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Besoldungsentwicklung in Hamburg
Der DRB hat in diesem Jahr ein Kienbaumgutachten zur Besoldungsentwicklung im Vergleich zwischen Richtern, Anwälten und Privatwirtschaft eingeholt (Download unter www.drb.de). Damit das Gutachten auch in Hamburg in eventuellen Gerichtsverfahren aussagekräftig ist, werden im Folgenden die von der Hamburger Finanzbehörde in jedem Jahr aufgestellten Personalkostentabellen herangezogen, und daraus die Werte für die R1-Besoldung ohne Beihilfe und Versorgung entnommen[1]. Diesen seien hier gegenübergestellt:
der Verbraucherpreisindex des Jahres 2005, ermittelt durch das Statistische Bundesamt,
die Gehälter der unselbständig beschäftigten juristischen Führungskräfte der zweiten Ebene in der Privatwirtschaft, ermittelt durch das Kienbaumgutachten,
die Anwaltsgehälter von Juniorpartnern, ermittelt durch das Kienbaumgutachten[2].
Da das Kienbaumgutachten nicht für jedes Jahr, sondern im Fünfjahresabstand Werte erhoben hat (1992, 1997, 2002, 2007), werden die Werte für die Zwischenjahre vom Autor linear interpoliert. Dabei soll aus Platzgründen die Betrachtung auf den Zeitraum 2000 bis 2007 und auf die im Gutachten angegebenen Median-Werte beschränkt werden.
Gehälter in tsd. € \ Jahr |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
R1-Gehälter |
55,0 |
56,0 |
55,5 |
55,0 |
56,1 |
55,4 |
54,9 |
54,8 |
Gehälter Privatwirtschaft |
89,4 |
90,2 |
91 |
93 |
95 |
97 |
99,0 |
101 |
RA-Gehälter (Juniorpartner) |
111,4 |
113,2 |
115 |
116,4 |
117,8 |
119,2 |
120,6 |
122 |
Verbraucherpreisindex 2005 |
92,7 |
94,5 |
95,9 |
96,9 |
98,5 |
100 |
101,6 |
103,9 |
Um die unterschiedlichen Steigerungen der absoluten Beträge besser sichtbar zu machen, werden die vorstehenden Werte in der nachfolgenden Tabelle auf den Index 1 für das Jahr 2000 gesetzt. Das soll nicht ausschließen, dass bereits in der Zeit davor die Schere auseinander ging.
Mit den verkürzt bezeichneten Indices ist Folgendes gemeint:
„Wirtschaftsindex“ meint den vom Autor ermittelten Index der oben spezifizierten Gehälter in der Privatwirtschaft.
„Preisindex“ meint den Index der Verbraucherpreise.
„RAindex“ meint den vom Autor ermittelten Index der oben spezifizierten Gehälter der Rechtsanwaltschaft.
„Richterindex“ meint den vom Autor ermittelten Index der R1-Gehälter.
Der Gipfel ist, dass die Richter nach der Personalkostentabelle (der Finanzbehörde!) Ende 2007 in absoluten Beträgen sogar noch unter dem Niveau des Jahres 2000 liegen. Im gleichen Zeitraum stiegen die Gehälter der zweiten juristischen Führungsebene in der Privatwirtschaft um 13 %; in der ersten Führungsebene stiegen sie sogar um 14 % (Median-Wert).
Wolfgang Hirth
[1] Die Werte spiegeln den Stand per Dezember des jeweiligen Jahres auf der Grundlage der gezahlten Dienstbezüge wider. Insbesondere gibt die letzte Spalte der R1-Zeile den Stand per Dezember 2007 gemäß Schreiben der Finanzbehörde vom 30.01.2008 (242/241-1-1/2) wieder.
[2] Für die Gehälter der Hamburger Anwälte läuft derzeit gerade eine Umfrage des Hamburgischen Anwaltvereins: HAV-Info 8/2008, 5