(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/11, 23) < home RiV >

Fritz Liermann

- Teil 1 -

Manche unter den Leserinnen und Lesern der MHR werden sich an den 1994 verstorbenen Hamburger Rechtsanwalt Fritz Wilhelm Heinrich Liermann erinnern. Nachdem er 1950 in Hamburg als Anwalt zugelassen worden war, gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Paul Riehn die Kanzlei Riehn & Liermann, heute Hitzer & Kollegen, im Kontorhaus „Reichenhof“ in der Kleinen Reichenstraße.

Was Fritz Liermann zum lohnenden Gegenstand eines MHR-Beitrages macht, sind seine persönlichen Aufzeichnungen. Er beschreibt darin die Jahre als Oberlandesgerichtsrat und Vorsitzender des Sondergerichts in Danzig, seine Flucht nach Westen 1945, die Jahre als Flüchtling in Schleswig-Holstein und die späteren Berufsjahre in Hamburg.

Lassen wir Fritz Liermann mit eigenen Worten begründen, was ihn zum Schreiben der autobiographischen Notizen trieb:

„Diese Niederschrift war überfällig. Was mich bewegte, drohte in Vergessenheit zu geraten. Nachdem ich meine letzte Berufstätigkeit als Anwalt eingestellt habe, ist mir die Ausrede genommen, der für ein solches Vorhaben notwendigen Zeit und Muße zu entraten. … Was mich treibt, ist das Bedürfnis, nachlesbar in Worten auszudrücken, was nicht nur mich, sondern, in meiner Vorstellung, einen kleinen Teil der Welt bewegte: … Es war Krieg, zum zweiten Mal in meinem Leben … Es liegt in der Natur der Sache, daß dies unter solchen Umständen zwar ein wahrer Tatsachenbericht werden soll, aber notwendigerweise in der Gestalt eigenen, auch höchst persönlichen Erlebens.“

Fritz Liermann schrieb seine Autobiographie, um sich selbst Rechenschaft zu geben und Klar­heit zu verschaffen. Er wollte aber sehr wohl auch für „die Nachwelt“ schreiben. Diesem Wunsch nachzukommen, fällt leicht, denn Liermanns Leben ist exemplarisch für manche Lebensläufe jener Zeit. Seine sehr persönlichen, subjektiv gefärbten, oft auch blumigen Schilderungen sind über Strecken spannend, auch anrührend. Sie erhellen den Mechanismus der nach dem Kriege einsetzenden Verdrängung und Selbstrechtfertigung. Fritz Liermann hielt sich für einen anständigen Bürger seiner Zeit, und er war es wohl auch.

Seine in den 90er Jahren geschriebenen Memoiren übergab mir unser 1984 pensionierter Kollege Ulrich Milewski – bei mir nicht zu Unrecht historisches Interesse vermutend. Da die kläglich maschinenschriftlichen Aufzeichnungen mit Liermanns handschriftlichen Änderungen kaum Angaben zur Biographie enthalten, Verwandte und Bekannte, die Auskünfte geben könnten, nach den erhaltenen Informationen zwischenzeitlich ebenfalls nicht mehr leben, bedurfte es einiger Recherchen, um die Chronologie des Liermann­schen Lebenslaufs zu ermitteln. Hierbei ist dem Kollegen Milewski für seine Hilfe zu danken.

Von juristischem Interesse sind Liermanns Jahre in Danzig. Von 1942 bis zu seiner abenteuerlichen Flucht im Jahre 1945 amtierte er dort als Vorsitzender des Sondergerichts. Er selbst stellt in seinen Aufzeichnungen die persönlichen Erlebnisse bis hin zu einer zarten Romanze in den Vordergrund. Der Leser erfährt wenig von der Jurisdiktion im „Reichsgau Danzig-Westpreußen“ der Jahre 1942-1945. Wo Liermann konkrete berufliche Situationen schildert, lesen wir nur, dass er selbst für die Bewahrung des Rechts eingetreten sei - wobei es für die Frage, inwieweit Verdrängung waltet, wohl der Expertise bedarf – vielleicht derjenigen der mit der NS-Justiz im Osten vertrauten Kollegen wie Udo Löhr oder Günter Bertram (Letzterer mit dem übertrieben bescheidenen Hinweis, er werde auch kaum zu mehr als plausiblen Vermutungen gelangen).

Betrachten wir zunächst die Biographie Liermanns:

Aus der am 8. November 1994 vom Standesamt Barmbek-Uhlenhorst ausgestellten Sterbeurkunde ergibt sich, dass der evangelisch-lutherisch getaufte Fritz Wilhelm Heinrich Liermann am 12. März 1901 in der pommerschen Siedlung Klein-Küdde geboren wurde. Klein Küdde – heute Gwda Mala – war damals ein Dorf mit rund 500 Einwohnern[1]. Für geographisch weniger Bewanderte sei die Wegbeschreibung von Berlin nach Klein-Küdde aus dem Reisebericht einer unbekannten Zeitgenossin Liermanns zitiert[2]:

„Die Eisenbahnfahrt vom Schlesischen Bahnhof über Küstrin und Landsberg/ Warthe bis nach Schneidemühl kam mir endlos lang vor. In Schneidemühl mußten wir umsteigen. Dann ging es in merkwürdigen Eisenbahnwagen, die an beiden Enden offene Plattformen hatten, weiter über Jastrow nach Neustettin. Nach einem Aufenthalt in Neustettin ging die Fahrt in Richtung Stolp weiter. Der erste Bahnhof hinter Neustettin war bereits Klein-Küdde.“

Klein-Küdde war mithin nicht der Nabel der Welt. Seine Bewohner gingen der Landwirtschaft und dem Kleinhandwerk nach. So besehen legte es Klein-Küdde nicht gerade nahe, dass der kleine Fritz einmal Oberlandesgerichtsrat und Rechtsanwalt werden sollte. Wie es dennoch geschah – ob der Lehrer in Klein-Küdde oder der Pastor des Kirchspiels Küdde ihre Hände im Spiel hatten oder Verwandte aus der Stadt Anregung und Unterstützung gaben – ist unbekannt. Seine Aufzeichnungen beginnen 1916. Wir finden Fritz Liermann aus Klein-Küdde in den Jahren 1916-1919 als Schüler des Realgymnasiums zu St. Johann in Danzig wieder. Er schreibt:

„Ich fühlte mich im siebten Himmel, als ich 1916, im dritten Jahr des ersten Weltkrieges, meine letzten Schuljahre im Realgymnasium zu St. Johann, im ehemaligen Franziskanerkloster in der Fleischergasse begann, die vorzeitig endeten mit dem Trostpflaster für die Oberprimaner, das Reifezeugnis ohne Prüfung zu erhalten, sozusagen aufgrund eines Abschiedsgeschenkes der preußischen Zweistaatenregierung.[3]

1919-1922 studierte Liermann in Danzig Schiffbau. Er nennt diese Jahre „eine herrliche Zeit“. In burschenschaftlicher Bindung habe er erleben dürfen,

„was junge, erlebnishungrige Menschen aus allen Teilen des Reiches und der Welt in diese Stadt zog, der Zauber ihrer Gassen und Bauten, ihrer lauschigen Gaststätten und die weihevolle Stimmung der Berge und Wälder um sie herum mit dem Blick in die unendliche Weite der See hinter der zu Füßen liegenden Königin der Ostsee mit der ehrwürdigen Marienkirche in ihrer Mitte als strahlender Krone.“

Liermann blieb nicht beim Schiffbau. Er begann das Studium der Rechtwissenschaft in Königsberg. Der Ortwechsel war politisch bedingt. Die „Freie und Hansestadt Danzig“ wurde „als selbständiges Staatswesen vom Reich getrennt“, wie Liermann es ausdrückt.[4] Als Beweggrund für den Wechsel des Studienfaches führt er die Meinung an, dadurch einen „mehr universalen Blick in das soziale Gefüge des Volkes zu gewinnen und ihm so gerüstet besser dienen zu können.“

Rechtswissenschaft also – aus welchem Grund auch immer. Liermann wurde Richter. Näheres aus der richterlichen Anfangszeit teilt er nicht mit. Wir finden Fritz Liermann erst wieder als Richter in Zichenau.

Zichenau – heute die polnische Stadt Ciechanów – wurde 1939 nach der Besetzung Polens Sitz der Verwaltung des gleichnamigen Regierungsbezirkes in der Provinz Ostpreußen. Die deutsche Besatzungszeit brachte den polnischen Einwohner Zichenaus Zwangsarbeit und Deportierung. 1941 begann die Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung. Über die Drangsalierung und Verschleppung der polnischen und jüdischen Einwohner Zichenaus hat der 1919 dort geborene Noach Zabludowicz im Prozess gegen Adolf Eichmann als Augenzeuge berichtet.[5]

An den dortigen Richter Liermann trat 1942 der Präsident des Oberlandesgerichts Königsberg mit dem Angebot heran, Landgerichtspräsident in Zichenau zu werden. Etwa zur gleichen Zeit war jedoch die Stelle eines Oberlandesgerichtsrats in Danzig ausgeschrieben. Dies lockte den bekennenden Danzigenthusiasten. Sofort entschloss er sich, „wenigstens durch eine Bewerbung zu versuchen, meinem vorher kaum ernst genommenen Traum der Beendigung meiner richterlichen Laufbahn in meiner vielgeliebten Stadt näherzukommen.“

Aber es war nicht nur die Liebe zum „Venedig des Ostens“, die seine Wahl beeinflusste. Zichenau war ihm – jedenfalls aus dem Rückblick der seither vergangenen 50 Jahre – unerträglich geworden. In seiner Begründung des Wechselwunsches nach Danzig findet sich die erste ausführlichere Äußerung Liermanns zu seiner Sicht der Verhältnisse. Auch wenn er in gewundener Art dabei die Entwicklung kritisch betrachtet, so ist doch festzustellen, dass er das volle Ausmaß des Geschehens, insbesondere die Verfolgung der polnischen und jüdischen Bevölkerung, ausblendet. Die vom Zeugen Noach Zablu­dowicz geschilderten systematischen Übergriffe können einem Richter der Stadt Zichenau schwerlich entgangen sein. Bezeichnend auch der Halbsatz, in dem er die „Führungsstellen“ der Justiz verantwortlich macht.

„Ich muß gestehen, daß den Ausschlag für meine standhafte Haltung wohl gab, daß die Verhältnisse im Regierungsbezirk Zichenau sich in einer Entwicklung befanden, die immer stärker in Widerspruch zu meiner eigenen Vorstellung, insbesondere von Recht und Gerechtigkeit, geriet, weil eine Verwaltung an Einfluß gewann, die dem Wahn von der Höherwertigkeit der Deutschen entgegenkam, den ich nicht teilen konnte und von einer in den Führungsstellen schwachen Justiz nicht beeinflußt, geschweige denn in Schranken gehalten werden konnte. Es verursachte mir auch zunehmend Magenbeschwerden zu sehen, wie so getan wurde, als sei der Krieg schon längst gewonnen, und z.B. Häuser aus dem Boden gestampft wurden, die mit ihrer aufwendigen Gestaltung Glauben machen konnten, das Land und seine Bevölkerung seien für alle Zukunft Herrschaftsgebiet der NSDAP, die es von Anfang des Krieges an höchst eilig gehabt hatte, der kämpfenden Truppe sozusagen auf dem Fuße zu folgen, mit all ihren Gliederungen und Funktionären, die in Einzelfällen bekannt geworden und dokumentiert, im besetzten Land ihren höchstpersönlichen materiellen Vorteil suchten, als Gesamterscheinung eine Folge der tiefgreifenden Bewußtseinsänderung, die mit dem Ausbruch des Krieges gewissermaßen automatisch eingetreten war und besonders in den besetzten Ostgebieten durch die Deklarierung der Minderwertigkeit der Besiegten unter völkischen und rassischen Gesichtspunkten massiv motiviert wurde.

Nur ein paar Beispiele: AIs ich gemeinschaftlich mit dem Vertreter der Anklagebehörde bei dem Sondergericht bei meinem Chefpräsidenten und dem Generalstaatsanwalt in Königsberg vorstellig wurde, da uns von einzelnen Gendarmerie­posten zugetragen worden war, daß SS-Polizeiorgane alle angeblichen Verstöße von Angehörigen der eingesessenen Bevölkerung gegen gesetzliche Bestimmungen durch Standgerichte aburteilen ließen, die nur Freispruch oder die Todesstrafe kannten, erhielt ich zunächst nur zur Antwort: „Na und?“ Erst nach sehr eindringlicher Argumentation, daß es schon zur Wahrung der Ehre der deutschen Justiz unmöglich sei, dies hinzunehmen und Gericht und Staatsanwaltschaft zu überlassen, mit Hilfe mehr oder weniger vertretbar begründeter Haftbefehle in von loyalen Gendarmeriebeamten geheim gemeldeten Fällen inhaftierte Polen der Judikatur der Standgerichte zu entziehen, um sie dann entweder freizulassen oder einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu unterziehen, versprach der Präsident, sofort das Justizministerium zu unterrichten, damit von dort eingegriffen werden könne. Das führte zum alsbaldigen Erlaß einer „Polenstrafrechtsverordnung“, die wenigstens der Tätigkeit der polizeilichen Standgerichte ein Ende machte.

Die Krönung solcher Geistesverwirrung war indes - im Zusammenhang mit dieser Polenstrafrechtsverordnung, die u.a. jede Gewalt von Polen gegenüber Deutschen mit der Todesstrafe bedrohte - daß allen Ernstes als „Problem“ die Frage aufgeworfen wurde, ob ein Mitglied der polnischen Bevölkerung sich im gegebenen Falle auf Notwehr berufen könne!

Die Frage mußte zu meiner Zeit konkret beantwortet werden, als ein junger Pole der Gewalt gegen einen Deutschen beschuldigt wurde, der einen parteiunifor­mierten Funktionär der NSDAP mit kräftigem Zupacken daran gehindert hatte, in betrunkenem Zustand einer deutschen Behördenangestellten Gewalt anzutun. Für das Gericht war klar, daß das Verhalten des Polen nur zu loben war.

Zu etwa gleicher Zeit wurde von dem zuständigen Gendarmerieposten ein deutscher Gutsverwalter wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer polnischen Gutsarbeiterin verhaftet. Da der Gutsverwalter ein Parteifunktionär war, wenn ich mich recht erinnere Angehöriger der SA, wurde versucht, ihn der Strafverfolgung zu entziehen, u.a. mit der von mir nur als Scherz behandelten Argumentation des Landgerichtspräsidenten, ein polnisches Mädchen sollte es sich zur Ehre anrechnen, von einem Deutschen in solcher Weise beglückt zu werden. …

Was mich zuletzt besonders bedrückte, war die Erfahrung, daß der in Königsberg residierende Gauleiter Koch, später Generalgouverneur der Ukraine, sich auch wirtschaftlich ein eigenes, umfangreiches Imperium geschaffen hatte, das nach seinem, offensichtlich respektierten, Willen auch dem Zugriff der eigenen Staatlichkeit entzogen bleiben sollte, wenn er nicht ausdrücklich zustimmte. So war es gekommen, daß ich den Tag herbeisehnte, aus beklemmenden Umständen herauszukommen, auf deren offensichtliche Tendenz zu weiterer negativer Festigung ich keinen Einfluß nehmen konnte.“

Liermanns Hoffnung, wieder nach Danzig zurückkehren zu können, erfüllte sich. Er erhielt die ausgeschriebene Stelle, wurde im Frühjahr 1942 zum Oberlandesgerichtsrat ernannt und in die Stelle als Vorsitzender des Sondergerichts Danzig eingewiesen.

(Fortsetzung folgt)

Karin Wiedemann

Teil 2
 


[1]  Statistik von 1905 – 563 Einwohner

[3] Die ehemalige Provinz Preußen wurde am 1. Juli 1878 geteilt; es entstand die Provinz Westpreußen mit der Hauptstadt Danzig. Der Vertrag von Versailles 1919 trennte Danzig mit seinen umliegenden Gebieten vom Deutschen Reich ab. Am 15. November 1920 wurde das Gebiet zu einem unabhängigen Staat unter Aufsicht des Völkerbunds, der Freien Stadt Danzig, erklärt.

[4]  Auch hier drehte es sich um eine besonders folgenreiche Bestimmung des Versailler Vertrages von 1918, vergl, Bertram in MHR 1/2006, 15 ff. und Roland Makowkas „Jugenderinnerungen“, Fn 6

[5] The Trial of Adolf Eichmann, Record of Proceedings in the District Court of Jerusalem, Testimony by Noach Zabludowicz, born In Ciechanow, 1919, The Attorney General vs. Adolf Eichmann (www.shtetlinks.jewishgen.org/ ciechanow/Eichmann_testimony.htm)