(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 2/09, 12) < home RiV >

Stellungnahme des Hamburgischen Richtervereins zum Entwurf eines Hamburgischen

Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2009/10

Der Hamburgische Richterverein begrüßt, dass es zu der längst überfälligen Gehaltserhöhung für Richter uns Staatsanwälte ab 01.03.2009 für die Jahre 2009 und 2010 kommen soll.

Der Hamburgische Richterverein weist jedoch darauf hin, dass die beabsichtigte Übertragung des Tarifabschlusses auf die Richter und Staatsanwälte in keiner Weise geeignet ist, deren amtsunangemessene Besoldung zu beheben. Die anhängigen Verfahren auf Zahlung einer amtsangemessenen Besoldung für das Jahr 2008 werden durch das Gesetz nicht berührt.

Es gibt keine triftige Begründung dafür, einen Gehaltsabschluss, der wesentlich bestimmt worden ist von den (nachvollziehbaren) Bedürfnissen der gering verdienenden Mitglieder des öffentlichen Dienstes eins zu eins auf Richter und Staatsanwälte zu übertragen. Die selbstständige R-Besoldung verlangt eine eigenständige Gehaltsanpassung, die der besonderen Qualifikation des so besoldeten Berufsstandes, seinem hohen Ansehen in der Öffentlichkeit und seiner herausragenden Leistung für Sicherheit und Ordnung gerecht wird.

Die vorgesehene Gehaltsanpassung führt zu nicht begründbaren Ungleichbehandlungen:

-       Der Sockelbetrag bedingt für junge Richter der Gehaltsstufe R 1 eine Gehaltserhöhung von ca. 4,3%. Ältere Richter derselben Gehaltsstufe erhalten hingegen lediglich ca. 3,8%.

-       Für höhere Gehaltsstufen ist die Gehaltserhöhung noch niedriger. Im R 3 – Bereich beträgt die Erhöhung lediglich 3,7%.

Mit Umstellung der bisherigen Lebensaltersstufen auf Erfahrungsstufen besteht die Gefahr, dass die Gehaltserhöhung für eine Vielzahl der betroffenen Richter sich nicht auswirken wird. Im Rahmen der Umstellung muss unbedingt ein zumindest gleiches (Lebens-)Einkommen sichergestellt werden.

Gerhard Schaberg