Gesundheitsreform
Am 21.06.07 fand eine Veranstaltung des
Richtervereins mit der Debeka statt, auf der Herr Lehrke und Herr Clausen
folgende Zeittafel zu den wesentlichen Änderungen mitteilten. Für Richter ist
dies insbesondere auch deshalb wichtig zu wissen, weil es demnach ab 01.06.09
ein kurzes Zeitfenster von 1 Monat geben wird, innerhalb dessen für
Privatversicherte ein Wechsel in den Basistarif einer beliebigen anderen
Privatversicherung möglich sein wird, wobei Altersrückstellungen bis zur
Höhe des Basistarifs mitgenommen werden können!
02.02.07
Drei-Jahres-Regelung bei Wechsel zur PKV
01.04.07
Versicherungspflicht in der GKV
Neuregelung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit Rückkehrrecht für Nichtversicherte, die früher
gesetzlich versichert waren.
Änderungen im Leistungsrecht der GKV
·
ambulante Versorgung durch
Krankenhäuser bei schwersten Erkrankungen
·
finanzielle Beteilung von
Versicherten an den Folgekosten für Schönheitsoperationen, Tätowierungen,
Piercings
·
Ausweitung von Leistungen, wie
z.B. Übernahme von Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistungen.
Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der
Versicherten in der GKV
·
Neue Wahltarife mit Selbstbehalten
– ohne Vereinbarung der Kostenerstattung - zur Beitragsersparnis.
·
Tarife mit höheren
Kostenerstattungssätzen (z.B. 2,3-facher Satz der GOÄ/GOZ) oder zusätzlichen
Leistungen gegen Zusatzbeitrag.
Mindestinhalt der Absicherung in der PKV
Einhalten der Mindestinhalte bei Neuabschlüssen ab 01.04.07 (keine höheren
Selbstbeteiligungen als 5.000 € im Kalenderjahr bzw. entsprechend anteilig nach
dem Erstattungsprozentsatz für Beihilfeberechtigte)
01.07.07
Erweiterung des Standardtarifs
für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind.
01.01.09
PKV:
·
Pflicht zur Versicherung des der
PKV zuzuordnenden Personenkreises
·
Einführung eines Basistarifs in
der privaten Krankenversicherung
·
Einmalige Wechselmöglichkeit für
Bestandsversicherte in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (01. bis
30.06.09)
·
Überführung der „übergangsweise“
vom 01.07.07 bis 31.12.08 im Standardtarif versicherten Personen in den neuen
Basistarif
GKV:
·
Start des Gesundheitsfonds für
gesetzliche Krankenkassen
·
Einführung des einheitlichen
Beitragssatzes
·
Einführung einer neuen
vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
Wolfgang Hirth
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