(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/07, 21 ) < home RiV >

 Referendar-AG-Leiter sozialversicherungsfrei

 

Das Justizministerium NRW hat in einem Schreiben an alle Landesjustizverwaltungen vom 05.06.07 mitgeteilt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem sozialgerichtlichen Musterverfahren (SG Dortmund S 25 R 65/07) anerkannt hat, dass der Kläger in seiner Tätigkeit als Referendararbeitsgemeinschaftsleiter als versicherungsfrei nach § 5 Abs.1 Satz 1 Nr.1 SGB VI zu betrachten ist. Zur Begründung habe sie ausgeführt, die Versicherungsfreiheit beruhe auf dem mit den Justizministerien der Länder abgestimmten Verfahren, nach der die Tätigkeit als Referendararbeitsgemeinschaftsleiter im Rahmen des bestehenden, in der Rentenversicherung versicherungsfreien Richteramtsverhältnisses ausgeübt werde. Einer gesonderten Gewährleistungsentscheidung bedürfe es daher nicht.

 

(Red.)

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