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Führen alle Wege nach Bologna?

eine Fortsetzungsgeschichte

Nachdem am 18.11.2006 das 1. Hamburger Symposium zur Juristenausbildung in der Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes stattgefunden hatte[1], gab es pünktlich nach einem Jahr die bereits 2006 angekündigte Fortsetzung.

Am 17.11.2007 bot die wiederum vom HAV und der AsJ[2] hervorragend organisierte Veranstaltung etwa 130 Teilnehmern ein vielfältiges Tagungsprogramm, in dessen Verlauf die zwischenzeitlichen Entwicklungen und Tendenzen im sog. Bologna-Prozess aufgezeigt und diskutiert werden sollten.

Für die einzelnen Programmteile (Einführungsreferate und Arbeitsgruppen sowie die Podiumsdiskussion) gaben die eingeladenen hochrangigen Experten aus Hochschulen, Gerichten, Justiz- und Wissenschaftsverwaltungen, Anwaltschaft und Verbänden den Teilnehmern einen vielfältigen Überblick und eine Einschätzung über die Bestrebungen zur Umsetzung der Bachelor- / Masterausbildung in den Hochschulen und für die einzelnen juristischen Berufsfelder.

In den Arbeitsgruppen ging es um die speziellen Anforderungen in den einzelnen juristischen Arbeitsbereichen (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltung). Insbesondere die knapp gehaltenen, aber gleichwohl informativen Berichte aus diesen Arbeitsgruppen verdeutlichten, dass die große Mehrheit der Teilnehmer für die Einführung des Bachelors als eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss eintrat, dass es jedoch für die reglementierten juristischen Berufe (Richter, Notar, Rechtsanwalt, Verwaltung) bei der Notwendigkeit eines Staatsexamens bleibe. Auch insoweit wurde eine breite Palette von Möglichkeiten diskutiert (ein oder zwei Examen, vor oder nach einer Referendarzeit etc.).

Gegenstand der interessanten Diskussion waren aber nicht nur Inhalt und Methodik des neuen Ausbildungsmodells unter Einbeziehung des Masterabschlusses, sondern auch die zeitlichen Rahmenbedingungen, unter denen sich ein qualitativ akzeptabler Abschluss erreichen ließe.

Meinungsverschiedenheiten ergaben sich auch bei der Einschätzung, ob der Arbeitsmarkt überhaupt einen Bedarf für Bachelor-Absolventen habe.

Wird das Thema „Bologna“ zu einem Dauerbrenner? Am Schluss der Veranstaltung wurde jedenfalls eine Fortsetzung im Jahr 2008 angekündigt. Die Ergebnisse vom 17.11. 2007 sind unter www.reform-der-juristenausbildung.de nachzulesen.

 

Das Thema Bachelor-/Master-Studiengang  für Juristen liegt offensichtlich im Trend, denn für den 13.02.2008 erreichte den Hamburgischen Richterverein die Einladung zu einer Veranstaltung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft in Bonn mit dem Thema „Plädoyer für Bologna? Juristen im Kreuzverhör“. Gern kam ich dem Angebot des Vorstands nach, den Richterverein auf dieser Tagung zu vertreten.

Vorausgegangen war dieser Veranstaltung am Tag zuvor ein Meinungsaustausch unter Vertretern in- und ausländischer Hochschulen und sonstigen Experten der Juristenausbildung des In- und Auslands.

Mit dieser Veranstaltung sollte nach der Begründung des Stifterverbandes ein breiter Diskussionsprozess eröffnet (sic!) werden, an dem Wissenschaftler und Studierende sowie alle juristischen Berufsgruppen mitwirken.

Getreu dieser Zielsetzung diente diese Zusammenkunft ersichtlich zunächst der Bestandsaufnahme.

Unter der straffen und erfahrenen Moderation von Frau Prof. Dr. Jutta Limbach und der wissenschaftlichen Begleitung der mit dieser Thematik schon lange vertrauten Hochschullehrerin von der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln, Frau Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb trugen die eingeladenen Experten ihre Modelle bzw. Leitideen für eine neue Strukturierung der Juristenausbildung im Hinblick auf die Einführung einer Bachelor- und Masterausbildung vor. Dies waren die Justizministerin von Nordrhein-Westfalen Frau Roswitha Müller-Piepenkötter, die Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Baden-Württemberg Frau Christine Jacobi, Prof. em. Dr. Horst Konzen, Universität Mainz, der Notar Dr. Jens Jeep, Hamburg, und der Dekan der Fakultät Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Prof. Dr. Carsten Schäfer.

Diese Referenten sahen sich dann entsprechend dem Konzept des Veranstalters einem Kreuzverhör ausgesetzt, das allerdings mit dem in einem angelsächsischen Gerichtssaal keine Ähnlichkeit aufwies, vielmehr – schon im Hinblick auf die knappe Zeit - nur eine sehr geordnete Befragung zu einzelnen Punkten ermöglichte. Immerhin ergab sich so für die Befragten die Möglichkeit, einige Einzelheiten ihres Modells zu verdeutlichen.

Angesichts der Zielvorstellung des Stifterverbandes, die Diskussion zu eröffnen, waren konkrete Ergebnisse oder auch nur eine vorläufige Bewertung einzelner Modelle nicht  zu erwarten und angesichts der Komplexität der Thematik auch nicht möglich. Der interessierte Zuhörer konnte bei beiden Veranstaltungen nur den Schluss ziehen, dass noch viel Wasser die Elbe bzw. den Rhein hinab fließen wird, ehe es zu einer Beschlusslage kommen wird.

Gleichwohl meine ich, dass der Deutsche Richterbund mit Recht schon jetzt an prominenter Stelle mitdiskutiert, denn für die Justiz wird es nicht ohne Auswirkungen bleiben, wenn es zur Herausbildung einer neuen juristischen  Berufsqualifikation kommt. Zwar wird es für den Richterberuf voraussichtlich bei einer staatlichen Zugangsprüfung (in welchem Ausbildungsabschnitt auch immer) bleiben, aber die Struktur der Ausbildung wird ganz entscheidend davon abhängen, welche Anforderungen an die Bachelor-Absolventen gestellt werden. Schon aus diesem Grunde sollte auch der Hamburgische Richterverein sich an der zukunftsweisenden  Diskussion dieser Fragen beteiligen.

Aber noch sind alle Fragen offen. Da führt auch der aktualisierte und ergänzte Entwurf  des DAV für ein BundesrechtsanwaltsausbildungsG (Stand Februar 2008) nicht weiter, er wird aber, wie schon der erste Entwurf aus dem Jahre 2006, zusätzliche Anregungen für die Diskussion um eine sachgerechte Reform der Juristenausbildung geben.

 

Inga Schmidt-Syaßen


[1] vgl. dazu den Bericht in MHR 4/2006, 26

[2] der Hamburgische Richterverein war auch dieses Mal nur als Kooperationspartner dabei