzichtbaren Öffentlichkeitsgrundsatz und den Austausch der Justiz mit den Bürgern wesentlich stärkt. Sicherungsmaßnahmen werden –das erweist sich besonders anschaulich am Beispiel der Flughäfen – als notwendige Maßnahme einer auf Freiheit bedachten, gleichsam aber risikobewussten Gesellschaft akzeptiert.

Besonderer Handlungsbedarf besteht unserer ersten Einschätzung nach in einzelnen Dienstgebäuden der Staatsanwaltschaft. Dort scheint die Installation von (mobilen) Metalldetektoren zur Gewährleistung der Sicherheit der dort tätigen Mitarbeiter unumgänglich zu sein. Als besonders risikobehaftet könnte sich auch die Tätigkeit der – häufig mit hochemotionalen Verfahrensgegenständen befassten – Familiengerichte und der Strafabteilungen der Stadtteilgerichte erweisen.

Wir bitten Sie daher, alsbald – gegebenenfalls unter begleitender Beratung von Sicherheitsanalytikern des Landeskriminalamts – mit den Behördenleitern und in enger Abstimmung mit den Personal- und Richterräten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Mitarbeiter und Besucher der Hamburgischen Justizgebäude zu ergreifen.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Marc Tully)

Red.