(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/10, 9) < home RiV >
Besoldungswiderspruch 2010
In den letzten Jahren hat der Hamburgische Richterverein seinen Mitgliedern jeweils Musteranträge zur Verfügung gestellt, um gegenüber dem Personalamt Anträge auf eine amtsangemessene Besoldung zu stellen.
Um es Ihnen zu ersparen, jährlich wiederkehrend entsprechende Folgeanträge bearbeiten zu müssen, hat der Richterverein mit dem Personalamt eine vereinfachte Handhabung abgesprochen, wonach eine jährliche Fortschreibung der bereits gestellten Anträge auf amtsangemessene Alimentation zur Rechtswahrung nicht erforderlich ist.
Wie Sie möglicherweise schon wissen, hat sich der Hamburgische Richterverein mit dem Personalamt inzwischen auf die Durchführung von drei Musterverfahren geeinigt, in denen geprüft werden soll, ob die Besoldung der Hamburgischen Richter und Staatsanwälte noch amtsangemessen ist. Nach unserer Auffassung ist dies bereits seit Jahren nicht mehr der Fall. Das Personalamt hat die drei „Musterwiderspruchsführer“ in der Zwischenzeit abschlägig beschieden.
Vor dem VG Hamburg sind inzwischen Klagen rechtshängig. Derzeit ist zunächst – auf einen Befangenheitsantrag des Personalamts hin – zu entscheiden, ob zwei der beteiligten Richter, die einen Antrag des Hamburgischen Richtervereins auf amtsangemessene Besoldung gestellt hatten, wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Spruchkörper auszuscheiden haben.
Soweit Sie für die früheren Jahre noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie diesen für 2000 vom Download-Bereich unserer Homepage herunterladen (www.richterverein.de/j2000/beserhantr10.pdf). Wegen der Kürze der Zeit zwischen Erscheinen der MHR und Jahresende schicken Sie nunmehr den Widerspruch vor Jahresende direkt an das Personalamt; informieren Sie den Richterverein hierüber.
Soweit Sie bereits in den Vorjahren einen Antrag gestellt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen.
Marc Tully