(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/06, 27) < home RiV >

Europareise 2006

Anfang November war es wieder soweit: Im Rahmen der Fortbildungsreise des Hanseatischen OLG, der Justizbehörde Hamburg und des Info-Point Europa machten sich 21 interessierte Kolleginnen und Kollegen des Höheren Polizeidienstes, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte auf den Weg, um Europa zu entdecken und die Institutionen der Europäischen Union in Brüssel und Den Haag kennenzulernen.

1. Tag: Hanse-Office in Brüssel

Zur Unzeit um viertel vor acht ging es vom Dammtor-Bahnhof mit dem Bus los. Ohne größere Zwischenfälle, aber doch mit etwas Verspätung kamen wir am Nachmittag in Brüssel an. Im Hanse-Office[1] empfing uns der stellvertretende Leiter, Kolja Harders, und erklärte uns Geschichte und Aufgaben der Einrichtung.

Als 1985 das Informationsbüro der Freien und Hansestadt Hamburg seine Tore öffnete, um die Hamburger Interessen in der Hauptstadt Europas zu vertreten, war es das erste Büro einer Region in Brüssel. Das dies eine gute Idee war, zeigte sich schnell: Das inzwischen unter Mitwirkung des Landes Schleswig-Holstein aus dem Büro entstandene Hanse-Office ist heutzutage eine von rund 240 regionalen Vertretungen in Brüssel. Dabei ist die Kooperation zweier Länder in einer solchen Vertretung bis heute einzigartig.

Das Gebäude des Hanse-Office liegt in zentraler Lage in direkter Nähe des Europäischen Parlamentes und anderer Institutionen. Neben den zwei Leitern der Einrichtung arbeiten hier neben temporären Mitarbeitern acht Referenten, die jeweils ganz verschiedene Themenbereiche abdecken, von Rechts- und Wirtschaftspolitik über Regional-, Sozial- und Umweltpolitik bis hin zu Forschung und Wissenschaft. Als grundlegende Aufgaben der Vertretung nennt Herr Harders vor allem „Lobbying und Standortwerbung“. Beim Lobbying geht es zunächst darum, frühzeitig Informationen über diejenigen Vorgänge in Brüssel zusammenzusammeln, die für die norddeutschen Regionen wichtig sind. Wenn in einem Themenbereich eine Entscheidung der Europäischen Kommission ansteht, heißt es sodann, auf eine für Hamburg und Schleswig-Holstein günstige Regelung hinzuwirken. Dazu sind vor allem Kontakte zu den beteiligten Institutionen unerlässlich. Das Hanse-Office arbeitet dabei zusammen mit den anderen deutschen Vertretungen, der Vertretung des Bundes sowie den Regionalbüros der Ostseeraum-Regionen.

 

2. Tag: Europäisches Parlament, Kommission und Abendessen in Brüssel

Am Vormittag des zweiten Reisetages fuhren wir zum Europäischen Parlament (EP), wo uns die Abgeordnete der EVP-ED Ewa Klamt[2] empfing. Gut gelaunt und sehr lebendig erzählte sie uns von ihrem Werdegang und ihren Aufgaben als Europaparlamentarierin. Erst mit 39 Jahren kam die ehemalige Lehrerin und Übersetzerin zur Politik. Aus Verärgerung über einige Entscheidungen ließ sie sich in Giffhorn in den Stadtrat wählen und wurde später stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt. Heute vertritt sie im EP die Interessen von Bürgern aus 14 niedersächsischen Landkreisen und ist als innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion tätig.

Das Europäische Parlament ist heute an fast allen Entscheidungen der Europäischen Union beteiligt. Aufgabe der Parlamentarier ist es daher, die 450 Millionen Bürger der EU in Brüssel zu vertreten und die Gesetzesvorhaben inhaltlich zu überprüfen. Wie in den meisten nationalen Parlamenten findet ein Großteil der eigentlichen inhaltlichen Arbeit abseits der Parlamentsdebatten in thematisch organisierten Ausschüssen statt. Insgesamt gibt es zurzeit 20 ständige Ausschüsse. Ewa Klamt ist Mitglied im LIEBE[3]- Ausschuss, der sich mit den Themen Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beschäftigt.

Frau Klamt bezeichnete das Arbeitsumfeld beim EP als sehr angenehm und effektiv. Politische Couleur spiele anders als in der deutschen Politik keine so große Rolle, so dass in den Debatten meist tatsächlich sachliche Fragen im Vordergrund stünden. Auch das im Vergleich zu nationaler Politik geringe Interesse der Öffentlichkeit sei zwar manchmal zu bedauern, es sorge aber dafür, dass in Ruhe an den Themen gearbeitet werden könne.

 

Bevor es in die Mittagspause ging, konnten wir noch einen Blick in den Plenarsaal des Europäischen Parlaments werfen. Dort erklärte Herr Petzold den „Europa-Anfängern“ unter uns noch mal den Aufbau der Europäischen Union, und vor allem die Rolle des Europäischen Parlaments.

 

Nach der Mittagspause ging es weiter zur Europäischen Kommission. Dort empfing uns zunächst Wolfgang Bogensberger, der im Juristischen Dienst der Kommission arbeitet. Die Rolle des Juristischen Dienstes ist es, die Kommission und deren Dienststellen in rechtlichen Fragen intern zu beraten und die Kommission vor Gericht zu vertreten. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in ganz unterschiedlichen Themengebieten. Wie allen anderen großen Einheiten in der Kommission steht auch dem Juristischen Dienst ein Generaldirektor vor. Die inhaltliche Arbeit wird von zehn Teams geleistet, die jeweils einem bestimmten Thema zugeordnet sind. In dem Team Justiz, Freiheit und Inneres arbeiten neun Mitarbeiter, die alle aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU kommen. So werden bei der Entwicklung von Rechtsvorschriften Kenntnisse und Erfahrungen aus den teilweise sehr unterschiedlichen Rechtsordnungen eingebracht. Auch manches sprachliche Problem kann so schon bei der Ausarbeitung einer Rechtsvorschrift berücksichtigt werden.

 

Die Rechtsetzung im Bereich Justiz, Freiheit und Inneres verläuft anders als in anderen Gebieten, da dieser Themenbereich nicht „vergemeinschaftet“ ist, sondern die Materie im Rahmen einer sogenannten „Dritten Säule“ neben dem Recht der Europäischen Gemeinschaften bearbeitet wird. Es handelt sich bei den Regelungen in diesem Bereich daher um eine Mischung aus Gemeinschaftsrecht und völkerrechtlichen Abkommen. Wegen der relativ neuen Entwicklung in diesem Bereich gibt es noch viele offene Fragen, und so hat sich der Europäische Gerichtshof in letzter Zeit wiederholt zu Fragen im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit geäußert. Dabei ging es wiederholt um den „Ne Bis In Idem“-Grundsatz[4] sowie zuletzt um die Stellung des Opfers im Strafverfahren, zu der die Mitgliedstaaten einen Rahmenbeschluss erlassen hatten. In dem Urteil „Pupino“ (C-105/03) stellte der EuGH fest, dass nationale Rechtsvorschriften auch rahmenbeschlusskonform ausgelegt werden müssten.

 

Anschließend informierte uns Sabine Wenningmann über ihre Aufgaben als Mitarbeiterin der Direktion „Innere Sicherheit und Strafjustiz“ der Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“, der kleinsten und jüngsten Generaldirektion der Europäischen Kommission.

 

Die Zusammenarbeit im strafrechtlichen Bereich hat vor allem nach den Anschlägen in Madrid an Bedeutung gewonnen. Grundlegende Ziele der Zusammenarbeit waren zwar schon 1999 bei dem Treffen des Rates im finnischen Tampere festgelegt worden, seitdem hatte sich jedoch nicht viel getan. 2004 kam es dann zum Abschluss des „Haager Programms“, welches ehrgeizige Ziele im Bereich der justiziellen und strafrechtlichen Zusammenarbeit anstrebt. Ziele der Zusammenarbeit sind demnach einerseits die verstärkte Kooperation und Koordination der nationalen Strafverfolgungsbehörden, andererseits aber auch die Festlegung von gemeinsamen Regelungen sowohl im materiellen strafrecht als auch in prozessualen Fragen. Neben der Harmonisierung von Straftatbeständen kommt in den letzten Jahren insbesondere dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen eine wachsende Rolle zu. Ausdruck dieses Prinzips ist zum Beispiel die Regelung zum Europäischen Haftbefehl.

 

Um die Entwicklung in diesem Politikfeld voranzutreiben, fanden sich im Mai 2005 Vertreter von sieben EU-Staaten im Städtchen Prüm zusammen und entwickelten konkrete Programme der Zusammenarbeit. Daraus entstand der Prümer „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“

 

Nach dem Prümer Vertrag haben die jeweils anderen Staaten Einsicht in die Fingerabdruck- und DNA-Datenbanken der nationalen Behörden. Dort können sie feststellen, ob das DNA-Profil, das an einem Tatort gefunden wurde, bereits in einem anderen Land gespeichert wurde. Kommt es zu einem Treffer („hit“), übermitteln die Staaten einander die Daten der gesuchten Person (z. B. den Namen, die Adresse und weitere Informationen) – wie bisher auch – im Wege der Rechtshilfe. Dieses Verfahren soll nicht nur für den "genetischen Fingerabdruck", sondern auch für den herkömmlichen Fingerabdruck gelten.

 

Vertragspartner sind derzeit außer Deutschland Österreich, Frankreich, Spanien und die Benelux-Länder. Generell soll die Zusammenarbeit aber allen EU-Staaten offen stehen, und so haben Portugal, Italien und Slowenien bereits ihr Interesse bekundet. Auch innerhalb der Deutschen Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte des nächsten Jahres soll dem Thema der strafrechtlichen Zusammenarbeit wieder mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden. Eines der Ziele ist es, möglichst noch innerhalb dieser Periode, das Vertragswerk von Prüm in die Struktur der EU zu integrieren.

 

Abgeschlossen wurde unser Besuch bei der Kommission mit einem Abstecher in das Zivilrecht. Die deutsche Kommissionsmitarbeiterin Katja Lenzing führte uns in die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen ein.

Bei der justiziellen Kooperation in Zivilsachen handelt es sich nicht nur um eine Zusammenarbeit, sondern um ein eigenständiges europäisches Rechtsgebiet, sozusagen die europäische Ergänzung zum IPR. Ein Europäischer Rechtsraum ist mehr als nur ein Binnenmarkt, sondern auch ein Raum, in dem effektiver Rechtsschutz gewährleistet wird, um gerichtliche Entscheidungen zu erwirken und vollstrecken zu lassen.

Zu den aktuellen Gesetzesvorhaben in diesem Bereich gehören der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (VO 805/2004), Regelungen über die Zustellung von Schriftstücken (VO 1348/ 2000) und über die Beweisaufnahme (VO 1206/2001) sowie eine Regelung zur vereinfachten Vollstreckung von geringfügigen Forderungen. Unter geringfügigen Forderungen („small claims“) werden dabei Forderungen unter 2000 Euro verstanden.

 

Am Abend dieses Tages sollten wir einen zweiten der 732 Europaabgeordneten kennenlernen: Der Hamburger Europa-Abgeordnete Dr. Georg Jarzembowski empfing uns im Fischrestaurant Vimar zu einem edlen Abendessen. Herr Jarzembowsi rückte 1991 das erste Mal in das Parlament nach und pendelt seitdem zwischen Hamburg und Brüssel. Er ist Mitglied im Vorstand der EVP-ED-Fraktion und Koordinator seiner Fraktion im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr.

 

Zwischen den Gängen erzählte uns Herr Jarzembowski Interessantes von seiner langjährigen Arbeit als Parlamentarier der Europäischen Union. Dabei berichtete er nicht nur von seinem ganz persönlichem Werdegang und den Anfängen seiner Karriere in der Hamburger Justiz, sondern auch ausführlich und sehr unterhaltsam von seinem Arbeitsalltag und gab Auskunft zu aktuellen Themen, wie dem Europäischen Haftbefehl und dem Scheitern der Europäischen Verfassung. Auch zu den kritischen Fragen einiger Teilnehmer zu europäischen Themen nahm er dabei Stellung, schilderte Hintergründe und Zusammenhänge und legte die Standpunkte seiner Fraktion dar.

 

3. Tag: Besuch bei OLAF und Fahrt nach Den Haag

 

Am Vormittag des dritten Tages hatten wir Gelegenheit, bei OLAF, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (Office européen de lutte anti-fraude) vorbeizuschauen. Dort berichtete Ute Stiegel von der Institution und ihrer Arbeit dort. Der nationale Experte Stefan Knolle erklärte uns anschließend einiges über die Ermittlungsverfahren bei OLAF.

 

Der Europäischen Union geht jedes Jahr sehr viel Geld durch rechtswidrige Handlungen wie zum Beispiel Betrügereien im Bereich der Agrarsubventionen verloren. Um diesen Verlust einzuschränken und die finanziellen Interessen der EU zu schützen, geht OLAF seit der Gründung 1999 gegen alle Arten von Betrug innerhalb der EU vor, wobei die Mitarbeiter von OLAF sowohl gegen interne als auch gegen externe Betrügereien ermitteln. Die Aufgabe von OLAF umfasst die Aufdeckung und Verfolgung von Subventionsbetrug, Betrug im Zollbereich, den Gemeinschaftshaushalt betreffende Steuerhinterziehungen sowie sonstige Gesetzesverstöße, die die Gemeinschaft schädigen. Außerdem geht OLAF gegen Korruption innerhalb der Europäischen Union vor.

 

Damit löste OLAF die Einheit für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (UCLAF) ab, nachdem der Skandal um die Santer-Kommission gezeigt hatte, dass UCLAF Betrügereien innerhalb der EU nur unzureichend bekämpfen konnte. Insbesondere lag das daran, dass UCLAF aus Kommissionsmitgliedern bestand und somit absolut nicht unabhängig war. OLAF ist nun zwar weiterhin Teil der Kommission und dort organisatorisch dem Bereich Haushalt zugeordnet. OLAFs Unabhängigkeit ist jedoch dadurch sichergestellt, dass seine Mitarbeiter in keinem anderen Organ der EU tätig sind und weder die Mitglieder der Kommission noch die des Parlaments Einfluß auf die Arbeit des Amtes ausüben können.

 

Die Legitimation zur Schaffung einer solchen Behörde ist in Art. 280 Abs. 4 EGV zu finden. Dort heißt es: "Zur Gewährleistung eines effektiven und gleichwertigen Schutzes in den Mitgliedstaaten beschließt der Rat [...] die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten. Die Anwendung des Strafrechts der Mitgliedstaaten und ihre Strafrechtspflege bleibt von diesen Maßnahmen unberührt."

 

4. Tag: Besuch bei Europol und Eurojust in Den Haag

 

Letzte Station unserer Reise war Europol (European Police Organisation), die Zentralstelle für den Informationsaustausch und die Verbrechensanalyse ohne exekutive Befugnisse. Dort wurden wir von Rainer Wenning, Corporate Communications Europol, mit einem Vortrag über Organisation und Aufgabenstellung von Europol begrüßt.

 

Die Einrichtung einer europäischen Polizeibehörde wurde im Vertrag von Maastricht am 07.02.1992 festgeschrieben. Europol nahm seine Tätigkeit vollständig am 01.07.1999 auf. Europol hat vorrangig die Aufgabe, die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung internationaler Schwerkriminalität zu verbessern. Dazu sammelt, analysiert und speichert Europol Informationen der Mitgliedstaaten zu Bereichen der Organisierten Kriminalität. Europol erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, unterrichtet sie über Zusammenhänge zwischen Straftaten und unterstützt auch strafrechtliche Ermittlungen in den Mitgliedstaaten durch die Übermittlung sachdienlicher Informationen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Europol besteht in der Verbrechensanalyse auf der Grundlage von Informationen, die von den Mitglieds- oder Drittstaaten zur Verfügung gestellt werden. Europol hat darüber hinaus seine internationale Strafverfolgungszusammenarbeit verbessert, indem die Behörde bilaterale operative oder strategische Vereinbarungen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen ausgehan­delt hat.

 

Lutz Kattge vom deutschen Verbindungsbüro bei Europol berichtete von seiner Tätigkeit als „Liason Officer“ bei Europol und gab wichtige Hinweise für die Praxis. So soll, anders als bei Eurojust, sich nicht unbedingt jeder einzelne Ermittler in jedem Fall unmittelbar an Europol wenden, sondern dies über seine Landespolizei oder das BKA tun – wobei Ausnahmen in Eilfällen immer möglich sind.

 

Etwas theoretischer wurde es bei dem anschließenden Vortrag über die rechtlichen Grundlagen von Europol. Dietrich Neumann, der Leiter des Rechtsdienstes bei Europol, ging bei seinem Vortrag auch auf aktuelle Probleme, besonders zum Spannungsfeld von Datenschutz und Sicherheit, ein. Auch Fragen der politischen, finanziellen und justiziellen Kontrolle der Institution wurden angesprochen. Nach diesem sehr spezialisierten Vortrag war so manch einer froh, als es zur Stärkung in die Europol-Kantine ging.

 

Nach dem Mittagessen und einem Shoppingabstecher in den Europol-Merchandi­sing-Shop besuchte uns Benedikt Welfens, der als Deputy bei Eurojust[5] arbeitet. Eigentlich war der Besuch in den Räumen von Eurojust geplant, der jedoch aufgrund einer kurzfristig anberaumten Botschafterkonferenz bei Eurojust ausfallen musste. Schlimm war das aber nicht, denn durch den spannenden Vortrag von Herrn Welfens brachte dieser uns auch so die besondere Atmosphäre von Eurojust nahe.

 

Die Aufgabe von Eurojust ist es, die Zusammenarbeit der nationalen Staatsanwaltschaften zu fördern und die Erledigung von internationalen Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen erleichtern. Vorläufer der heutigen Einrichtung war ein „Runder Tisch von Strafverfolgern aus allen Mitgliedstaaten“, der sich Pro-Eurojust nannte und am 1. März 2001 seine Arbeit aufnahm. Eurojust hat keine eigenständigen Ermittlungskompetenzen, sondern ist zuständig für die Koordinierung, wenn Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen bei bestimmten Delikten der schweren bzw. Organisierten Kriminalität mehrere Mitgliedstaaten betreffen. In dieser Funktion war Eurojust bisher sehr erfolgreich, was vor allem an dem wenig formellen Verfahren und an der überschaubaren Größe der Einrichtung liegt. Noch heute ist es so, dass sich die Abgeordneten aus allen Mitgliedstaaten regelmäßig gemeinsam an einen Tisch setzen und in diesem Plenum wirklich jeden einzelnen bearbeiteten Fall zur Sprache bringen.

Die nationale Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit auf deutscher Seite ist das Eurojustgesetz (EJG), welches vorsieht, dass sich ermittelnde Staatsanwälte und - bei Gefahr im Verzug - auch Polizeibeamte an Eurojust wenden können. Häufig warten Ermittler aus einem Mitgliedstaat monatelang auf eine Information aus einem anderen EU-Land, erhalten keine Antwort und wissen nicht, an wen sie sich wenden können, um das Verfahren zu beschleunigen. In solchen Fällen kann Eurojust helfen. Denn für die Mitarbeiter sind es nur ein paar Schritte über den Flur zum Büro des Kollegen aus dem entsprechenden Staat. Auch aufgrund des persönlichen Kontaktes wird die Sache dann schnell bearbeitet und nach Möglichkeit erledigt. Herr Welfens versicherte, dass die Mitarbeiter von Eurojust alle sehr engagiert und neuerdings über ihr Blackberry auch rund um die Uhr erreichbar seien.

Die spannenden Ausführungen von Herrn Welfens bildeten einen gelungenen Abschluß der Reise, und so machten wir uns um viele neue Erfahrungen und Erkenntnisse bereichert auf den Heimweg nach Hamburg. Zwar erlaubte es uns dabei der Europäische Binnenmarkt, ohne Kontrolle die deutsch-niederländische Grenze zu passieren - die gewonnene Zeit büßten wir allerdings bei einer Großrazzia bei Oldenburg wieder ein, und so erreichten wir nur unter in Anspruchnahme sämtlicher Schleichwege Norddeutschland und mit einiger Verspätung spät abends unser Ziel …

 

Hans Arno Petzold, Jennifer Seel, Europe Direct Info-Point Europa Hamburg

 


[1] Weitere Infos unter www.hanse-office.de

[2] Homepage von Ewa Klamt: www.ewa-klamt.de.

[3] Schreibweise von Ewa Klamts Büromitarbeitern ‑ ansonsten LIBE.

[4] In Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommen ist geregelt, dass jemand, der durch einen Vertragsstaat rechtskräftig verurteilt wurde, wegen derselben Tat in einem anderen Staat grundsätzlich nicht mehr verurteilt werden darf. Mit der Auslegung dieser Norm beschäftigte sich der EuGH in den Urteilen Gözütök (C 187/01), Brügge (C-385/01), Miraglia (C-469/03), Gaspari (C-467/04) sowie Van Straaten (C-105/05).

[5] Kontaktinformationen und weitere Angaben unter: www.eurojust.europa.eu.