Besoldungswiderspruch 2009
Wie
schon im Jahre 2008 empfiehlt der Hamburgische Richterverein seinen Mitgliedern
auch für
2009
vor Jahresende Widerspruch gegen die Besoldungsmitteilung einzulegen, um sich
die Partizipation am Ausgang der vom Richterverein
unterstützten Musterklagen offen zu halten. Das diesbezügliche Anschreiben und
der Mustertext 2009 wurden email-Adressinhabern bereits vorab gemailt. Für die
übrigen Kollegen sei hier die Download-Möglichkeit für das Anschreiben und für
den Mustertext 2009 mitgeteilt:
www.richterverein.de/j2000/j2000.htm#gehalt
Dort finden
Sie auch das Anschreiben und den Mustertext aus dem Jahre 2008.
Das
Anschreiben
des
Richtervereinsvorsitzenden Gerhard Schaberg lautet im Wesentlichen:
„Trotz
der
inzwischen
erfolgten
Anpassung besteht der Umstand fort, dass die derzeit gezahlten Bezüge nicht mehr
unserem Amt entsprechen. Im ganzen Bundesgebiet sind deshalb Klagen bei den
Verwaltungsgerichten anhängig, die unterschiedliche Verfahrensstadien erreicht
haben. Einige
Verwaltungsgerichte
haben
die
Verfahren ausgesetzt, weil in ähnlich gelagerten Fällen Vorlagebeschlüsse beim
Bundesverfassungsgericht
anhängig
sind.
In Hamburg
haben die Anträge für das Jahr 2008 das Klageverfahren noch nicht erreicht. Dies
wird aber in Kürze der Fall sein. Es ist mit dem Personalamt verbindlich
abgesprochen worden, in drei Fällen Musterverfahren zu führen. Die übrigen
Verfahren werden bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ruhen.
Da die
Anträge auf angemessene Besoldung nur für das Jahr gelten, in dem sie gestellt
worden sind, ist vor Ende 2009 ein weiterer Antrag auf amtsangemessene Besoldung
zu stellen, um die geltend gemachten Ansprüche zu aktualisieren. Mit dem
Personalamt ist abgesprochen, dass die Folgeanträge sofort im Hinblick auf die
Musterverfahren ruhend gestellt werden.
Ausdrücklich
möchte ich erneut darauf verweisen, dass mit der Antragstellung ein Kostenrisiko
nicht verbunden ist. Wer allerdings keinen Antrag stellt, erhält im Falle des
Obsiegens der Kläger und Antragsteller keine Gehaltsnachzahlung.
Die Anträge
bitte ich schnellst möglich persönlich unterschrieben an die Geschäftsstelle des
Hamburgischen Richtervereins zu senden.“
(Red.)