(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/07, 30 ) < home RiV >
Unsere Richtervereins-Ehrenvorsitzende ist unter anderem auch Mitglied im Vorstand des Justizkindergartens und erinnert nachfolgend an die Verantwortung des Richtervereins für diese Institution . (Red.)
Der Justizkindergarten
Diejenigen, die am Sievekingplatz arbeiten, insbesondere im Ziviljustizgebäude beheimatet sind, erleben jeden Morgen und Nachmittag von montags bis freitags ein eifriges Kommen und Gehen von Kindern im Kindergartenalter, mit Vätern oder Müttern auf deren Fahrrad, mit eigenem Fahrrad oder Roller, manchmal auch in Begleitung von Geschwistern. Im Unterschied zu manchem Erwachsenen, der zu dieser Zeit das Ziviljustizgebäude aufsucht oder verlässt, sieht man bei den Kindern stets fröhliche Gesichter und hört munteres Geplauder.
Ziel dieser kleinen Karawane ist der Anbau zum Ziviljustizgebäude, der in seinem Untergeschoss nunmehr seit mehr als 10 Jahren einen Kindergarten beheimatet. Unter der bewährten Leitung von Frau Hoop, die sich der Kinder im Kindergarten während der gesamten Zeit seines Bestehens (mit einer kurzen Unterbrechung für einen mehrmonatigen Aufenthalt in Südafrika) zugleich tatkräftig und liebevoll angenommen hat, können in den von der Justiz zur Verfügung gestellten Räumen ca. 60 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren in der Zeit von 06.30 Uhr bis 17.30 Uhr (montags bis donnerstags) bzw. bis 16.30 Uhr (freitags) betreut werden.
Wussten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Hamburgische Richterverein korporatives Mitglied des Kindergartens am Sievekingplatz ist?
Aufgrund dieser Situation habe ich seit Bestehen des Kindergartens an den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen teilgenommen und mit Freude aus den jeweiligen Jahresberichten des engagierten Vorstandsvorsitzenden, des Amtsgerichtspräsidenten a.D. Metzinger, und von Frau Hoop die positive Entwicklung dieser wichtigen Einrichtung, die der Justizbehörde bzw. der Freien und Hansestadt Hamburg mühsam in langjährigen Bemühungen, zuletzt aber mit tatkräftiger Unterstützung der damaligen Justizsenatorin Frau Dr. Peschel-Gutzeit, abgerungen wurde, verfolgt.
Das Kindergartenteam arbeitet so heimlich „im Untergrund“, dass kaum jemals geräuschvolle „Immissionen“ in die oberen Arbeitsbereiche (von gelegentlichen Ausnahmen für die im Erdgeschoss des Anbaus im Bereich der Grundbuchhalle angesiedelten Mitarbeiter) drangen, mithin auch niemals jemand auf die Idee verfiel, die Auflösung des Kindergartens wegen der Lärmbelästigung zu verlangen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg eröffnete dem Kindergarten die Möglichkeit, eine Grünfläche zu den Wallanlagen (mit unmittelbarem Ausgang vom Anbau) für Bewegungsspiele im Freien zu nutzen.
Der Kindergarten ist, wie das tägliche Miteinander, insbesondere aber auch die Feier zum 10-jährigen Bestehen zeigte, aus dem Bereich des Sievekingplatzes nicht mehr wegzudenken. Weshalb also nun ein Artikel für die Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins?
Die demografischen Veränderungen sind auch an unserem Kindergarten nicht vorbeigegangen. Nicht etwa, dass jetzt das Mitarbeiterteam im Rentenalter wäre; nein, dieses ist jung und dynamisch; es fehlen Kinder! Waren es früher 60 oder sogar mehr Kinder, die den Kindergarten besuchten, so sind es zur Zeit nur noch 54 Kinder, davon 13 so genannte Justizkinder.
Eine sinnvolle Kindergartenarbeit mit vorausschauender finanzieller Planung in Bezug auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in Bezug auf Förderung der Kinder in den verschiedenen Bereichen (musikalische Früherziehung, englisch, Vorschularbeit) ist im angestrebten und wünschenswerten Umfang nur bei ausreichender wirtschaftlicher Grundlage möglich, die letztlich aber wiederum nur bei einer Auslastung des Kindergartens auf Dauer aufrecht erhalten bleiben kann.
Angesichts der in den Medien immer wieder beschworenen Krise der externen Kinderbetreuung bietet sich für alle „Justizeltern“ sowie für Eltern aus dem Stadtteil die Möglichkeit, ihr Kind kompetent in fröhlicher Gemeinschaft mit anderen Kindern betreuen zu lassen. Die ausgedehnte Betreuungszeit bietet allen Eltern ein hohes Maß an Flexibilität für ihre eigene Arbeitszeit. Hervorzuheben ist, dass der Kindergarten als besonderes Angebot auch die Möglichkeit einer Kurzzeitunterbringung zur Verfügung stellt.
Vielleicht stellen Sie bei Überprüfung dieses Angebots fest, dass sich viele Probleme, die Sie im Hinblick auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu bewältigen haben, plötzlich auf ideale Weise lösen lassen, und zwar zum Wohl Ihres Kindes und zur Erleichterung Ihres eigenen Zeitmanagements.
Verschaffen Sie sich durch
ein Gespräch mit der Leitung des Kindergartens (dies bitte
aber nach Voranmeldung) einen eigenen Eindruck von den Vorzügen des
Kindergartens am Sievekingplatz oder – wir sind natürlich ein moderner
Kindergarten – besuchen Sie die Homepage des Kindergartens unter
www.kiga-sieveking.de!
Und noch eins sei hervorgehoben: Der Kindergarten ist entsprechend unserer juristischen Ausbildung dem Einheitsjuristen verpflichtet: Aufgenommen werden selbstverständlich auch „Rechtsanwaltskinder“. Wer wollte da bei aller Diskussion um den Bologna-Prozess in der Juristenausbildung noch für die Abschaffung des Einheitsjuristen eintreten?
Inga Schmidt-Syaßen