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Auf
Baumwollsöckchen zum Sieg
Am 2. September war es wieder soweit: Die „3. Beachvolleyball AG Hamburg-Barmbek Open“ wurden wie im vergangenen Jahr vor der schönen Kulisse des Harburger Hafens ausgetragen.
Auf
Einladung des
Vorjahressiegers, dem Landgericht Hamburg, liefen Mannschaften der
Amtsgerichte St. Georg, Harburg, Barmbek und Hamburg (Mitte, sogar mit zwei
Teams) sowie des Landgerichts, des Arbeitsgerichts und des „Kommu-Vereins“ auf
und lieferten sich im Wettstreit um den begehrten Wanderpokal spannende Spiele.
Für diesen Tag im Kreise sportlicher Kollegen bei herrlichem Sommerwetter sei
den Organisatoren der Mannschaft des Landgerichts an dieser Stelle noch einmal
herzlich gedankt.
Im Finale setzte sich das Arbeitsgericht deutlich gegen die Mannschaft des „Kommu-Vereins“ durch. Nicht alle hatten mit diesem Titelträger zu Beginn gerechnet. Möglicherweise verleitete der Umstand, dass einige Spieler dieser Mannschaft auch bei sommerlichen Temperaturen und feinstem Sand auf ihre Bauwollsocken nicht verzichten wollten, andere Teams vorschnell dazu, dem Arbeitsgericht die Rolle des „Undersocks“ zuzuweisen. Eine fatale Fehleinschätzung, denn spielerisch überzeugte es nahezu durchgehend und bezwang im Halbfinale in zwei Sätzen klar das Amtsgericht Hamburg (Mitte), das in seinen Reihen immerhin den später gekürten Spieler des Tages, Herrn Stöber, wusste.
Bedauerlich war an diesem Tag lediglich, dass entgegen sportlich hochambitioniert klingender Ankündigungen einzelner „Aktiver“ und einer entsprechenden Anmeldung bei den Veranstaltern das Team der Staatsanwaltschaft Hamburg – ohne glaubhaften (gemachten) Verhinderungsgrund – nicht antrat. Nachhaltig beeindruckend war dementgegen die selbstbewusst auftretende Mannschaft aus Barmbek: Das für das Turnier namensgebende Gericht – dort hatte man erstmals im Jahre 2004 den Wettkampf ins Leben gerufen – trat nicht nur mit einem einheitlichen schwarzen Trikot mit dem Schriftzug „MIB (Mitten in Barmbek)“ an und brachte eine enorme Anzahl Schlachtenbummler mit. Das Team wusste sich zudem über den errungenen vierten Platz mit Blick auf ihren Vorrundensieg gegen das Arbeitsgericht schon kurz nach Abpfiff hinwegzutrösten und feierte sich beim anschließenden Bier und Grillen als „Turniersiegerbesieger“.
Der
Titelgewinn war für das Arbeitsgericht aber nur die eine Seite der errungenen
Medaille. Die zweite brachte Herr Öhlrich im Rahmen der von ihm
vorgenommenen
Siegerehrung
mit
den
Worten
auf
den
Punkt:
„Nach
diesem
verdienten Sieg
obliegt Ihnen nun eine schwere Bürde: Sie haben im nächsten Jahr ein Turnier zu
organisieren, das nicht nur der heutigen Veranstaltung entspricht, sondern diese
noch weit übertrifft!“. Keine leichte Aufgabe. Der einhellige und lautstarke
Beifall aller Teilnehmer auf diese den sportlichen Teil abschließenden Worte
ließ aber keinen Zweifel aufkommen. Die Beachvolleyball-Open sind zur Tradition
geworden. Der Titelkampf wird auch im kommenden Jahr wieder mit Begeisterung
aufgenommen werden und der eine oder andere Verantwortliche ließ abends sogar
durchblicken: Bei Abordnungen oder Versetzungen werden zukünftig wohl
auch
deren
Auswirkungen
auf
die
Mannschaftsaufstellungen und das davon abhängende Abschneiden der betroffenen
Gerichte bei diesem wichtigen justiziellen Sportereignis zu berücksichtigen
sein.
Marc Wenske