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Besoldungserhöhung?

- Umfrage des Richtervereins -

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 der Richterverein hat zwar den Versuch des Personalamtes abwehren können, in der Justiz die Leistungsbesoldung einzuführen. In Sachen Besoldung steht jedoch eine Reihe wichtiger Fragen an, auf deren sachgerechte Lösung wir hinwirken müssen. Hierzu möchten wir Ihre Meinung und Mitwirkungsbereitschaft erfragen.

 Themen:

Alsbald durchzusetzen ist, dass wir als R-Besoldete die Gelder im Umfang von 1/3 des letzten Gehaltserhöhungsvolumens erhalten, die bei anderen Bedienstetengruppen der FHH als „Leistungsbesoldung“ vorgesehen und bei den Angestellten längst flächendeckend gezahlt werden.

Noch dringlicher - angesichts jahrelanger Schlechterstellung, zunehmenden Kaufkraftverlustes wie auch nennenswerter Gehaltssteigerungen der Angestellten von Bund und Gemeinden - wird inzwischen die gebotene allgemeine Erhöhung der Bezüge.

Überdies besteht die Gefahr, dass die Nordländer im Zuge der gemeinsam betriebenen Änderungen des Amtsrechts die R-Besoldung entweder in die A-Besoldung zurückführen oder jedenfalls die bisherigen altersbezogenen Steigerungen abschaffen.

Damit der Richterverein in diesen Problembereichen - insbesondere in der anstehenden Besoldungsrunde 2009 - die Interessen seiner Mitglieder wahren kann, muss er auch sein Potential zu politisch wirksamen Aktivitäten ausbauen.

Hierzu bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung.

Bitte teilen Sie uns

- möglichst bis zum 15.07.2008,

   per E-Mail an

   Gerhard.Schaberg@lg.justiz.hamburg.de

oder in sonstiger Weise an ein Mitglied des Vorstandes in Ihrer Nähe -

Ihre Ideen und Meinungen mit zu folgenden Fragen:

1. In welcher Höhe sollte eine Besoldungserhöhung für 2009 gefordert werden?

Von Interesse hierbei ist sowohl, welche Höhe Sie für sachlich angemessen halten, als auch, welche Höhe Ihnen öffentlich vertretbar und politisch durchsetzbar erscheint.

 2. Was sind nach Ihrer Einschätzung die besten Argumente, mit denen die Erhöhungsforderung geltend gemacht werden kann?

 3. Welche öffentlichkeitswirksamen Aktionen zur Durchsetzung der Forderung kommen in Betracht? Würden Sie sich daran beteiligen?

 Mit herzlichem Dank für Ihre Antwort und freundlichem Gruß

Gerhard Schaberg

PS: Treten Sie auch gerne mit den Fragen an andere Kollegen heran, die (noch) nicht Mitglieder des Hamburgischen Richtervereins sind. Wissen Sie von Kollegen, die E-Mail nicht nutzen, reichen Sie bitte einen Fragentext an diese weiter. Vielen Dank !