(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 3/06, 31) < home RiV >
Handelsregisterabfrage
Gelegentlich braucht der Richter die Handelsregisterdaten einer Gesellschaft. Diesbezügliche Auflagen an die Parteien führen in der Regel einer Verzögerung von mehreren Wochen (schon wegen der mehreren Postlaufzeiten und der erforderlichen Fristsetzung). Um dies zu vermeiden, kann der Wunsch des Richters aufkommen, selbst ins Handelsregister Einblick zu nehmen. Wie allgemein bekannt ist, ist das Handelsregister online. Der Jedermann-Zugang ist kostenpflichtig. Es gibt jedoch für Behörden und Gerichte (nicht für den einzelnen Richter) die Möglichkeit, sich freischalten zu lassen. Das betreffende Gericht bekommt dann vom Handelsregister ein Passwort, das jeder Richter bei seiner Gerichtsverwaltung abfragen kann. Mit diesem Passwort kann er kostenfrei und ohne zahlenmäßige Beschränkung Einblick nehmen über die Intranet-Adresse
www.register.ag.justiz.stadt.hamburg.de/asps/Login.asp
Auch das ist nicht neu, aber trotzdem manchem Kollegen nicht bekannt. Bei Kollegen, die nur über WTS Internetzugang haben, kommt es gelegentlich vor, dass die obige Internetadresse zwar funktioniert, dass aber das Passwort nicht angenommen wird. Dieses Problem lösen Sie, indem Sie den Internetexplorer nicht über WTS, sondern von der Desktopoberfläche aus aufrufen und dort die obige Internetadresse eingeben.
Unter folgender Email-Adresse erfahren Sie,
· ob das eigene Gericht schon freigeschaltet ist,
· wie anderenfalls eine Freischaltung beantragt werden kann,
· wer im eigenen Gericht Ansprechpartner ist
InternetRegisterauskunft@ag.justiz.hamburg.de
Wolfgang Hirth