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Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
das Thema Besoldung ist in diesem Heft wieder stark vertreten, weil die
Politik uns leider in diese Lage zwingt. Am Anfang dieses Heftes stehen drei
Beiträge zu diesem Thema, wobei der Schwerpunkt auf dem Weihnachtsgeld liegt.
Nach einem Einschub folgt auf Seite 7 ein vierter Beitrag, der übergreifende
Fragen behandelt. Und etwas versteckt im Chodorkowski-Artikel findet sich noch
ein Absatz zu einem Vergleich der russischen und deutschen Richtergehälter mit
einem sehr überraschenden Ergebnis (Seite 20).
Das im letzten MHR-Heft von Günter Bertram behandelte Gender-Mainstreaming hat
die Gemüter in beide Richtungen mehr als aus den schriftlichen Reaktionen
(Seite 12) ersichtlich bewegt.
Zu diesem Thema passt auch, dass unser Verwaltungskorrelat jetzt nicht mehr
„Justizbehörde“, sondern seit dem 1. Mai „Behörde für Justiz und
Gleichstellung“ heißt; so will es das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über Verwaltungsbehörden und anderer Gesetze“.
Da erscheint es irgendwie inkonsequent, wenn es wenige Wochen nach dieser
Gesetzesänderung in einer
Pressenachricht der taz
heißt, dass in der
Referatsgruppe für Gleichstellung und Antidiskriminierung die Verträge von
fünf der insgesamt zehn Mitarbeiter demnächst auslaufen und der Rest des
Referats zur Innenbehörde umgesiedelt wird. Wird nun die Justizbehörde
innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal ihren Namen ändern? Das kommt davon,
wenn man einzelne Zuständigkeiten für so wichtig nimmt, dass man sie unbedingt
auch im Behördennamen unterbringen muss. Wenn nun die Innenbehörde sich
umbenennen sollte in „Behörde für Inneres, Sport und Gleichstellung“, dann hat Mainstreaming-Gendering in diesem Jahr zumindest für drei größere
Druckaufträge betreffend Behörden-Briefköpfe gesorgt. Außerdem fragt es sich
dann, wo denn die Polizei im Namen der Innenbehörde bleibt. Und müsste man
nicht - wenn alles Wichtige im Behördennamen stehen soll - die Justizbehörde
umbenennen in „Behörde für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzug,
Stiftungen und …“? Vielleicht wäre es doch besser, die Namen kurz bei
„Justizbehörde“ und „Innenbehörde“ zu belassen; das ist irgendwie langlebiger
bzw. – wenn man um die Überzeugungskraft zu erhöhen ebenfalls ein Modewort
verwendet - nachhaltiger.
Ihr
Wolfgang Hirth