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Gesundheitsreform

 

Am 21.06.07 fand eine Veranstaltung des Richtervereins mit der Debeka statt, auf der Herr Lehrke und Herr Clausen folgende Zeittafel zu den wesentlichen Änderungen mitteilten. Für Richter ist dies insbesondere auch deshalb wichtig zu wissen, weil es demnach ab 01.06.09 ein kurzes Zeitfenster von 1 Monat geben wird, innerhalb dessen für Privatversicherte ein Wechsel in den Basistarif einer beliebigen anderen Privatversicherung möglich sein wird, wobei Altersrückstellungen bis zur Höhe des Basistarifs mitgenommen werden können!

02.02.07

Drei-Jahres-Regelung bei Wechsel zur PKV

 

01.04.07

Versicherungspflicht in der GKV

Neuregelung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Rückkehrrecht für Nichtversicherte, die früher gesetzlich versichert waren.

 

Änderungen im Leistungsrecht der GKV

·      ambulante Versorgung durch Krankenhäuser bei schwersten Erkrankungen

·      finanzielle Beteilung von Versicherten an den Folgekosten für Schönheitsoperationen, Tätowierungen, Piercings

·      Ausweitung von Leistungen, wie z.B. Übernahme von Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren als Pflichtleistungen.

 

Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der Versicherten in der GKV

·      Neue Wahltarife mit Selbstbehalten – ohne Vereinbarung der Kostenerstattung - zur Beitragsersparnis.

·      Tarife mit höheren Kostenerstattungssätzen (z.B. 2,3-facher Satz der GOÄ/GOZ) oder zusätzlichen Leistungen gegen Zusatzbeitrag.

 

Mindestinhalt der Absicherung in der PKV

Einhalten der Mindestinhalte bei Neuabschlüssen ab 01.04.07 (keine höheren Selbstbeteiligungen als 5.000 € im Kalenderjahr bzw. entsprechend anteilig nach dem Erstattungsprozentsatz für Beihilfeberechtigte)

 

01.07.07

Erweiterung des Standardtarifs für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind.

 

01.01.09

PKV:

·      Pflicht zur Versicherung des der PKV zuzuordnenden Personenkreises

·      Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung

·      Einmalige Wechselmöglichkeit für Bestandsversicherte in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (01. bis 30.06.09)

·      Überführung der „übergangsweise“ vom 01.07.07 bis 31.12.08 im Standardtarif versicherten Personen in den neuen Basistarif

 

GKV:

·      Start des Gesundheitsfonds für gesetzliche Krankenkassen

·      Einführung des einheitlichen Beitragssatzes

·      Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung

 

Wolfgang Hirth

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