(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 1/07, 15) < home RiV >
Die Mitgliederversammlung des Hamburgischen Richtervereins hat am 06.02.07 folgende Resolution verabschiedet. Inzwischen hat der Richterverein auch eine siebenseitige förmliche Stellungnahme zum Besoldungsgesetzentwurf (HmbBVAnpG 2007/2008) und zur Änderung der BeihilfeVO gegenüber dem Landesbesoldungsamt abgegeben, die auf www.richterverein.de unter „aktuell“ abgerufen werden kann.
Der Hamburgische Richterverein wehrt sich gegen Gehaltsdumping
Nach Jahren ohne lineare Erhöhung sollen die Dienstbezüge der Beamten und Richter in Hamburg nach den Plänen des Senats ab dem 01.01.08 um 1,9 % steigen statt um 2,9 % wie die Vergütungen der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Vorausgehen soll im Sommer 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 560,-- €.
Schon diese Regelung ist unangemessen, zumal gleichzeitig unter anderem Leistungen im Bereich der Beihilfe erheblich gekürzt worden sind. Vollends unerträglich ist aus Sicht der Richter und Staatsanwälte die Begründung für die lediglich 1,9 %ige lineare Erhöhung. Sie erkläre sich – so heißt es – aus der vorgesehenen „Einführung der Leistungsbezahlung“ für den Beamtenbereich. Die aus der verminderten Anpassung frei werdenden Mittel sollen ab dem 01.01.08 verwendet werden können.
Der Hamburgische Richterverein würde angesichts der hohen Leistungsmotivation der Richter und Staatsanwälte und ihrer durch personelle Sparmaßnahmen im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegenen Belastung eine leistungsgerechte Besoldung sehr begrüßen. Der vorliegende Gesetzesentwurf erfüllt diesen Anspruch nicht einmal ansatzweise. Die Vergabe von Prämien durch den Dienstherrn ist der Arbeit der dritten Gewalt fremd.
Angesichts der schwammigen Begründung des Gesetzesentwurfs drängt sich der Verdacht auf, dass diese lediglich ein Vehikel zum Gehaltsdumping ist. Offenbar soll das Alimentationsprinzip durch das Almosenprinzip ersetzt werden. Hiergegen protestiert der Hamburgische Richterverein nachdrücklich.