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Auf Baumwollsöckchen zum Sieg
Am 2. September war es wieder soweit: Die „3. Beachvolleyball AG Hamburg-Barmbek Open“ wurden wie im vergangenen Jahr vor der schönen Kulisse des Harburger Hafens ausgetragen.
Auf Einladung des Vorjahressiegers, dem Landgericht Hamburg, liefen Mannschaften der Amtsgerichte St. Georg, Harburg, Barmbek und Hamburg (Mitte, sogar mit zwei Teams) sowie des Landgerichts, des Arbeitsgerichts und des „Kommu-Vereins“ auf und lieferten sich im Wettstreit um den begehrten Wanderpokal spannende Spiele. Für diesen Tag im Kreise sportlicher Kollegen bei herrlichem Sommerwetter sei den Organisatoren der Mannschaft des Landgerichts an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt.
Im Finale setzte sich das Arbeitsgericht deutlich gegen die Mannschaft des „Kommu-Vereins“ durch. Nicht alle hatten mit diesem Titelträger zu Beginn gerechnet. Möglicherweise verleitete der Umstand, dass einige Spieler dieser Mannschaft auch bei sommerlichen Temperaturen und feinstem Sand auf ihre Bauwollsocken nicht verzichten wollten, andere Teams vorschnell dazu, dem Arbeitsgericht die Rolle des „Undersocks“ zuzuweisen. Eine fatale Fehleinschätzung, denn spielerisch überzeugte es nahezu durchgehend und bezwang im Halbfinale in zwei Sätzen klar das Amtsgericht Hamburg (Mitte), das in seinen Reihen immerhin den später gekürten Spieler des Tages, Herrn Stöber, wusste.
Bedauerlich war an diesem Tag lediglich, dass entgegen sportlich hochambitioniert klingender Ankündigungen einzelner „Aktiver“ und einer entsprechenden Anmeldung bei den Veranstaltern das Team der Staatsanwaltschaft Hamburg – ohne glaubhaften (gemachten) Verhinderungsgrund – nicht antrat. Nachhaltig beeindruckend war dementgegen die selbstbewusst auftretende Mannschaft aus Barmbek: Das für das Turnier namensgebende Gericht – dort hatte man erstmals im Jahre 2004 den Wettkampf ins Leben gerufen – trat nicht nur mit einem einheitlichen schwarzen Trikot mit dem Schriftzug „MIB (Mitten in Barmbek)“ an und brachte eine enorme Anzahl Schlachtenbummler mit. Das Team wusste sich zudem über den errungenen vierten Platz mit Blick auf ihren Vorrundensieg gegen das Arbeitsgericht schon kurz nach Abpfiff hinwegzutrösten und feierte sich beim anschließenden Bier und Grillen als „Turniersiegerbesieger“.
Der Titelgewinn war für das Arbeitsgericht aber nur die eine Seite der errungenen Medaille. Die zweite brachte Herr Öhlrich im Rahmen der von ihm vorgenommenen Siegerehrung mit den Worten auf den Punkt: „Nach diesem verdienten Sieg obliegt Ihnen nun eine schwere Bürde: Sie haben im nächsten Jahr ein Turnier zu organisieren, das nicht nur der heutigen Veranstaltung entspricht, sondern diese noch weit übertrifft!“. Keine leichte Aufgabe. Der einhellige und lautstarke Beifall aller Teilnehmer auf diese den sportlichen Teil abschließenden Worte ließ aber keinen Zweifel aufkommen. Die Beachvolleyball-Open sind zur Tradition geworden. Der Titelkampf wird auch im kommenden Jahr wieder mit Begeisterung aufgenommen werden und der eine oder andere Verantwortliche ließ abends sogar durchblicken: Bei Abordnungen oder Versetzungen werden zukünftig wohl auch deren Auswirkungen auf die Mannschaftsaufstellungen und das davon abhängende Abschneiden der betroffenen Gerichte bei diesem wichtigen justiziellen Sportereignis zu berücksichtigen sein.
Marc Wenske